Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der
Gruppe GRÜNE/UWG vom 22.01.2018 auf Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom
17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines
Schießstandes in Ahlhorn sowie die Jägerschaft aufzufordern, gegebenenfalls
einen erneuten Zuschussantrag zu stellen, abzulehnen.
Sachverhalt:
Der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, der
Jägerschaft des Landkreises Cloppenburg e. V. für die gemeinsame Maßnahme mit
der Jägerschaft des Landkreises Vechta e. V. „Neubau eines Schießstandes in
Ahlhorn“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 270.000,00 Euro zu gewähren
(siehe Anlage). Von dieser Summe wurden zunächst 135.000,00 Euro im Haushaltsplan
2016 und 135.000,00 Euro im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.
Da sich die
Durchführung der Maßnahme aus verschiedenen Gründen (z. B. Klageverfahren)
verzögert hat, wurden die vorbezeichneten Haushaltsmittel inzwischen in das
Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Mit Datum vom
19.12.2017 hatte die Gruppe GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg
zur Kreistagssitzung am 19.12.2017 eine Anfrage zum geplanten Schießstand in
Ahlhorn gestellt.
Mit Schriftsatz
vom 10.01.2018, der allen Kreistagsabgeordneten übersandt wurde, wurde die
vorbezeichnete Anfrage umfänglich beantwortet. Unter anderem wurde
festgestellt, dass der vorbezeichnete Kreistagsbeschluss vom 17.12.2015 für die
Kreisverwaltung bindend ist.
Mit Schriftsatz
vom 22.01.2018 hat die Gruppe GRÜNE/UWG beantragt, den Punkt „Aufhebung des
Beschlusses zum Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn“ in die Tagesordnungen
der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.02.2018, des
Kreisausschusses am 06.03.2018 und des Kreistages am 13.03.2018 aufzunehmen
(siehe Anlage).
Folgender
Beschlussvorschlag soll zur Abstimmung gestellt werden:
„Der Kreistag hebt
den Beschluss vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für
den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn auf und fordert die Jägerschaft
Cloppenburg auf, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen.“
Dazu ist
festzustellen, dass die Jägerschaften der Landkreise Cloppenburg und Vechta
bezüglich der Umsetzung der Maßnahme - nicht zuletzt im Vertrauen auf die vom
Kreistag beschlossene Zuschussgewährung - bereits vorbereitende Arbeiten in
erheblichem Umfang durchgeführt haben.
Mit der Umsetzung
der Maßnahme soll schnellstmöglich begonnen werden.
Die erforderliche
Baugenehmigung des Landkreises Oldenburg liegt vor.
Neu beantragt
wurde beim Landkreis Oldenburg die immissionsschutzrechtliche
Betriebsgenehmigung. Insoweit werden gegenwärtig aktualisierte
Planungsunterlagen und ein aktualisiertes Lärmschutzgutachten zur Vorlage beim
Landkreis Oldenburg erstellt. Nach Vorlage dieser Unterlagen hat der Landkreis
Oldenburg eine zeitnahe Erteilung der Betriebsgenehmigung in Aussicht gestellt.
Im Übrigen ist
festzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahme für die Jägerschaften nach wie
vor von großer Bedeutung ist. Der Schießstand wird für die Jungjägerausbildung
in beiden Landkreisen wie auch für das regelmäßige Training im jagdlichen
Schießen benötigt, da in beiden Landkreisen keine andere geeignete Anlage
vorhanden ist.
Letztlich muss für
Zuschussempfänger allgemein, sofern entsprechende politische Beschlüsse gefasst
wurden, eine Verlässlichkeit hinsichtlich einer tatsächlichen Zuschussgewährung
gegeben sein. Zudem ist vorliegend der Kreistagsbeschluss vom 17.12.2015 nicht
an eine Frist zur Umsetzung der Maßnahme gekoppelt.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Gruppe Grüne/UWG gemäß § 56 NKomVG – Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn
- Auszug aus dem Protokoll des Kreistages
vom 17.12.2015