Betreff
Weiterführung der "Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland"
Vorlage
V-SOZ/18/077
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland soll in den Jahren 2019 und 2020 weitergeführt werden. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich zu 50% an den nicht durch ESF- und Landesmitteln gedeckten Gesamtkosten der Einrichtung mit bis zu 19.375 EUR jährlich.


Sachverhalt:

 

a)     Aktueller Stand:

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland besteht seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta getragene Einrichtung bietet ganzheitliche, vertrauliche und kostenlose Beratungen für Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt wie der Bundesagentur für Arbeit, beruflich orientierten Netzwerken und den regionalen Weiterbildungsträgern zusammen. Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle umfasst:

·         Beratung und Information insbesondere zu beruflicher Neuorientierung, Wiedereinstieg, passende Stellenangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten, Ausbau der Kompetenzen, Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Fördermöglichkeiten, Arbeitsvermittlung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Netzwerkarbeit zum Thema Migration, Alleinerziehende und Frauenerwerbstätigkeit

·         Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen

·         Geschäftsstellenarbeit für den Verbund familienfreundlicher Unternehmen e.V., dem zurzeit 140 Unternehmen aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta angehören, insbesondere Beratung zur betrieblichen Kinderbetreuung, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Umgang mit Beschäftigten in Elternzeit, Informationsveranstaltungen zur Mitarbeiterbindung und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen sowie Gewährung von Zuschüssen zur Ferienbetreuung von Kindern

Die Koordinierungsstelle hat jeweils einen Standort in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta. Dem Standort Cloppenburg ist je eine halbe Stelle der Geschäftsführung und der Sachbearbeitung zugeordnet. Zudem entfallen auf jeden Standort 10 Stunden/Woche für die Leitung und Ausführung des geförderten Sonderschwerpunktes „Geflüchtete Frauen“.

 

Die Kosten für Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle sowie die Ausgaben für Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung von Frauen durch Weiterbildungsträger betragen jährlich rd. 170.000,00 EUR. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 35 % aus Landesmitteln und zu je 7,5 % aus Mitteln der Landkreise Cloppenburg und Vechta.

 

Die derzeitige Förderperiode endet am 31.12.2018.

 

b) Forstsetzung des Angebots

 

Die Fortführung der Koordinierungsstelle wird insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, in denen Fachkräftesicherung, Ausbau der Kinderbetreuung und erforderliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine bedeutende Rolle spielen, für sinnvoll gehalten. Die erneute Arbeitsmarktanalyse für das Fachkräftebündnis Nordwest von Februar 2018 weist zudem für den Landkreis Cloppenburg mit 49,4 % eine vergleichsweise niedrige Beschäftigungsquote von erwerbsfähigen Frauen auf (45,5 % in 2014). Da die Angebote der Koordinierungsstelle überwiegend von nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden, leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale im Rahmen der Fachkräftesicherung. 2017 konnten 70 Frauen in Arbeit vermittelt werden. Zudem fanden über 120 Beratungen von Frauen und 30 Unternehmensbesuche statt.

Zu den Potenzialen gehören auch weibliche geflüchtete Menschen, für die die Koordinierungsstelle Anfang 2017 als eine von acht Koordinierungsstellen in Niedersachsen für eine Förderung mit erweitertem Schwerpunkt „Geflüchtete Frauen“ ausgewählt wurde. Bisher wurden bereits über 170 Frauen im Oldenburger Münsterland seit März 2017 entsprechend aufgesucht und beraten.

 

Für die Fortführung der bestehenden Koordinierungsstellen will das Land auch künftig EU- und Landesmittel zur Verfügung stellen. Der Antrag für die künftige zunächst auf 2 Jahre begrenzte Förderperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 muss zum 30.09.2018 gestellt werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 170.000 EUR jährlich. Davon sind 155.000 EUR jährlich förderfähig, da künftig aufgrund umgestellter Berechnungsgrundlagen nicht mehr alle bisherigen Sach- und Personalkosten förderfähig sein werden. 85% der förderfähigen Kosten werden aus ESF- und Landesmitteln in Aussicht gestellt. Von den Trägern der Koordinierungsstellen (Landkreise) wird ein Eigenanteil von 15% d.h. mindestens 23.350 EUR gefordert. Das bedeutet pro Landkreis jährlich 11.625 EUR.

Für den Ausgleich der nicht förderfähigen Kosten müssten weitere Mittel durch die Träger der Koordinierungsstelle vorgehalten werden. Die KO-Stelle hat daher gebeten, die bisherige Unterstützung der Landkreise in Höhe von jeweils 19.375 EUR jährlich beizubehalten, um auch die nicht förderfähigen Kosten zu decken. Die beiden Landkreise zusammen würden damit einen Anteil von 25% an den Gesamtkosten tragen.

 

Die politischen Gremien des Landkreises Vechta haben bereits der Fortführung der KO-Stelle im oben dargestellten finanziellen Umfang zugestimmt.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.571000.100 SK 431881


Anlagenverzeichnis: