Betreff
Übertragung der Straßenbaulast für Teilbereiche der K 161 und K 298 auf die Gemeinde Lastrup
Vorlage
V-VERK/18/150
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Mit der Gemeinde Lastrup ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Straßenbaulast für Teilbereiche der K 161 und K 298 vom Landkreis Cloppenburg auf die Gemeinde Lastrup abzuschließen.


Sachverhalt:

Nach Fertigstellung der Ortsumgehung Lastrup wurde die alte B 213 (Vlämische Straße) zur Gemeindestraße abgestuft. Ausgenommen hiervon blieb das Teilstück zwischen der K 161 (Hammeler Straße) bis zum Kreuzungsbereich mit der L 837 (Linderner Straße) / K 298 (Kirchstraße), welches zur Kreisstraße 161 abgestuft wurde sowie das Teilstück von diesem Kreuzungsbereich bis zum Kreuzungsbereich mit der L 834 (Molberger Straße), welches zur Landesstraße 834 abgestuft wurde.

 

Die Gemeinde Lastrup beabsichtigt, das Ortsbild im Ortskern von Lastrup nachhaltig zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Hierzu sollen auch die o. g. Teilbereiche der K 161 und der L 834 einbezogen werden. Ferner beabsichtigt die Gemeinde Lastrup, im Rahmen ihres Sanierungsverfahrens „Lastrup – Ortskern“ unter anderem auch Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der K 298 (Kirchstraße), des Pfarrer-Götting-Platzes und insbesondere im Kreuzungsbereich K 298 (Kirchstraße/Hamstruper Straße)/St. Elisabeth-Straße vorzunehmen.

 

Um die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung sinnvoll einsetzen zu können, ist nach Mitteilung der Gemeinde Lastrup die Übernahme der Straßenbaulast an den in der Anlage gekennzeichneten Teilstücken der Kreisstraßen 161 und 298 notwendig. Die Übernahme der Verantwortung für diese Verkehrsflächen bietet aus Sicht der Gemeinde Lastrup die Perspektive, diesen Prozess positiv unterstützen und beeinflussen zu können.

 

Zur Übernahme der Straßenbaulast für die vorgenannten Teilstücke der K 161 und K 298 ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Lastrup und dem Landkreis Cloppenburg abzuschließen. Mit Abschluss des Vertrages überträgt der Landkreis Cloppenburg und die Gemeinde Lastrup übernimmt die Straßenbaulast für die in der Anlage gekennzeichneten Straßenabschnitte.

 

Mit der Übernahme der Straßenbaulast geht das Eigentum des Landkreises Cloppenburg an den Kreisstraßenabschnitten auf die Gemeinde Lastrup über. Der Eigentumsübergang erfolgt ohne eine Entschädigung an den Landkreis Cloppenburg.

 

Die Gemeinde Lastrup übernimmt alle Rechte und Pflichten, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften des Straßenrechts und anderer Vorschriften aus der Straßenbaulast ergeben und/oder mit den Kreisstraßenabschnitten in Zusammenhang stehen und die bisher beim Landkreis Cloppenburg lagen. Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Verkehrsfläche und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche aufgrund mangelnder Unterhaltung und/oder durchzuführender Instandsetzungsmaßnahmen an der Verkehrsfläche wird seitens der Gemeinde Lastrup ausdrücklich verzichtet.

 

Soweit Änderungen an den Kreisstraßenabschnitten, insbesondere Baumaßnahmen und/oder gestalterische Veränderungen an den Kreisstraßenabschnitten, insgesamt oder an Teilen von ihnen vorgenommen werden sollen, die die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs betreffen, ist darüber das Einvernehmen mit dem Landkreis Cloppenburg herzustellen.

 

 Für das Teilstück der L 834 wurde zur Übertragung der Straßenbaulast auf die Gemeinde Lastrup bereits ein entsprechender Vertrag mit dem Land abgeschlossen.

 

Die Übertragung der Straßenbaulast erfolgt dauerhaft. Eine Rückübertragung bedarf eines neuen Vertrages.


Anlagenverzeichnis:

- Kartenausschnitt der zu übertragenden Straßenabschnitte