Betreff
Antrag der SPD- Fraktion; Insektensterben
Vorlage
V-PLA/18/219
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 04.06.2018 folgenden Antrag gestellt:

„Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt ein Programm aufzulegen, dass die nachhaltige Verbesserung des Lebensraumes von Insekten im Landkreis Cloppenburg, durch die Anlage von Schutzzonen, Blühwiesen als Nahrungsquelle und den Aufbau von Nisthilfen usw. fördert."

Wir möchten den Naturschutz durch die Schaffung von Naturschutzflächen sichtbar und erlebbar machen. Die Vernetzung von Blühwiesen, Randstreifen und extensiven Wiesen sollte dabei angestrebt werden, um so auch in Gärten, auf öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen einen Beitrag für die Biodiversität zu leisten.

Wünschenswert wäre, dafür ein Projekt im Landkreis Cloppenburg mit einer gewissen finanziellen Unterstützung zu schaffen, um auch so die Bürgerinnen und Bürger, die Betriebe und die Schulen zum aktiven Mitmachen zu animieren.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Zur Begründung des Antrags wird ausgeführt, dass entsprechend der Wochenzeitung “Die Zeit” in den letzten 27 Jahren ein Insektenrückgang von 75 % festzustellen war. Da für viele Tierarten Insekten Nahrungsgrundlage sind, ist das Fundament des gesamten Ökosystems bedroht.

Um dem entgegenzuwirken, sollen Maßnahmen wie Insekten fördernde Bepflanzungen, die Initiierung der Aussaat von bienenfreundlichen Blühpflanzen durch die Jägerschaft, die Förderung von Landwirten bei der Anlage von Blühstreifen, die insektenorientierte Nutzung von Straßen- und Wegeseitenräumen auch durch Patenschaften und die Förderung der Anpflanzung privater Obstbäume vorgenommen werden.

Auf dem Weg zu einem bienenfreundlichen Landkreis soll durch fachkundige Beratung ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Unabhängig von noch zu beschließenden konkreten Maßnahmen wird vorsorglich die Bereitstellung einer Summe von maximal 100.000 Euro im Haushalt für 2018/2019 beantragt.

 

Zu diesem Antrag ist von der Kreisverwaltung folgendes anzumerken:

 

Der Landkreis Cloppenburg verfügt zur Zeit über kein Programm, das speziell auf die Erhaltung und Förderung von Insekten ausgerichtet ist.

Vielmehr wird ein ganzheitlicher Schutzansatz für Insekten über die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Biotoptypen mit einer vielfältigen, strukturreichen Kraut- und Strauchschicht favorisiert, die Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode schafft. Diese von blühenden Pflanzen geprägten Lebensräume haben für viele Tierarten und insbesondere auch für Insekten eine große Bedeutung und sind daher für deren Überleben unverzichtbar.

Wesentlicher Baustein dieses ganzheitlichen Schutzansatzes sind die für Naturschutzzwecke erworbenen Flächen zur Größe von knapp 450 ha im Bereich des Godesholter Tiefs, des Ahrensdorfer und Glittenberger Moores, des Vehnemoores, des Tatemeeres, der Marka-, der Soeste-, der Letheniederung, der Molberger Dose, der Bunner Masuren, des Hemmelter Moores und der Raddeniederungen. Flächenschwerpunkte des über den gesamten Landkreis verteilten Grundbesitzes befinden sich im Südraddetal, im Bereich des Tatemeeres, in der Molberger Dose,  im Markatal und in den Bunner Masuren.

Diese nicht oder nur extensiv als Grünland genutzten kreiseigenen Naturschutzflächen bieten Lebensräume für eine vielfältige Insektenfauna mit Schmetterlingen, Libellen, Heuschrecken und Käfern, die auf Grünland, Röhricht und ähnliche Biotoptypen mit Krautvegetation angewiesen sind.

Die Grünlandflächen werden mit Bewirtschaftungsauflagen, die vom Landkreis Cloppenburg in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Oldenburg Süd – erarbeitet worden sind, an ortsansässige Landwirte verpachtet. In den Pachtverträgen wurde der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln ausgeschlossen. Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Insektenfauna durch Insektizide und Herbizide findet somit auf diesen Flächen nicht statt.

Da eine Mahd erst ab dem 21. Juni zulässig ist, können die Insekten ihre Entwicklungszyklen vom Ei über die Larve bis zum fertigen Insekt abschließen.

Der Landkreis Cloppenburg praktiziert daher auf den in seinem Eigentum befindlichen Naturschutz- und Kompensationsflächen Insektenschutz seit über zwei Jahrzehnten.

 

Flankierend hierzu werden vom Landkreis Cloppenburg bereits gegenwärtig folgende, auch dem Insektenschutz dienende Programme und Maßnahmen gefördert:

·         Wallheckenprogramm

·         Gewässerrandstreifenprogramm

·         Hornissenbetreuung

·         Artenschutzmaßnahmen (z. B. Anlegung von Streuobstwiesen, Blühstreifen und Blühwiesen)

Durch das Wallheckenprogramm werden die Pflege und Entwicklung sowie die Neuanlage von Wallhecken gefördert. Daduch wird eine vielfältige für Insekten nutzbare Baum-, Strauch- und Krautschicht geschaffen und erhalten, die insbesondere für viele auf diesen Lebensraum spezialisierte Käfer- und Schmetterlingsarten unverzichtbar ist.

 

Seit dem 01.01.1990 fördert der Landkreis Cloppenburg durch das Gewässerrandstreifenprogramm die Nutzungsaufgabe auf einem mindestens 5 m breiten Ackerrandstreifen entlang eines Gewässers. Ziel dieser Förderung war die Minderung von Gewässerbelastungen insbesondere durch eine Verringerung des Nährstoffeintrags in das Gewässer und die ökologische Verbesserung der Gewässerrandstreifen durch eine Reduzierung der Nutzungsintensität. Ähnlich dem  Wallheckenprogramm sichert auch das Gewässerrandstreifenprogramm eine reichhaltige Krautschicht, die ebenfalls Lebensraum von Insekten ist. Das Gewässerrandstreifenprogramm ist damit indirekt auch ein Insektenschutzprogramm. Aufgrund der linienhaften Struktur von Wallhecken und Gewässern tragen beide Programme auch zur ökologischen Vernetzung in der Landschaft bei.

An dem Gewässerrandstreifenprogramm beteiligen sich gegenwärtig Landwirte mit einer Gesamtfläche 15,99 ha. Mehrfache Versuche, die am Programm teilnehmende Fläche zu erhöhen, hatten trotz eines erheblichen personellen Einsatzes über die Laufzeit betrachtet keine maßgeblichen Steigerungen zur Folge.

 

Mit der Hornissenbetreuung verfügt der Landkreis Cloppenburg über ein spezielles Insektenschutzprogramm. Als Betreuer für Hornissen und Wespen konnte der Landkreis Cloppenburg engagierte Imker gewinnen. Gegenwärtig 11 dieser Betreuer sind geschult im Umgang mit den Tieren und den gesetzlichen Vorschriften. Sie stehen den Bürgern mit Rat und, falls es wirklich notwendig sein sollte, auch mit Tat zur Seite.

Im Vordergrund steht die Aufklärung über das Verhalten der Tiere. Diese Betreuer engagieren sich in ihrer Freizeit und unter Einsatz privater Mittel für den praktischen Artenschutz. Gleichzeitig helfen sie den ratsuchenden Bürgern gegen Übernahme der relativ geringen anfallenden Kosten und siedeln art- und fachgerecht Wespen- oder Hornissennester um.

Einige der Betreuer engagieren sich auch in Sachen praktischer Artenschutz in Kindergärten und Schulen.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeiten haben sie am Insektenschutz interessierte Personen in Fragen von Nisthilfen für Insekten beraten und bei Bedarf mit vom Landkreis Cloppenburg geförderten Nisthilfen (meist Insektenbretter) versorgt. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass Nisthilfen an den Stellen aufgestellt werden, wo sie auch ihre Funktion erfüllen können. Bei einer Abgabe ohne eine entsprechende Beratung wäre kaum zu vermeiden, dass ein Großteil der Nisthilfen seine Funktion nicht erfüllen wird.

 

Über dieses spezielle Insektenschutzprogramm hinaus fördert der Landkreis Cloppenburg konkrete Artenschutzmaßnahmen wie die Anlegung von Streuobstwiesen, Blühstreifen und Blühwiesen von interessierten Institutionen, Dorfgemeinschaften und Einzelpersonen.

 

Im Zuge der artenschutzrechtlichen Aufgabenwahrnehmung und bei der Erstellung von Stellungnahmen als untere Naturschutzbehörde werden laufend Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte zur Anlage, Erhaltung und Wiederherstellung von insektentypischen Lebensräumen wie Feuchtwiesen, Röhrichten, Heiden und Wegrändern sowie naturnahen Wäldern erstellt.

 

Auf die besondere Verantwortung der Städte und Gemeinden beim Insektenschutz verweist Herr Umweltweltminister Olaf Lies in seinem Schreiben vom Juli 2018. Er führt hierzu führt aus: „ die gesellschaftliche Diskussion in den letzten Monaten zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine Aufgabe, die auf allen Ebenen und unter Einbindung aller Akteure umzusetzen ist. Der Rückgang der Insekten macht die Dringlichkeit dieser gesellschaftlichen Aufgabe deutlich. Den Städten und Gemeinden kann für die Umsetzung eine Schlüsselrolle als Partner zukommen.

Die Insektenfauna kann durch einfache Maßnahmen bei der Pflege kommunaler Flächen und Wege gefördert werden. Auch verloren gegangene Wegraine sollten für diesen Zweck zurückgewonnen werden. Dem öffentlichen Wegenetz kommen dabei gleich mehrere wichtige Funktionen zu – Wegraine sind Lebens- und Rückzugs-räume und zugleich Verbindungselemente zur Vernetzung von Biotopen, die es zu erhalten und zu entwickeln gilt.“

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.  Es ist auch an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet worden.

 

Der von Minister Lies angesprochenen Schlüsselrolle sind sich die Städte und Gemeinden bewusst. Daher haben die Stadt Löningen und die Gemeinden Lastrup, Lindern und Essen unter Beteiligung von Vertretern der Landwirtschaftskammer, des Kreislandvolks und des Landkreises den Arbeitskreis „Blühstreifen“ als weiteren Baustein gegen das Insektensterben gebildet. Konkretes Ergebnis dieses Arbeitskreises war, dass von der Gemeinde Lastrup und den Ortslandvolkverbänden der Gemeinde nach Auskunft des Kreislandvolkverbandes Cloppenburg insgesamt 19 ha als Blühstreifen oder Blühwiese hergerichtet worden sind.

Darüber hinaus hat der Kreislandvolkverband eine Umfrage bei allen seinen Mitgliedern gestartet, wer Flächen für die Anlage von Blühstreifen zur Verfügung stellen kann. Aufgrund dieser Umfrage sind ca. 37 ha weitere Blühstreifen angelegt worden.

Insgesamt sind damit auf freiwilliger Basis rd. 66 ha Blühstreifen entstanden. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Pachtpreis von 1000 € pro ha haben die Landwirte durch die Flächenbereitstellung einen Betrag von 66.000 € für den Insektenschutz aufgebracht.

Nach Einschätzung von Herrn Suilmann vom Kreislandvolkverband wird sich die gegenwärtig bereitgestellte Fläche aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit allerdings nur noch bedingt steigern lassen, auch wenn für ein entsprechendes Programm massiv geworben werden sollte. Diese Einschätzung deckt sich mit den Erfahrungen der Kreisverwaltung bei der Umsetzung des Gewässerrandstreifenprogramms.

 

Im Arbeitskreis „Blühstreifen“ ist auch die Nutzung von Straßen- und Wegeseitenstreifen für die Anlage von Blühstreifen thematisiert worden. Es hat sich gezeigt, dass die Randstreifen an klassifizierten Straßen und stärker befahrenen Gemeindestraßen insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit hierfür erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise in Frage kommen. Weiterhin wurde deutlich, dass die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zur Anlage von Blühstreifen im Straßen- und Wegeseitenraum der Gemeindestraßen in den 4 Südkreiskommunen aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse vor Ort nicht einheitlich sind. Es ist daher vereinbart worden, dass jede Kommune für sich entscheidet, wie das Thema Blühstreifen am besten vorangebracht werden kann.

Diese Einschätzung teilt die Kreisverwaltung, da die jeweiligen Städte und Gemeinden am besten beurteilen können, wie der Straßenseitenraum genutzt werden kann und ob Straßenpartnerschaften sinnvoll sind.

 

Zu den Möglichkeiten einer bienenfreundlicheren Gestaltung der Landschaft durch die Jägerschaft hat mir Herr Kreisjägermeister Pitann auf Anfrage mitgeteilt, dass bereits gegenwärtig alles hierfür Machbare getan wird, weil dies im Eigeninteresse der Jäger ist. Nur bei einer hinreichenden Insektenpopulation können z. B. Rebhuhnküken überleben, weil sie in ihren ersten Lebenswochen zu 95 Prozent tierisches Eiweiß benötigen und sich dann hauptsächlich von Insekten, Spinnen, Weichtieren und Würmern ernähren. Ein guter Rebhuhnbestand ist dadurch untrennbar an einen reichhaltigen Insektenbestand gekoppelt.

