Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF
wird für die Einrichtung
einer Hebammenzentrale ein Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von bis zu
24.600,00 EUR sowie für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von bis zu 16.600,00 €
als Defizitausgleich gewährt.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 26.09.2018 hat der SkF die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
26.800,00 EUR für die Einrichtung einer Hebammenzentrale sowie die finanzielle
Unterstützung der Hebammen im Bereich der Wochenbettbetreuung beantragt.
Hiervon
entfallen 18.800,00 EUR auf die jährlichen Kosten sowie 8.000,00 € auf die
Erstausstattung im Bereich des Investitionshaushalts (Homepage, Technik).
Hebammen
betreuen Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und stillende Mütter beratend und
leisten ihnen sowie Neugeborenen Hilfe. Die Hebammenleistungen erstrecken sich
auf die Schwangerschaft sowie den Zeitraum bei und nach der Entbindung. Bei in
Deutschland geltender allgemeiner Krankenversicherungspflicht hat die
Versicherte u. a. Anspruch auf die Wochenbettbetreuung, einen
Schwangerschaftsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs. Entbindungen in
einer Klinik sind ebenso von der Krankenkasse zu vergüten wie außerklinisch
erbrachte Geburtshilfe.
Familienhebammen
haben zusätzlich zu ihrem Hebammenexamen eine Zusatzqualifikation, die sie zur
Unterstützung von Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen befähigt.
Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien,
unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale
Unterstützung.
Mit
Stand 02.11.2018 waren beim Gesundheitsamt Cloppenburg als Aufsichtsbehörde nur
noch 12 (!) freiberufliche Hebammen gemeldet, die ihren Beruf im Landkreis
Cloppenburg ausüben.
Für
die freiberuflich tätigen Hebammen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen
abrechnen, hat sich die finanzielle Situation in den letzten Jahren verschlechtert.
Entgegen der nur leicht gestiegenen Vergütung sind die Prämien der
Berufshaftpflichtversicherung, die jede freiberuflich tätige Hebamme
abschließen muss, überdurchschnittlich stark angestiegen. Die
Versicherungsprämie wurde seit dem Jahr 2004 mehr als vervierfacht, seit Juli
2015 zahlt eine Hebamme 6.274,00 EUR jährlich, wenn sie in der Geburtshilfe
tätig ist. Insbesondere bei einer geringen Anzahl betreuter Frauen ist es
Hebammen durch die Höhe der Versicherungssumme nicht mehr möglich, wirtschaftlich
als freiberufliche Hebamme tätig zu sein.
Es muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass die
ambulante Hebammenversorgung lückenhaft ist. Hebammenpraxen sind bereits lange
im Voraus ausgebucht und allein in den vergangenen Monaten musste beobachtet
werden, dass sich Frauen hilfesuchend in öffentlichen Internetforen (z. B.
facebook) an die Allgemeinheit gewandt haben, da sie keine Hebamme gefunden
haben.
Als familienfreundlicher, jüngster und stetig wachsender
Landkreis bietet Cloppenburg eine Vielzahl von Angeboten für Familien mit
Kindern an. Eingebunden in ein Netzwerk aus Hebammen, den Angeboten des Systems
Früher Hilfen (Neuerdenbesuche, Klick Clack etc.) und anderen
Leistungserbringern aus dem medizinischen Bereich sind Kinderkrankenschwestern
beim Gesundheitsamt angestellt, die junge Familien beraten und unterstützen.
Um Lösungen für die Situation der Hebammen auf lokaler Ebene
zu erarbeiten und kommunale Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuloten, hat der Landkreis Cloppenburg mit
Vertretern der Hebammen sowie des Familienhebammendienstes mehrere
Arbeitskreistreffen durchgeführt.
Im Ergebnis wurden zwei wesentliche Aspekte herausgestellt:
1.
Es soll eine App entwickelt und angeschafft werden, die
werdenden Müttern freie Hebammenkapazitäten online anzeigt. Die Entwicklung der
App ist zwischenzeitlich abgeschlossen und befindet sich in der Testphase.
2.
Die Einrichtung einer Hebammenzentrale für den Landkreis
Cloppenburg wurde im Hinblick einer Koordinierung der Hebammenarbeit und einer
zentralen Versorgung zum Beispiel für unversorgte Schwangere und junge Mütter
besprochen. Mit den bisherigen Aktivitäten der Hebammen im Bereich der
Vermittlung kann dem derzeitigen Mangel nicht Abhilfe geschaffen werden. Die
unter 1. beschriebene App soll ebenfalls an der Hebammenzentrale angegliedert
werden.
