Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Zu 1) Dem Antrag der Gemeinde Garrel auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 37.659,49 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 121.000,00 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 3) Dem Antrag der Gemeinde Lastrup auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 4.830,40 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 4) Dem Antrag der Gemeinde Barßel auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50.787,50 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den
kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale
Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden
für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in
die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu-
und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie
Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten;
Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr,
soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart
oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in
Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land
zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde vom
Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von
Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die
Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine
Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR pro Haltestelle
oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b)
12,5 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem
Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung
steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer
4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des
straßengebundenen ÖPNV an.
1.
Die Gemeinde Garrel beantragt mit Schreiben vom
06.09.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des
Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Nikolausdorfer Straße“, „Beverbrucher Damm“ und „Düffendamm“.
Die Kosten belaufen sich
nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
50.212,65 EUR.
Die Gemeinde Garrel
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 37.659,49 EUR (75 %).
2.
Die Gemeinde Bösel beantragt
mit Schreiben vom 16.03.2018 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestellen „K 300“, „Dorfstraße“,
„Heinz Meyer“, „Bahn“, „Richtweg“, „Aumühlen“, „Birkenmoor“, „Kartzfehner Weg“,
„An der Vehne“, „Bachmannsweg“, „Prinzendamm“, „Georg Schumacher Str.“,
„Fennen“, „Hempen“, „Tönjes“, „Hahnenbergsweg“, „Steinbergsweg“, „Kunert“,
„Jauernig“, „Kanalstraße“, „Kantinenstraße“, „Feldstr./ K353“, „Feldstr/
Vidamer Str.“, „Ziegelei/ Standort Kündelstr.“, „Ziegelei/ Standort Friesoyther
Str. (Meinerling)“, „Am Tonsberg“, „Am Kronsberg“, „Beim Tegelkamp“.
Bei den Haltestellen ist
die Beleuchtung abgängig und muss erneuert werden. Diese Maßnahmen werden nicht
von der LNVG gefördert.
Die Kosten belaufen sich
nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
162.000,00 EUR.
Die Gemeinde Bösel erbittet
hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 121.000,00 EUR (75 %)
3.
Die Gemeinde Lastrup beantragt
mit Schreiben vom 28.07.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln
des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Pfarrer-Götting-Platz“ und „Drenkelvehn“.
Die Kosten belaufen sich
nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
6.440,53 EUR.
Die Gemeinde Lastrup
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 4.830,40 EUR (75 %).
4.
Die Gemeinde Barßel beantragt
mit Schreiben vom 31.01.2018 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Holunderweg“.
Die Kosten belaufen sich
nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
235.450,00 EUR.
Die zuwendungsfähigen
Kosten wurden von der LNVG auf 133.875,00 EUR festgesetzt. Daher bleibt
ein Restbetrag von 101.575,00 EUR. Die Gemeinde Barßel erbittet hierzu die
Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 50.787,50 EUR. Dies ergibt eine
Förderquote von 50 % der Restkosten.
Die Auszahlung der
Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den
Haushaltsjahren 2005 - 2017 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind
in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500062.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Mittelabfluss