Betreff
Entscheidung über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten durch den Landkreis - Gemeinde Garrel -
Vorlage
V-JHA/10/022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO)  50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden. 

Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.

 

Es liegt folgender Antrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Gemeinde Garrel

Die Gemeinde Garrel hat mit Datum vom 03.09.2010 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für die Einrichtung einer dritten Krippengruppe bei der vorhandenen Kindertagesstätte Immenstr. 2 in Garrel gestellt.

 

Zum Zeitpunkt des Neubaus der Kindertagesstätte hat die Gemeinde Garrel die Schaffung von zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen geplant. Entsprechend wurde bei der Landesschulbehörde und beim Landkreis auch nur der Antrag auf Zuschussgewährung für zwei Krippengruppen gestellt. Die Bewilligung der Landschulbehörde hierfür liegt mittlerweile vor. Bezüglich des Kreiszuschusses ist mit Kreistagsbeschluss vom 01.10.2009 der Gemeinde Garrel für den Neubau einer Kinderkrippe mit zwei Krippengruppen ein Zuschussbetrag in Höhe von max. 99.908,72 Euro bewilligt worden.

 

Zur Begründung für die dritte Krippengruppe führt die Gemeinde Garrel folgendes aus:

„Bei der Antragstellung für zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen am 21.04.2009 wurde davon ausgegangen, dass für das Jahr 2010 zunächst zwei Krippengruppen ausreichend sind. Das Anmeldeverfahren hat nun aber ergeben, dass schon jetzt 28 Anmeldungen vorliegen und ab Januar 2011 weitere 10 Anmeldungen vorgemerkt sind, so dass eine zusätzliche Krippengruppe erforderlich ist, d.h. drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe.“

 

Aufgrund dieser geänderten Situation möchte die Gemeinde Garrel schon jetzt eine dritte Krippengruppe einrichten. Da eine Zuwendung zu den Investitionskosten nicht mehr möglich ist, wird die Gewährung einer Zuwendung zu den Ausstattungsgegenständen für 15 Krippenplätze beantragt.

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 40.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Somit ergibt sich folgende Berechnung:

 

Kosten für die Ausstattung                                                         40.000,00 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis                                   35.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

 

Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.053.182,92 Euro für die Schaffung von 17 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder für weitere 2 Krippengruppen steht noch aus. Die vom Land zur Verfügung stehenden Fördergelder bis 2013 betragen insgesamt 5.773.373,00 Euro. 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009, 11.02.2010 und 09.09.2010 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 811.916,90 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300001.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            230.000,00 Euro (2010)

I1.300001.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            480.400,00 Euro (2011)