Betreff
Pilotprojekt „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“
Vorlage
V-JHA/18/126
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1)   An der Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Die Laufzeit ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.

2)   Eine Evaluation erfolgt im Herbst 2019.

3)   Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat.

 

 


Sachverhalt:

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35 a Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe -, wenn

1.      ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und

2.      daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Art der Leistung nach § 35 a SGB VIII ist u.a. die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung. Diese Hilfe kann z.B. die Unterstützung in der Schule durch einen Integrationshelfer sein. Diese Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund eines Antrages der Personensorgeberechtigten als Einzelfallhilfe bewilligt. Dies bedeutet eine 1:1 Betreuung des Kindes/Jugendlichen durch den Integrationshelfer.

In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich festzustellen, da die Praxis zeigt, dass Schulen häufig nicht angemessen ausgestattet sind, um diesen Auftrag zu erfüllen. Dies trifft insbesondere auf die Soeste-Schule-Barßel, dessen Schulträger der Landkreis Cloppenburg ist, im Bereich des Förderschwerpunktes Emotionale und Soziale Entwicklung zu. Die individuelle Bewilligung von Integrationshilfe führt teilweise zu einer Schieflage in den Klassen, weil diese Fälle sich ungleichmäßig verteilen. So kommt es vor, dass mehrere Integrationshelfer -  jeweils für 1 Kind zuständig – von unterschiedlichen beauftragten Leistungsanbietern in einer Klasse sind.

 

Um hier effektiver zu agieren, haben sich die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg und die Schulleitung der Soeste-Schule-Barßel, Herr Kuszak, vorbehaltlich einer politischen Entscheidung darauf verständigt, eine Poolbildung – zunächst als Modellprojekt – zu installieren. Diese Poollösung ist eine qualifizierte Klassenassistenz von Inklusionshelfern, die individuell aber nicht einzelfallgebunden als Teil der Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Eingliederungshilfe des Jugendamtes an dieser Schule arbeiten, d.h. Fortentwicklung der Einzelfallhilfe Inklusionsbegleitung zu einer „Hilfe im System Schule“.

 

Weiteres bitte ich dem erarbeiteten Konzept zur Poollösung, das als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.

 

Vorteile dieser Poollösung wären:

-          Wegfall des aufwändigen Beantragungsverfahrens der Sorgeberechtigten, u.a. das Diagnoseverfahren

-          Wegfall der Stigmatisierung als (seelisch) behindertes Kind/ behinderter Jugendlicher

-          Schule hat Verantwortung/ Mitspracherecht bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Inklusionshelfern

-          Abstimmungsprobleme zwischen Schule und Leistungsanbieter entfallen bzw. minimieren sich dadurch, dass Schule nur noch mit einem Leistungsanbieter zusammen arbeitet

-          Vorteile bezüglich Vertretungsfall bei Krankheit, hohe Personalkontinuität und Verlässlichkeit

-          Inklusionshilfe kann pädagogisch flexibel eingesetzt werden

-          Inklusionshelfer haben eine höhere persönliche Planungssicherheit

 

Zum Stand 16.04.2018 waren an der o.g. Schule 18 Integrationshelfer für 18 Kinder mit einer Stundenzahl von 362 Stunden tätig. Derzeit werden diese Kosten über Fachleistungsstunden bei tatsächlichem Einsatz übernommen. Diese liegen bei rd. 32.000,00 EUR/Monat, bezogen auf das ganze Jahr unter Berücksichtigung der Ferienzeiten ohne Einsatz der Integrationshelfer.

Um die jetzige Unterstützung der Schule nicht zu schmälern, sollte es bei der aktuellen Stundenzahl verbleiben. Allerdings wird sich von der angedachten Poollösung erhofft, dass sich die Kosten durch einen effektiveren Einsatz der Inklusionshelfer zunächst nicht erhöhen werden.

Es wurden drei Leistungsanbieter, die bereits an der o.g. Schule Integrationshelfer stellen, um ein Angebot für das Modellprojekt gebeten. Der kostengünstigste Anbieter, die Schulbegleitung Michnik GmbH,  ist gleichzeitig auch ein Anbieter mit den meisten Erfahrungen im Bereich Schulbegleitung (50 Schulbegleiter*innen in den Landkreisen Cloppenburg, Ammerland und in der Stadt Oldenburg, pauschalierte Schulbegleitung an 8 Schulen in der Stadt Oldenburg) und sollte deshalb diesen Auftrag erhalten. Er kann die geforderte Personalausstattung mit einem Budget von 30.000 EUR/Monat anbieten.

 

Die Umsetzung sollte bei entsprechendem politischem Beschluss direkt nach den Herbstferien zum 15.10.2018 beginnen und bis zum Ende des 1.Schulhalbjahres 2019/2020, d.h. bis zum 31.01.2020 laufen. Eine Evaluation des Projektes ist nach einem Jahr Laufzeit (15.10.2019) angedacht.

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

P1.363400.300/ Sachkonto 433100

Ambulante Eingliederungshilfe für seelische Behinderte                  990.000,00 EUR

 

 


Anlagenverzeichnis:

Konzeption „Inklusionsbegleitung als Poollösung an der Soeste-Schule-Barßel“