Betreff
Leitlinien zur Teilhabe zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/18/089
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die „Leitlinien zur Teilhabe zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg“ in ihrer aktualisierten Form zu verabschieden.

 


Sachverhalt:

 

Leitlinien zur Teilhabe zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg 

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 beschlossen die „Leitlinien und das Leitbild zur Migration und Integration“, die im November 2008 verabschiedet wurden, einer Überarbeitung zu unterziehen.

An dieser Überarbeitung haben folgende Personen aus dem Netzwerk für Integration(NWI) mitgewirkt:

Frau Schröder (Sozialamt), Frau Gronowski (DRK), Frau Block (VHS), Frau Hosseiny-Grulke (I-lotsen), Frau Brinkhus (BBS Technik), Herr Stoll (Gemeinde Molbergen), Frau Dr. Neumann (GID), Frau Thesing (GID)

 

Das Resultat sind nachfolgende „Leitlinien zur Teilhabe zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg“:

 

Im Landkreis Cloppenburg hat ca. ein Viertel der Bevölkerung eine Zuwanderungsgeschichte.

Dabei handelt es sich u.a. um Aussiedlerinnen und Aussiedler, die ihre neue Heimat hier gefunden haben.

Aufgrund der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Zahl der EU-Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor allem aus dem osteuropäischen Ausland in den vergangenen Jahren stetig angestiegen.

Eine weitere Zuwanderung erlebte der Landkreis Cloppenburg durch den Zuzug geflüchteter Menschen.

 

Die Zuwanderung hat für den Landkreis Cloppenburg bewirkt, dass entgegen dem Bundestrend der demografischen Alterung, der Landkreis mit die jüngste Bevölkerung in Deutschland aufweist. Dieses hat u.a. dazu geführt, dass sich der Landkreis Cloppenburg als attraktiver wirtschaftlicher und zukunftsorientierter Standort entwickelt hat.

 

Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen, Behörden, Schulen sowie Selbsthilfeorganisationen der Zugewanderten tragen dazu bei, dass Frauen, Männer und Kinder eine neue Heimat im Landkreis Cloppenburg finden.

Zugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind aktiv in Politik und Kultur und engagieren sich zunehmend bei sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten. In wirtschaftlichen Bereichen haben sie einen maßgeblichen Anteil an der positiven Entwicklung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region.

 

Die Begleitung der zugewanderten Menschen, die auch durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement der Bevölkerung des Landkreises geleistet wird, erfordert Kenntnisse über Migrations- und Teilhabeprozesse.

 

Regionale, überregionale und kreishausinterne Vernetzungen zum Thema Migration und Teilhabe arbeiten für eine chancengerechte Partizipation Zugewanderter am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben im Landkreis Cloppenburg.

 

Die Leitlinien sollen die Zielsetzung haben, die politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen bei der Umsetzung der Teilhabe zu unterstützen. Gleichzeitig sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich aktiv in den Prozess der chancengerechten Teilhabe mit einzubringen.

 

Die Leitlinien beinhalten im Einzelnen:

 

·         Wer dauerhaft im Landkreis Cloppenburg leben möchte und dazu berechtigt ist, soll für sich und seine Familie, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, die gleichen Chancen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe wie alle anderen Bürgerinnen, Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner bekommen.

·         Teilhabe ist auf die Zukunft ausgerichtet und beschreibt eine chancenorientierte Perspektive.

·         Teilhabe bedeutet voneinander zu lernen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Anerkennung.

·         Teilhabe beinhaltet auch, dass die zugewanderten Menschen Verantwortung für sich selbst übernehmen. Die Bereitschaft zur Teilhabe ist verbunden mit der Achtung der hiesigen kulturellen, religiösen und anderer gesellschaftlicher demokratischer Grundlagen und der Anerkennung der deutschen Rechtsordnung.

·         Den Zugewanderten wird die kulturelle und religiöse Gestaltung ihrer eigenen Lebensführung im Rahmen der deutschen Gesetze zugesichert. Kulturelle Vielfalt in diesem Sinne und interkulturelle Verständigung werden als Bereicherung der Gesellschaft verstanden und gelebt.

·         Teilhabe wird als Querschnittsaufgabe gesehen, hat Prozesscharakter und ist dialogisch ausgerichtet. Verantwortung wird gemeinsam getragen, um die sich ständig wandelnden vielschichtigen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

·         Für die Zukunftschancen der zugewanderten Menschen ist es von zentraler Bedeutung, die deutsche Sprache zu lernen.

·         Der Kreistag verpflichtet sich, die Teilhabe zugewanderter Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu fördern und zu unterstützen.

·         Jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung wird abgelehnt.

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis: