Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/11/021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsver-bünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von

Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaß-nahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebun-denen ÖPNV an.

 

1)

Die Stadt Cloppenburg hat mit Schreiben vom 03.12.2010 die Gewährung eines weiteren Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Cloppenburg, Bether Höhe“ beantragt.

Die Mehrkosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 10.000,00 €. Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 7.500,00 € (75 %).

 

2)

Die Gemeinde Emstek hat mit Schreiben vom 17.11.2010 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Emstek, Grundschule“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 196.108,43 €. Die Gemeinde Emstek erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 24.513,55 € (12,5 %).

 

3)

Die Gemeinde Garrel mit Schreiben vom 24.11.2010 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Falkenberg“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 230.365,20 €. Die Gemeinde Garrel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 28.795,65 € (12,5 %).

 

4)

Die Gemeinde Lindern hat mit Schreiben vom 30.11.2010 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Neuenkämpen“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 8.960,99 €. Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 6.720,74 € (75 %).

 

 

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnach-weise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Des weiteren ist - wie in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.11.2010 gewünscht wurde - eine Aufstellung über die in den Jahren 2005 - 2010 bewilligten und ausgezahlten Mittel (nach Städten und Gemeinden) beigefügt (Anlage 2).

    

 

PSP-Element: I1.500011.525.001

Sachkonto: 781200