Betreff
Stand der planerischen Vorbereitung der Kreisstraßenverbreiterungsprogramme
Vorlage
V-VERK/19/154
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Juni 2010 vom Kreistag beschlossene Mehrjahressanierungskonzept I für die Verbreiterung von Kreisstraßen ist abgeschlossen.

 

Von dem im August 2013 beschlossenen Mehrjahressanierungskonzept II konnten bis auf den Ausbau der K 300 von Augustendorf nach Neumarkhausen sämtliche weiteren Maßnahmen ebenfalls umgesetzt werden.

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben im Februar 2015 das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III beschlossen. In diesem Konzept sind insgesamt sechs Verbreiterungsmaßnahmen enthalten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden erteilt. Die Verbreiterung der K 302 wurde als erste Maßnahme aus diesem dritten Verbreiterungskonzept in 2017 umgesetzt. Als weitere Maßnahme wurde der Ausbau der K 297 von Sedelsberg bis zur B 401 in 2018 realisiert.

 

Der Stand der Planungen für die Maßnahmen des Mehrjahressanierungskonzepts II und des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III stellt sich wie folgt dar:

 

 

Mehrjahressanierungskonzept II:

 

Ausbau der K 300 von Augustendorf nach Neumarkhausen

 

Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn verlaufende Radweg saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von 2,00 m angepasst werden.

 

Aufgrund der räumlichen Enge und des Eingriffs in das Landschaftsbild gestaltet sich hier die Planung sehr aufwendig.

 

Im März 2016 hat erstmalig eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der die Planung vorgestellt wurde. Insbesondere hinsichtlich der Vielzahl der zu fällenden Bäume und der Veränderung des Ortsbildes bestehen bei einigen Anliegern in Augustendorf Bedenken gegen die Maßnahme. In mehreren Gesprächen mit dem Ortsverein von Augustendorf und auch in einer weiteren Anliegerversammlung im Oktober 2016 wurde die Planung abermals erläutert und sich dazu ausgetauscht, um Einverständnis für die Planung zu erlangen und um den erforderlichen Grunderwerb bei den Anliegern tätigen zu können. Hierbei wurden verschiedene Varianten (z. B. Verlegung des Radweges im südlichen Bereich hinter die Baumreihen) überprüft. Jedoch konnte nicht mit allen Anliegern das Einvernehmen hergestellt werden.

 

Im April 2017 hat der Ortsverein Augustendorf dann bei der Stadt Friesoythe den Antrag auf Ausweisung der Ortschaft Augustendorf als „Geschlossene Ortschaft“ gestellt. Hierdurch soll u. a. auch das Ortsbild erhalten werden, da im Bereich der „Geschlossen Ortschaft“ die Aufstellung von Schutzplanken entfällt und nur die für eine Verbreiterung erforderlichen Bäume entfernt werden müssen.

 

Als Ergebnis eines Gesprächs mit der Stadt Friesoythe wurde das Planungsbüro beauftragt, die Planungen für den Ausbau der K 300 in dem Bereich von Augustendorf, für den die Anordnung einer „Geschlossenen Ortschaft“ in Frage kommt, baulich so zu gestalten, dass der Charakter einer Ortschaft verstärkt wird.

 

Die Stadt Friesoythe hat vorbehaltlich der Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen in Aussicht gestellt, den Bereich von Augustendorf von Bau-km 3+872 bis Bau-km 5+430 (Ca. Dorfstraße 1 bis Dorfstraße 25) als „Geschlossenen Ortschaft“ auszuweisen. Die geänderte Planung wurde den Anliegern in einer weiteren Informationsveranstaltung am 29.05.2018 vorgestellt. Mit einem Großteil der Anlieger in Augustendorf konnte daraufhin Einigung hinsichtlich des Grunderwerbs erzielt werden.

 

Da es sich um eine lange Ausbaustrecke handelt, ist hier auch eine Aufteilung in Bauabschnitten denkbar.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 4,3 Mio. EUR betragen.

 

Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme NGVFG-Mittel einzuwerben.

 

 

Ausbau der K 153 (Resthauser Straße) von Cloppenburg nach Resthausen

 

Beim Ausbau der K 153 handelt es sich noch um einen Maßnahme, die im Rahmen des Mehrjahressanierungskonzepts II zunächst zurückgestellt wurde, um eine Verkehrsmengenüberprüfung nach Inbetriebnahme der Anschlussstelle „Molberger Straße“ durchzuführen. Nach den Verkehrszählungen in 2010 war das Verkehrsaufkommen hier um das Dreifache angestiegen.

 

Die nunmehr vorliegenden Verkehrszahlen konnten die in 2010 sehr stark angestiegenen Werte nicht bestätigen.

