Beschlussvorschlag:
Dem Sozialausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag ab dem 01.01.2018 jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 90.500,00 Euro für die Einrichtung eines „Niedrigschwelligen (Rechts)Beratungsangebotes im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 02.02.2017„Beratungsangebote für Werkvertagsarbeiter_innen ausweiten“ hat sich der Kreistag am 30.03.2017, der Sozialausschuss am 04.05.2017, der Kreisausschuss am 01.06.2017 und der Kreistag am 13.06.2017 mit der Einrichtung eines zusätzlichen Beratungsangebotes für Arbeitsmigrantinnen und –migranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen befasst. Da der Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V. in dem Zeitraum bereits an einem Konzept für eine solche Beratungsstelle für den Landkreis Vechta mit der Option der Ausweitung auf den Landkreis Cloppenburg arbeitete, wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Gespräche hinsichtlich der Thematik zu führen. Das Konzept „Niederschwelliges (Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ ist nunmehr vom Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V. fertig gestellt und beim Landkreis Cloppenburg mit Datum 08.08.2017 eingereicht worden. Vorstellungen der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Ausrichtung einer solchen Beratungsstelle sind in das Konzept mit eingeflossen.
Das Gesamtkonzept des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg ist dem Protokoll angehängt und enthält nachfolgende Kernpunkte:
Ausgangssituation:
Unter den Begriff „Prekäre Beschäftigung“ werden laut Konzept jene Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen Löhnen gefasst, die häufig nicht auf Dauer und Kontinuität angelegt sind, keine Absicherung durch die Sozialversicherung und nur geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen. Die Gründe, die ein zusätzliches (Rechts-)Beratungsangebot für diesen in solchen Arbeitsverhältnissen beschäftigten Personenkreis notwendig erscheinen lassen, sind in Politik und Öffentlichkeit hinlänglich bekannt und diskutiert worden.
Ziele des (Rechts-)Beratungsangebotes:
I.
Verbesserung der
Arbeits- und Lebensbedingungen von mobilen Beschäftigten
II.
Hilfe zu
Selbsthilfe
III.
Unterstützung bei
der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten
IV.
Missstände werden
öffentlich gemacht
Zur Umsetzung der genannten Ziele sieht das Konzept folgende Arbeitsschritte vor:
1.
Clearing und
Vermittlung
2.
(Rechts-)Beratung
3.
Öffentlichkeitsarbeit
4.
Dokumentation und
Evaluation der Beratungsarbeit
Zu 1. Clearing und Vermittlung
Laut den Erfahrungen des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg ist die Prekarität der Lebenslage, in der sich mobile Beschäftigte häufig befinden, sowohl auf der arbeitsrechtlichen wie auch auf der sozialrechtlichen Ebene zu finden und oft auf beiden Ebenen zugleich. Dazu heißt es im Konzept: „Oft gilt die Formel: Wer sich arbeitsrechtlich mit Arbeitgebern z. B. um vorenthaltenen Lohn oder bei Kündigung streiten will, braucht oft die sozialrechtliche Unterstützung“. Daher soll die Beratungsstelle in einem Clearinggespräch zunächst die Problematiken und Fragestellungen des Ratsuchenden klären, um sicher zu stellen, dass nur diejenigen die arbeitsrechtliche Beratung beanspruchen, die tatsächlich einer qualifizierten rechtlichen Beratung bedürfen. Das Clearing dient somit der Unterscheidung in jene Beratungsthemen, die in die Sozial- und Sozialrechtsberatung gehören und solche, die einer arbeitsrechtlichen Beratung bedürfen. Das Clearing versteht sich laut Konzept nicht als einmaliger Vorgang, sondern kann im Zuge des Fortgangs der Beratung und Unterstützung wiederholt auftreten. Hier wird auch die enge Kooperation mit weiteren im Landkreis Cloppenburg vorhandenen Beratungsangeboten gesucht werden.