Der SkF beschreibt die Aufgaben der Hebammenzentrale wie
folgt:
„In Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer
Frauen Cloppenburg e.V. wird eine „Hebammenzentrale – Anlaufstelle für werdende
Eltern“ im Landkreis Cloppenburg eingerichtet. Die Anbindung der
Hebammenzentrale erfolgt an den Familienhebammendienst und wird räumlich im
Mehrgenerationenhaus Cloppenburg eingerichtet.
Eine
mit 10 Wochenstunden angestellte Hebamme vermittelt Schwangeren und
Wöchnerinnen im Sinne einer Koordinierungsstelle eine Hebamme zur ambulanten
Betreuung. Alle im Landkreis Cloppenburg tätigen Hebammen melden ihre freien
Kapazitäten der Hebammenzentrale. Somit müssen die Familien nur eine
Telefonnummer anrufen.
Im
Notfall kann die angestellte Hebamme die Schwangere telefonisch beraten und bei
dringendem Bedarf an eine freiberufliche „Notfallhebamme“ weiterleiten.
Die angestellte Hebamme ist darüber hinaus Administratorin der
Homepage www.hebammenzentrale-cloppenburg.de. Diese Homepage soll erweitert
werden:
·
alle Hebammen können ihre Leistungen, freien Kapazitäten und
Kursangebote selbstständig eintragen und werden bei Fragen von der
Koordinatorin unterstützt
Die Koordinatorin ist verantwortlich für die Netzwerkarbeit mit
dem Ziel eines kollegialen Austausches und der Vernetzung mit den für die
Familien wichtigen Kooperationspartnern (Gynäkologen, Kinderärzte,
Physiotherapeuten, SPZ, Angebote der Frühen Hilfen sowie der Behörden und
Einrichtungen).
Sie
berät und unterstützt ihre neuen Kolleginnen beim Einstieg in eine
Freiberuflichkeit im Landkreis Cloppenburg. Ziel ist, die Attraktivität einer
Freiberuflichkeit im Landkreis Cloppenburg deutlich zu machen und damit die
Kapazitäten zur Versorgung der Familien mit Hebammenleistungen zu steigern.
Die
Koordinatorin ist verantwortlich für die Erhebung von validen Daten zur
Versorgung der Familien des Landkreises Cloppenburg mit Hebammenhilfe.
Messgrößen sind:
·
Unversorgte Frauen/Familien
·
Wiedereinstieg der Hebammen in die Berufstätigkeit
·
Anzahl der Hebammen und ihre Kapazitäten
·
Aufstockung der Wochenbettbetreuungen
Nach
drei Jahren kann der Erfolg der Maßnahmen anhand der erhobenen Datenlage
überprüft werden.“
Im Übrigen wird auf den anliegenden Antrag
vom 26.09.2018, der Beschreibung sowie dem Nachtrag verwiesen.
Darüber hinaus soll den Hebammen eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von 20,00 EUR je Wochenbettbetreuung gewährt
werden. Die Abrechnung erfolgt über die Koordinatorin der Hebammenzentrale.
Insgesamt wird hierfür ein Betrag von 2.000,00 EUR veranschlagt (in dem
beantragten Zuschuss enthalten). Eine nähere Begründung wird nicht gegeben.
Die Wochenbettbetreuung ist eine Leistung
der Hebammen, die nach dem SGB V bereits abgerechnet und vergütet wird. Eine
weitere finanzielle Vergütung durch den Landkreis ist nach Ansicht der
Verwaltung nicht erforderlich.
Es ist zu beraten, ob
-
dem SkF für
die Einrichtung einer Hebammenzentrale für das Haushaltsjahr 2019 ein Zuschuss
in Höhe von 24.600,00 EUR (16.600,00 EUR Sachkosten und 8.000,00 EUR
Investitionskosten) gewährt werden soll,
-
dem SkF für
den Betrieb des Familienhebammendienstes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
ein Zuschuss in Höhe von 16.600,00 EUR gewährt werden soll,
-
den Hebammen
je Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR bis 2.000,00 EUR
Gesamtkosten pro Jahr gewährt werden soll und
-
der Zuschuss
jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung ist der vom SkF beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt
worden.
Produkt: P1.367500
Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle
I1.xxxxxx
(wird noch angelegt)
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SkF vom 26.09.2018 inkl. Beschreibung
und Finanzierungsplan
Nachtrag mit Erläuterungen