Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die
Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg wie folgt zu ändern:
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In Nummer 4.1 zweiter Absatz 1. Spiegelstrich
der Richtlinien wird die Zahl „20“ durch die Zahl „12“ ersetzt.
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In Nummer 4.1 zweiter Absatz 2. Spiegelstrich
der Richtlinien wird folgender Satz angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen kann von der Forderung des finanziellen
Eigenanteils ganz oder auch teilweise abgesehen werden.“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
20.06.2017 (siehe Anlage II) hat der VFL Löningen angeregt, Nummer 4.1
letzter Absatz der Richtlinien des Landkreises für die Förderung des Sports (siehe
Anlage I) dahingehend zu ändern, dass der bisher vorgesehene Eigenanteil
der Vereine von
20 % gestrichen
wird. Zur Begründung wird auf das Schreiben des VFL verwiesen.
Der Kreissportbund
(KSB) hat zu dem Antrag des VFL mit Schreiben vom 24.08.2017 (siehe Anlage
III) Stellung genommen und unterstützt den Antrag.
Gleichzeitig hat der
KSB den Antrag auf Änderung der Nummer 4.1 der Richtlinie dahingehend gestellt,
dass die Mindestlaufzeit für Erbpachtverträge und Pachtverträge auf 12 Jahre,
wie beim Landessportbund, festgesetzt wird. Außerdem soll nach Ansicht des KSB
in begründeten Ausnahmen auch eine kürzere Laufzeit möglich sein.
In der Dienstbesprechung am 21.09.2017 haben sich die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg ebenfalls mit der Änderung der Sportförderrichtlinien befasst.
Der entsprechende Auszug aus der Niederschrift ist dieser Vorlage als Anlage IV beigefügt. Während einer Öffnungsklausel hinsichtlich des Eigenanteils von den Hauptverwaltungsbeamten zugestimmt wurde, wurde die vorgesehene Verkürzung der Pachtdauer kritisch gesehen.
Anlagenverzeichnis:
· Anlage I (Richtlinie des Landkreises für die Förderung des Sports)
· Anlage II (Schreiben des VfL Löningen vom 20.06.2017)
· Anlage III (Stellungnahme KSB vom 24.08.2017)
· Anlage IV (Auszug aus der Niederschrift DB Hauptverwaltungsbeamte)