Beschlussvorschlag:
Dem
Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die „Leitlinien zur Teilhabe
zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg“ in ihrer aktualisierten Form
zu verabschieden.
Sachverhalt:
Leitlinien zur Teilhabe
zugewanderter Menschen im Landkreis Cloppenburg
Der
Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 beschlossen die „Leitlinien
und das Leitbild zur Migration und Integration“, die im November 2008
verabschiedet wurden, einer Überarbeitung zu unterziehen.
An
dieser Überarbeitung haben folgende Personen aus dem Netzwerk für
Integration(NWI) mitgewirkt:
Frau
Schröder (Sozialamt), Frau Gronowski (DRK), Frau Block (VHS), Frau
Hosseiny-Grulke (I-lotsen), Frau Brinkhus (BBS Technik), Herr Stoll (Gemeinde
Molbergen), Frau Dr. Neumann (GID), Frau Thesing (GID)
Das
Resultat sind nachfolgende „Leitlinien zur Teilhabe zugewanderter Menschen im
Landkreis Cloppenburg“:
Im
Landkreis Cloppenburg hat ca. ein Viertel der Bevölkerung eine Zuwanderungsgeschichte.
Dabei
handelt es sich u.a. um Aussiedlerinnen und Aussiedler, die ihre neue Heimat
hier gefunden haben.
Aufgrund
der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Zahl der
EU-Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor allem aus dem osteuropäischen
Ausland in den vergangenen Jahren stetig angestiegen.
Eine
weitere Zuwanderung erlebte der Landkreis Cloppenburg durch den Zuzug geflüchteter
Menschen.
Die
Zuwanderung hat für den Landkreis Cloppenburg bewirkt, dass entgegen dem
Bundestrend der demografischen Alterung, der Landkreis mit die jüngste
Bevölkerung in Deutschland aufweist. Dieses hat u.a. dazu geführt, dass sich
der Landkreis Cloppenburg als attraktiver wirtschaftlicher und
zukunftsorientierter Standort entwickelt hat.
Wohlfahrtsverbände,
Vereine, Kirchen, Behörden, Schulen sowie Selbsthilfeorganisationen der
Zugewanderten tragen dazu bei, dass Frauen, Männer und Kinder eine neue Heimat
im Landkreis Cloppenburg finden.
Zugewanderte
Mitbürgerinnen und Mitbürger sind aktiv in Politik und Kultur und engagieren
sich zunehmend bei sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten. In
wirtschaftlichen Bereichen haben sie einen maßgeblichen Anteil an der positiven
Entwicklung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region.
Die
Begleitung der zugewanderten Menschen, die auch durch bürgerschaftliches und
ehrenamtliches Engagement der Bevölkerung des Landkreises geleistet wird, erfordert
Kenntnisse über Migrations- und Teilhabeprozesse.
Regionale,
überregionale und kreishausinterne Vernetzungen zum Thema Migration und
Teilhabe arbeiten für eine chancengerechte Partizipation Zugewanderter am
gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben im
Landkreis Cloppenburg.
Die
Leitlinien sollen die Zielsetzung haben, die politisch und gesellschaftlich
Verantwortlichen bei der Umsetzung der Teilhabe zu unterstützen. Gleichzeitig
sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich aktiv in den Prozess der
chancengerechten Teilhabe mit einzubringen.
Die
Leitlinien beinhalten im Einzelnen:
·
Wer
dauerhaft im Landkreis Cloppenburg leben möchte und dazu berechtigt ist, soll
für sich und seine Familie, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, die gleichen
Chancen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe wie alle anderen
Bürgerinnen, Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner bekommen.
·
Teilhabe
ist auf die Zukunft ausgerichtet und beschreibt eine chancenorientierte
Perspektive.
·
Teilhabe
bedeutet voneinander zu lernen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und
Anerkennung.
·
Teilhabe
beinhaltet auch, dass die zugewanderten Menschen Verantwortung für sich selbst
übernehmen. Die Bereitschaft zur Teilhabe ist verbunden mit der Achtung der
hiesigen kulturellen, religiösen und anderer gesellschaftlicher demokratischer
Grundlagen und der Anerkennung der deutschen Rechtsordnung.
·
Den
Zugewanderten wird die kulturelle und religiöse Gestaltung ihrer eigenen
Lebensführung im Rahmen der deutschen Gesetze zugesichert. Kulturelle Vielfalt
in diesem Sinne und interkulturelle Verständigung werden als Bereicherung der
Gesellschaft verstanden und gelebt.
·
Teilhabe
wird als Querschnittsaufgabe gesehen, hat Prozesscharakter und ist dialogisch
ausgerichtet. Verantwortung wird gemeinsam getragen, um die sich ständig
wandelnden vielschichtigen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
·
Für die
Zukunftschancen der zugewanderten Menschen ist es von zentraler Bedeutung, die
deutsche Sprache zu lernen.
·
Der
Kreistag verpflichtet sich, die Teilhabe zugewanderter Menschen am
gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu
fördern und zu unterstützen.
·
Jede
Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung
wird abgelehnt.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis: