Betreff
Weiterführung des Landesprogramms „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“
Vorlage
V-JHA/18/129
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)   der Landkreis Cloppenburg nimmt weiter am Landesprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“ teil

b)   das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)   die notwendige Kofinanzierung von 50% wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 07.11.2017 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg folgendes beschlossen:

a)     der Landkreis Cloppenburg nimmt weiter an dem Landesprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“ teil

b)     das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)     die notwendige Kofinanzierung von 50% wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 

Mit dem Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen“ unterstützt das Land Niedersachsen Maßnahmen für die Zielgruppe von schutzsuchenden Familien (Flüchtlingsfamilien). Hiermit sollen Unterstützungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer Willkommensstruktur gefördert werden.

Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür in 2018 vom Land ein Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten zur Verfügung gestellt.

 

Das Jugendamt hat diese Fördermittel für den Bewilligungszeitraum vom 01.12.2016 - 30.11.2017 und dann für ein weiteres Jahr vom 01.12.2017 bis 30.11.2018 in Anspruch genommen und damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult. Inzwischen arbeiten 11 Familienpaten im Projekt und betreuen derzeit 12 Familien mit 45 Kindern. Die Paten unterstützen die Familien in Behördenangelegenheiten und weiteren Hilfebedarfen. Es bestehen enge Kooperationen mit vielen unterstützenden Stellen wie die kommunale Koordinatorin der Bildungsangebote für Neuzugewanderte, der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe, Betreuer der Flüchtlingswohnheime, Schwangerschaftsberatungsstellen, Familienhebammendienst etc.. Darüber hinaus gibt es ergänzende Projekte, wie z.B. das „Pampers Café“ mit gleichzeitiger Sprechstunde des Familienhebammendienstes oder der Sprachkurs „Mama lernt Deutsch“. Weitere Projekte in Kooperation mit dem Caritas Sozialwerk bezüglich Geburtsvorbereitungskurse für schwangere Flüchtlingsfrauen mit Dolmetschern und Gesundheitsfragen wurden ebenfalls auf den Weg gebracht.

 

Der aktuelle Förderzeitraum läuft zum 30.11.2018 aus. Das Land Niedersachsen hat eine Fortführung des Landesprogramms „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“ beschlossen und stellt hierfür für einen weiteren 12monatigen Bewilligungszeitraum (01.12.2018 bis 30.11.2019) Haushaltsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung. Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als wirkungsvolle Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des Projektes aus.

Da die Antragsfrist zur Fortsetzung des Projektes nur bis zum 30.09.2018 lief, wurde vorsorglich ein Antrag für den Bewilligungszeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019 gestellt. Beantragt wurde bei Gesamtausgaben in Höhe von 31.500,00 EUR ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 15.750,00 EUR (50% der Ausgaben).

 

 

 


Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.

 

Ausgaben:                                                              31.500,00 EUR

Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200

 

Erstattungen vom Land:                                       15.700,00 EUR

Sachkonto: 348110/ PSP-Element: P1.363200

 

 

 


Anlagenverzeichnis: