Betreff
Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen auf Einrichtung einer Hebammenzentrale
Vorlage
V-SOZ/18/086
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF wird für die Einrichtung einer Hebammenzentrale ein Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von bis zu 24.600,00 EUR sowie für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von bis zu 16.600,00 € als Defizitausgleich gewährt.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.09.2018 hat der SkF die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 26.800,00 EUR für die Einrichtung einer Hebammenzentrale sowie die finanzielle Unterstützung der Hebammen im Bereich der Wochenbettbetreuung beantragt.

Hiervon entfallen 18.800,00 EUR auf die jährlichen Kosten sowie 8.000,00 € auf die Erstausstattung im Bereich des Investitionshaushalts (Homepage, Technik).

 

Hebammen betreuen Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und stillende Mütter beratend und leisten ihnen sowie Neugeborenen Hilfe. Die Hebammenleistungen erstrecken sich auf die Schwangerschaft sowie den Zeitraum bei und nach der Entbindung. Bei in Deutschland geltender allgemeiner Krankenversicherungspflicht hat die Versicherte u. a. Anspruch auf die Wochenbettbetreuung, einen Schwangerschaftsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs. Entbindungen in einer Klinik sind ebenso von der Krankenkasse zu vergüten wie außerklinisch erbrachte Geburtshilfe.

 

Familienhebammen haben zusätzlich zu ihrem Hebammenexamen eine Zusatzqualifikation, die sie zur Unterstützung von Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen befähigt. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.

 

Mit Stand 02.11.2018 waren beim Gesundheitsamt Cloppenburg als Aufsichtsbehörde nur noch 12 (!) freiberufliche Hebammen gemeldet, die ihren Beruf im Landkreis Cloppenburg  ausüben.

Für die freiberuflich tätigen Hebammen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, hat sich die finanzielle Situation in den letzten Jahren verschlechtert. Entgegen der nur leicht gestiegenen Vergütung sind die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, die jede freiberuflich tätige Hebamme abschließen muss, überdurchschnittlich stark angestiegen. Die Versicherungsprämie wurde seit dem Jahr 2004 mehr als vervierfacht, seit Juli 2015 zahlt eine Hebamme 6.274,00 EUR jährlich, wenn sie in der Geburtshilfe tätig ist. Insbesondere bei einer geringen Anzahl betreuter Frauen ist es Hebammen durch die Höhe der Versicherungssumme nicht mehr möglich, wirtschaftlich als freiberufliche Hebamme tätig zu sein.

 

Es muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass die ambulante Hebammenversorgung lückenhaft ist. Hebammenpraxen sind bereits lange im Voraus ausgebucht und allein in den vergangenen Monaten musste beobachtet werden, dass sich Frauen hilfesuchend in öffentlichen Internetforen (z. B. facebook) an die Allgemeinheit gewandt haben, da sie keine Hebamme gefunden haben.

Als familienfreundlicher, jüngster und stetig wachsender Landkreis bietet Cloppenburg eine Vielzahl von Angeboten für Familien mit Kindern an. Eingebunden in ein Netzwerk aus Hebammen, den Angeboten des Systems Früher Hilfen (Neuerdenbesuche, Klick Clack etc.) und anderen Leistungserbringern aus dem medizinischen Bereich sind Kinderkrankenschwestern beim Gesundheitsamt angestellt, die junge Familien beraten und unterstützen.

 

Um Lösungen für die Situation der Hebammen auf lokaler Ebene zu erarbeiten und kommunale Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuloten, hat der Landkreis Cloppenburg mit Vertretern der Hebammen sowie des Familienhebammendienstes mehrere Arbeitskreistreffen durchgeführt.

 

Im Ergebnis wurden zwei wesentliche Aspekte herausgestellt:

 

1.      Es soll eine App entwickelt und angeschafft werden, die werdenden Müttern freie Hebammenkapazitäten online anzeigt. Die Entwicklung der App ist zwischenzeitlich abgeschlossen und befindet sich in der Testphase. 

 

2.      Die Einrichtung einer Hebammenzentrale für den Landkreis Cloppenburg wurde im Hinblick einer Koordinierung der Hebammenarbeit und einer zentralen Versorgung zum Beispiel für unversorgte Schwangere und junge Mütter besprochen. Mit den bisherigen Aktivitäten der Hebammen im Bereich der Vermittlung kann dem derzeitigen Mangel nicht Abhilfe geschaffen werden. Die unter 1. beschriebene App soll ebenfalls an der Hebammenzentrale angegliedert werden.

