Betreff
Abfallbilanz 2016
Vorlage
V-PLA/17/180
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des
Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen
Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt Auskunft über
Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung oder sonstige
Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten
Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.
Die Abfallbilanz wird in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt):
P1.537100