Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | V-JHA/11/024 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 20.01.2011 | ||
Betreff: | Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia in Bösel auf Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung von zwei Ausweichräumen und deren Einrichtung für den Kath. Kindergarten St. Raphael in Bösel |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 14 KB | |
![]() | 20110302 Antrag Kath. Kirchengemeinde Bösel 87 KB |
Sachverhalt:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia in Bösel hat mit beigefügtem Schreiben vom 04.11.2010 einen Zuschussantrag für die Erstellung von zwei Ausweichräumen und deren Einrichtung für den Kath. Kindergarten St. Raphael in Bösel gestellt.
Nach den Grundsatzbeschlüssen des Kreistages beteiligt sich der Landkreis u.a. an der Erweiterung bzw. Umbau für sonstige notwendige Räume (Mehrzweckraum, Ausweichraum/ kleiner Gruppenraum etc.).
Der Landkreis Cloppenburg hat bislang beim Kindergarten St. Raphael folgende Bezuschussung vorgenommen:
Neubau 1966 (4 Gruppenräume) 51.180,00 DM
Spiel- und Lernmaterial 1980 1.300,00 DM
Einrichtung eines weiteren (5.)
Gruppenraumes 12.500,00 DM
Insgesamt 64.980,00 DM
Der Kindergarten ist wie folgt ausgestattet:
Vorhanden sind nicht: Kleingruppenräume, Therapieräume, Ruheräume, Werkräume.
Nach der 1.DVO-KiTaG ist bei einem Kindergarten folgende räumliche Mindestausstattung vorgeschrieben:
Die gesetzlichen Mindestanforderungen werden zwar durch die Spielnischen in den Gruppenräumen im Kindergarten St. Raphael erfüllt, jedoch gibt es keine zusätzlichen Kleingruppenräume. Es handelt sich jedoch um notwendige Räume, die zur Mindestausstattung gehören. Daher kann hier eine Bezuschussung des Landkreises erfolgen.
Die Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes hat anhand der vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der angemessenen und bezuschussfähigen Bau- und Baunebenkosten für den Umbau nebst Einrichtung vorgenommen. Die Kosten sind insgesamt wirtschaftlich und angemessen und somit bezuschussfähig.
Danach ergibt sich folgende Bezuschussung durch den Landkreis:
Gesamtkosten 16.732,95 Euro
abzüglich Anteil des BMO 3.280,00 Euro
verbleiben 13.452,95 Euro
Kreiszuschuss 50 % = 6.726,48 Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300004.525 Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten 126.400,00 Euro
(die Mittel sind bereits für die beschlossene Bezuschussung für die Erweiterung des Kindergartens „St. Johannes Baptist“, Gemeinde Molbergen eingeplant und ausgezahlt worden)
I1.300003.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 480.400,00 Euro
(die Mittel können von dieser Investitionsmaßnahme bereit gestellt werden)
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia Bösel vom 04.11.2010