 

Der SkF beschreibt die Aufgaben der Hebammenzentrale wie folgt:

 

In Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen Cloppenburg e.V. wird eine „Hebammenzentrale – Anlaufstelle für werdende Eltern“ im Landkreis Cloppenburg eingerichtet. Die Anbindung der Hebammenzentrale erfolgt an den Familienhebammendienst und wird räumlich im Mehrgenerationenhaus Cloppenburg eingerichtet.

 

Eine mit 10 Wochenstunden angestellte Hebamme vermittelt Schwangeren und Wöchnerinnen im Sinne einer Koordinierungsstelle eine Hebamme zur ambulanten Betreuung. Alle im Landkreis Cloppenburg tätigen Hebammen melden ihre freien Kapazitäten der Hebammenzentrale. Somit müssen die Familien nur eine Telefonnummer anrufen.

 

Im Notfall kann die angestellte Hebamme die Schwangere telefonisch beraten und bei dringendem Bedarf an eine freiberufliche „Notfallhebamme“ weiterleiten.

 

Die angestellte Hebamme ist darüber hinaus Administratorin der Homepage www.hebammenzentrale-cloppenburg.de. Diese Homepage soll erweitert werden:

 

·          alle Hebammen können ihre Leistungen, freien Kapazitäten und Kursangebote selbstständig eintragen und werden bei Fragen von der Koordinatorin unterstützt

 

Die Koordinatorin ist verantwortlich für die Netzwerkarbeit mit dem Ziel eines kollegialen Austausches und der Vernetzung mit den für die Familien wichtigen Kooperationspartnern (Gynäkologen, Kinderärzte, Physiotherapeuten, SPZ, Angebote der Frühen Hilfen sowie der Behörden und Einrichtungen).

 

Sie berät und unterstützt ihre neuen Kolleginnen beim Einstieg in eine Freiberuflichkeit im Landkreis Cloppenburg. Ziel ist, die Attraktivität einer Freiberuflichkeit im Landkreis Cloppenburg deutlich zu machen und damit die Kapazitäten zur Versorgung der Familien mit Hebammenleistungen zu steigern.

 

Die Koordinatorin ist verantwortlich für die Erhebung von validen Daten zur Versorgung der Familien des Landkreises Cloppenburg mit Hebammenhilfe. Messgrößen sind:

·          Unversorgte Frauen/Familien

·          Wiedereinstieg der Hebammen in die Berufstätigkeit

·          Anzahl der Hebammen und ihre Kapazitäten

·          Aufstockung der Wochenbettbetreuungen

 

Nach drei Jahren kann der Erfolg der Maßnahmen anhand der erhobenen Datenlage

überprüft werden.“

 

Im Übrigen wird auf den anliegenden Antrag vom 26.09.2018, der Beschreibung sowie dem Nachtrag verwiesen.

 

Darüber hinaus soll den Hebammen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20,00 EUR je Wochenbettbetreuung gewährt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Koordinatorin der Hebammenzentrale. Insgesamt wird hierfür ein Betrag von 2.000,00 EUR veranschlagt (in dem beantragten Zuschuss enthalten). Eine nähere Begründung wird nicht gegeben.

Die Wochenbettbetreuung ist eine Leistung der Hebammen, die nach dem SGB V bereits abgerechnet und vergütet wird. Eine weitere finanzielle Vergütung durch den Landkreis ist nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Es ist zu beraten, ob

 

-          dem SkF für die Einrichtung einer Hebammenzentrale für das Haushaltsjahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von 24.600,00 EUR (16.600,00 EUR Sachkosten und 8.000,00 EUR Investitionskosten) gewährt werden soll,

 

-          dem SkF für den Betrieb des Familienhebammendienstes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Zuschuss in Höhe von 16.600,00 EUR gewährt werden soll,

 

-          den Hebammen je Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR bis 2.000,00 EUR Gesamtkosten pro Jahr gewährt werden soll und

 

-          der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der vom SkF beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

 

Produkt:         P1.367500 Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle

                        I1.xxxxxx (wird noch angelegt)

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SkF vom 26.09.2018 inkl. Beschreibung und Finanzierungsplan

Nachtrag mit Erläuterungen