Die Jägerschaft ist daher bestrebt, zur Stabilisierung und Verbesserung des Niederwildbestandes das für den Insektenschutz mögliche zu tun.

Limitierender Faktor ist dabei allerdings die Flächenverfügbarkeit. Wenn sie besser wäre, würden die Jäger nach Aussage von Herrn Kreisjägermeister Pitann auch noch mehr für den Insektenschutz tun.

 

Nach Einschätzung der Kreisverwaltung kann die Förderung der privaten Anpflanzung von Obstbäumen einen Beitrag zur Verbesserung der Nahrungssituation der Insekten und speziell der Bienen leisten. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass Obstbäume im Frühjahr blühen, wenn das Nahrungsangebot für Insekten und besonders auch Bienen (z.B. Rapsblüte)ohnehin recht gut ist. Weitaus schwieriger ist die Nahrungssituation im Sommer und dem folgenden Teil der Vegetationsperiode, weil es dann nur noch wenige blühende Gehölze gibt. Aus der Sicht des Bienen- und Insektenschutzes wäre es Erfolg versprechender, z. B. die Linde (Sommerlinde blüht von Juni bis August) und den Faulbaum (Blütezeit Mai/Juni bis in den September) zu pflanzen. Ob dies im privaten Bereich erfolgreich umzusetzen ist (die Linde war früher ein weit verbreiteter Straßenbaum mit bis zu 40 m Höhe, Faulbaum ein unscheinbares Gehölz mit bis zu 4 m Höhe), erscheint fraglich. Da der Faulbaum in unserem Raum eine verbreitete  Strauch- bzw. Baumart von Wallhecken und Gehölzstreifen ist, wird deutlich, welche große Bedeutung diese Landschaftselemente auch für den Insekten- und Bienenschutz haben.

 

Für den besiedelten Bereich wird diese Funktion  des jahreszeitlich späteren Nahrungsangebotes sehr häufig von alten Hausgärten mit einer vielgestaltigen Baum- Strauchschicht erfüllt. Allerdings sind diese Lebensräume aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit im Zuge der zunehmenden Nachverdichtung stark gefährdet.

 

Zusammenfassend ist aus der Sicht der Kreisverwaltung festzustellen, dass bereits diverse Anstrengungen für den Insekten- und Bienenschutz unternommen werden. Die gegenwärtig auf einen ganzheitlichen Schutzansatz ausgerichteten Programme und Maßnahmen sollten daher gezielt weiter verfolgt werden. Ein darüber hinausgehendes spezielles Insektenschutzprogramm wird aufgrund der schon gegenwärtig durchgeführten Maßnahmen und insbesondere auch aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit als nicht zielführend angesehen.

Zudem ist dem Schreiben von Herrn Minister Lies zu entnehmen, dass „zur Verbesserung der landesweiten Datengrundlagen über die Entwicklung der Insektengemeinschaften der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasser-wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für Naturschutz ein umfangreiches und langfristig angelegtes Monitoringprogramm nach bundes-einheitlichen Methodenstandards aufbauen wird. Gleichzeitig wird ein Aktionsprogramm zur Förderung der Insektenvielfalt entwickelt. Das Umsetzungskonzept bündelt die Handlungsansätze und Förderinstrumente des Landes. Das Aktionsprogramm soll im Laufe eines Jahres erarbeitet und 2019 vorgelegt werden.“

Aus Sicht der Kreisverwaltung sollten die Ergebnisse des Aktionsprogramms abgewartet werden, um die kreiseigenen Schritte gegen das Insektensterben in die richtige Richtung zu lenken.

 

Die Kreisverwaltung schlägt alternativ zum Insektenschutzprogramm eine vorsorgliche Erhöhung der Haushaltsansätze für das Wallheckenprogramm von 5.000 € auf 6.000 € und für das Gewässerrandstreifenprogramm von 15.400 € auf 20.000 € vor.

Außerdem sollte der Haushaltsansatz von 5000 € auf 30.000 € erhöht werden, um gezielte Einzelmaßnahmen des Artenschutzes, die auch dem Insekten- und Bienenschutz dienen, umsetzen zu können.

Der gegenwärtig bestehende Haushaltsansatz von 100.000,- € für den Ankauf landwirtschaftlich uninteressanter Flächen für Naturschutzzwecke sollte beibehalten werden, um sie auch im Sinne des Insekten- und Bienenschutzes optimieren zu können.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Antrag der SPD- Kreistagsfraktion vom 04.06.2018 – Insektensterben

-       Schreiben des Umweltministers Olaf Lies vom Juli 2018