Bezug:
Beschluss des Kreistag am 26.10.2010 / TOP 14. Neuorganisation SGB II
Kreisausschuss am 12.08.2010
Sozialausschuss am 10.08.2010
Vorlage: V-SOZ/10/003
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den damit einhergehenden Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Zusammenarbeit des Landkreises Cloppenburg mit der Agentur für Arbeit zur Erledigung der Aufgaben nach SGB II neu zu regeln.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 26.10.2010 entschieden, die gemeinsame Aufgabenerledigung mit der Agentur ab 2011 fortzusetzen. Damit wird aus der bisherigen „Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Cloppenburg (ARGE)“ kraft Gesetzes die „Gemeinsame Einrichtung“ .
Die seit der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Landkreis hinsichtlich der ARGE läuft am 31.12.2010 aus und kann aufgrund der Gesetzesänderung in der bisherigen Form auch nicht verlängert werden.
Obwohl viele bisher vertraglich zwischen der Agentur und dem Landkreis festgelegte Sachverhalte nunmehr im SGB II direkt geregelt sind, fordern die neuen gesetzlichen Bestimmungen dennoch eine Vereinbarung über den Standort sowie die nähere Ausgestaltung und Organisation der „Gemeinsamen Einrichtung“.
In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Vechta hat der Landkreis Cloppenburg eine Vereinbarung (siehe Anlage) entworfen, die einige Grundsätze der Zusammenarbeit festschreibt. Eine wesentliche Abweichung von der bisher vereinbarten bzw. „gelebten“ gemeinsamen Aufgabenerledigung und Entscheidungsfindung ist dabei nicht enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Vereinbarung (Stand: 24.12.2010)