Betreff
Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung einer Zuwendung für die Schaffung von Krippenplätzen
a) für drei Krippengruppen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup
b) für eine Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte
Vorlage
V-JHA/18/115
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Lastrup werden für die Schaffung neuer Krippenplätze folgende Zuschüsse gewährt:

a)   Maximal 462.780,56 Euro für die Schaffung von drei Krippengruppen mit 45 Krippenplätzen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup und

b)   maximal 136.622,29 Euro für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte.

 

 


 

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Anträge der Gemeinde Lastrup auf Gewährung einer Zuwendung für die Schaffung von Krippenplätzen
a) für drei Krippengruppen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup

b) für eine Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte

 

 

 

 

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.05.2018

 

 

Behandlung:

 öffentlich

 nicht öffentlich

 

 

Weitere Beratungsfolge:

Kreisausschuss

 Ja

 Nein

 

 

 

Kreistag

 Ja

 Nein

 

Sach- und Rechtslage:

 

Krippengruppen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup

Die Gemeinde Lastrup hat am 27.10.2017 einen Zuschussantrag für den Neubau einer dreigruppigen Krippe im Nahbereich des bereits bestehenden kommunalen Bunte-Welt-Kindergartens mit insgesamt 45 Betreuungsplätzen gestellt. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen. Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt ebenfalls die Gemeinde Lastrup.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup Fördermittel in Höhe von 540.000,00 Euro (45 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für die 3 Krippengruppen mit insgesamt 1.700.299,19 Euro (Bau- und Einrichtungskosten) angegeben.

 

Bisherige Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017)          1.128.057,61 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                105.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      1.233.057,61 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                       540.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                         693.057,61 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          346.528,80 Euro

 

Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, ergibt sich folgende Berechnung:

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                     1.345.561,12 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                 120.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      1.465.561,12 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                      540.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                         925.561,12 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                       462.780,56 Euro

 

 

Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte

Die Gemeinde Lastrup hat am 15.11.2017 einen Zuschussantrag für den Neubau einer eingruppigen Krippe im Nahbereich des bereits bestehenden Herz-Jesu-Kindergartens mit 15 Betreuungsplätzen gestellt. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen. Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt die kath. Kirchengemeinde Str. Petrus, Lastrup.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für die 1 Krippengruppe mit insgesamt 648.838,70 Euro (Bau- und Einrichtungskosten) angegeben.

 

Bisherige Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017)          407.238,12 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                               35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      442.238,12 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      262.238,12 Euro

Abzüglich BMO-Anteil                                                                    72.514,10 Euro

Verbleiben                                                                                      189.724,02 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                         94.862,01 Euro

 

Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, ergibt sich folgende Berechnung:

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                       485.758,68 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                  40.000,00 Euro

Zusammen                                                                                        525.758,68 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                     180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                        345.758,68 Euro

Abzüglich BMO-Anteil                                                                    72.514,10 Euro

Verbleiben                                                                                      273.244,58 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                       136.622,29 Euro

 

 


Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00 Euro