Zu 2. (Rechts-)Beratung
Die unentgeltliche (Rechts-)Beratung erfolgt durch eine/n Volljuristin/en und eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter. Konkret ist die Gestaltung des Beratungsprozesses zunächst durch das gegenseitige Kennenlernen und den Aufbau einer vertraulichen Beziehung gekennzeichnet, dem dann die sog. Sachverhaltsermittlung und daran anknüpfend die Sachverhaltsanalyse folgt. Hier gilt es den Tatbestand möglichst dezidiert zu erfassen, um ihn dann einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen. Als zweiter Schritt erfolgt dann die strategische Entscheidung, ob es sich um einen ausreichend rechtlich relevanten Sachverhalt handelt und wie dieser in ein passendes Verfahren gebracht werden kann. Eine anwaltliche Vertretung der Interessen der Betroffen (auch vor Gericht) muss außerhalb der Beratungsstelle erfolgen. Diese übernimmt keine Vergütung des Anwaltes oder der Anwältin. Diese wird in der Regel durch die Gesetzkostenhilfe sichergestellt. Die Antragstellung kann durch die Beratungsstelle begleitet werden.
Zu 3. Öffentlichkeitsarbeit
Laut Konzept setzt sich die (Rechts-)Beratungsstelle in Öffentlichkeit und Politik für die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Personen ein.
Zu 4. Dokumentation und Evaluation
Außerdem ist eine Dokumentation und Evaluation der Beratungsarbeit in Kooperation mit der Universität Vechta vorgesehen.
Rahmenbedingungen:
Das neu
einzurichtende Beratungsangebot ist niederschwellig angelegt und arbeitet in
einer dezentralen Beratungsstruktur. Dies beinhaltet auch eine Erreichbarkeit
in den Abendstunden, den Einsatz von SprachmittlerInnen und die digitale
Erreichbarkeit. Als dezentrale Standorte mit Blick auf die herzustellende enge
Vernetzung mit den bereits vorhandenen Angeboten der Sozialberatung sind für
den Landkreis Cloppenburg Essen, Garrel und Emstek als Standorte denkbar.
Diesbezüglich werden dann dezentrale Beratungsräume notwendig.
In Bezug auf die
personelle Ausstattung sieht das Konzept des Landes-Caritasverbandes für
Oldenburg insgesamt 2 Vollzeitstellen für den Landkreis Cloppenburg und den
Landkreis Vechta vor, die sich dann jeweils hälftig auf die Landkreise
verteilen sollen. Für die Aufgabe der Rechtsberatung soll eine Volljuristin
oder ein Volljurist eingesetzt werden. Die Fach- und Sachkompetenz einer
Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters ist für die Besetzung der zweiten
Stelle vorgesehen.
Darüber hinaus sollen
qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler die Arbeit der
(Rechts-)Beratungsstelle unterstützen.
Vorläufige Kostenkalkulation:
Personalkosten inkl.
Lohnnebenkosten VolljuristIn 70.000,00
€
Sachkosten pauschal
(Miete,
Fortbildungen, EDV, Telefon, Fahrtkosten, etc.) 12.000,00
€
Kosten Sprachmittler
(2 Personen auf Minijobbasis) 15.000,00
€
Summe (jährlich) 97.000,00
€
und
Personalkosten inkl.
Lohnnebenkosten Soz.Päd./Arb. 57.000,00
€
Sachkosten pauschal
(Miete,
Fortbildungen, EDV, Telefon, Fahrtkosten, etc.) 12.000,00
€
Kosten Sprachmittler
(2 Personen auf Minijobbasis) 15.000,00
€
Summe (jährlich) 84.000,00
€
Gesamt 181.000,00
€
Die oben genannte Summe von 181.000,00 Euro wäre von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta jeweils hälftig aufzubringen. Auf den Landkreis Cloppenburg kämen somit Kosten in Höhe von 90.500,00 Euro zu.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Konzept des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg e. V. „Niedrigschwelliges (Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ vom 8.8.2017