Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für die Krippengruppe beim Kindergarten Die Arche in Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/17/109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Cloppenburg wird unter Berücksichtigung des Baukostenindexes vom 01.10.2015 für die Krippengruppe beim Kindergarten Die Arche in Cloppenburg ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe von 99.199,61 Euro bewilligt.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.08.2017 wurden die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg für Krippenbauten dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Bundes- und/oder Landesmittel, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussungsfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere

Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – bei entsprechender Antragstellung und Beschlussfassung durch den Kreistag berücksichtigt werden.

 

Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor.

 

Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten Die Arche in Cloppenburg

Der Stadt Cloppenburg wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 21.07.2015 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim Kindergarten Die Arche unter Zugrundelegung des Baukostenindexes vom 01.10.2014 ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 95.782,23 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 11.10.2017 hat die Stadt den Verwendungsnachweis vorgelegt mit der Bitte um Berücksichtigung, dass der tatsächliche Baubeginn erst nach dem 01.10.2015 war. Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg hat ergeben, dass die Kosten über dem zuschussfähigen Höchstbetrag des Landkreises liegen. Gleichzeitig wurde der o.g. spätere Baubeginn bestätigt.

 

 

 

 

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK Baukostenindex 01.10.2015)     392.999,02 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                               35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      427.999,02 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                               180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      247.999,02 Euro

Abzüglich Zuschuss Diakonie (20%)                                              49.599,80 Euro

Verbleiben                                                                                      198.399,22 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          99.199,61 Euro

 

 


Finanzierung:

 Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300016.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen          561.700,00 Euro