 

Im Rahmen einer Variantenbetrachtung wurde die Verbindungsfunktion zum Stadtgebiet Cloppenburg weiterhin gesehen. Eine Anbindung an die B 72 ist für die Netzfunktion nicht zielführend, da dieser Streckenabschnitt keine übergemeindliche Verbindungsfunktion hat.

 

Daher soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Verbreiterung der K 153 von der K 152 bis zur Ortsumgehung auf 6,00 m erfolgen.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept III

 

Ausbau der K 164 von Löningen bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück

 

Als weitere Verbreiterungsmaßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept III soll die K 164 (Angelbecker Straße) von Löningen bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück auf einer Länge von knapp 6 km von 5,00 – 5,50 m auf 6,00 m verbreitert werden. Die Verbreiterung erfolgt jeweils immer zu einer Seite hin, jedoch wechselt die Verbreiterungsseite je nach Flächenverfügbarkeit, Baumbestand und anderer Zwangspunkte.

 

Entlang der K 164 befindet sich auf der Westseite ein kombinierter Geh-/Radweg, welcher derzeit in Höhe der Straße „Am Sportplatz“ endet. Es ist beabsichtigt, direkt im Anschluss einen Radweg entlang der Kreisstraße bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück auf einer Länge von ca. 1,9 km weiterzuführen. Diesbezüglich besteht Einvernehmen mit der Stadt Löningen.

 

Am 04.12.2017 fand im Heimathaus in Huckelrieden eine Anliegerversammlung statt, in der den Anwohnern die Planung erläutert wurde.

 

Aufgrund der großen Ausbaulänge ist eine Umsetzung der Maßnahme in zwei Bauabschnitten geplant. Zunächst soll der Abschnitt von der Kreisgrenze Osnabrück bis einschließlich Huckelrieden in 2019 umgesetzt werden. Die planrechtliche Absicherung für diesen Bauabschnitt wurde mit Verzicht vom 28.09.2018 erlangt.

 

Die Baukosten für den 1. Bauabschnitt werden ca. 1,7 Mio. EUR betragen.

 

Für diese Maßnahme wurden Fördermittel nach dem NGVFG beantragt. Mit Bescheid der Förderstelle vom 14.11.2018 wurde eine Förderung der Maßnahme mit 60 % zugesagt.

 

Der 2. Bauabschnitt von Löningen bis Huckelrieden ist weiterhin in der Planung und soll in 2020 umgesetzt werden.

 

In Abstimmung mit der Stadt Löningen ist für den Bereich Angelbeck ein Ausbau als Ortsdurchfahrt geplant. Für diese Maßnahme erfolgt eine Kostenteilung mit der Stadt Löningen.

 

Auch für diesen 2. Bauabschnitt werden Fördermittel nach dem NGVFG beantragt.

 

 

Ausbau der K 353 (Kanalstraße) von der L 831 (Altenoyther Straße) in Edewechterdamm bis zur Kantinenstraße in Vehnemoor

 

Es ist beabsichtigt, die ca. 5,30 m breite Fahrbahn auf 6,00 m zu verbreitern. Als Verbreiterungsseite wird die kanalabgewandte Seite favorisiert, da hierdurch geringere Auswirkungen für Natur und Umwelt entstehen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll auch der Neubau eines Radweges von der Landesstraße 831 bis zur Radwegbrücke über den Küstenkanal realisiert werden. Die Zusage der Stadt Friesoythe zur finanziellen Beteiligung am Radwegebau steht noch aus.

 

Ende November 2018 hat eine Begehung des Streckenabschnittes mit den Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Insbesondere die Anbindung des Radweges an die L 831 und an die Radwegbrücke über den Küstenkanal sowie die Anpassung der Radwegbrücke an die neue Fahrbahnbreite stellen eine Herausforderung dar.

 

Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2019 den Betroffenen in einer Anliegerversammlung die Planung vorzustellen.

 

Die Baukosten werden nach einer ersten groben Schätzung ca. 1,1 Mio. EUR betragen.

 

Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2021 anvisiert.

 

 

Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 in Warnstedt

 

Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III ist der Ausbau der K 355 von der K 176 in Darrel bis zur L 837 in Warnstedt geplant. Vorbereitende Arbeiten wie z. B. die Vermessung haben begonnen. Nach Durchführung der Kartierungsarbeiten im Frühjahr 2019 wird die Genehmigung der Maßnahme im Herbst des gleichen Jahres angesteuert, so dass mit einer Umsetzung der Maßnahme in 2021 geplant wird.

 

Die Kosten für diese Maßnahmen werden derzeit grob auf 2,35 Mio. EUR geschätzt.

 

Mit dem Ausbau der K 355 wird auch das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III abgeschlossen sein.