Betreff
Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Jahre 2018 - 2020 in Höhe von jeweils 40.000 Euro
Vorlage
V-SOZ/17/066
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, dem Betreuungsverein für die Durchführung der Querschnittsarbeit einen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro für das Jahr 2018 zu gewähren.


Sachverhalt:

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg beantragt beim Landkreis Cloppenburg eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Durchführung der Querschnittsarbeit auf 40.000 Euro für die

Jahre 2018 bis 2020.

 

Der Kreistag beschloss am 13.12.2011 einstimmig, mit dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen neuen Vertrag über die Aufgabenerledigung ab dem 01.01.2012 abzuschließen und

dem Betreuungsverein für die übertragenen Aufgaben in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € als Festbetrag zu gewähren. Am 23.10.2014 beschloss der Kreistag wiederum einstimmig, die Erhöhung dieses Festbetrages um 10.000 Euro für die Jahre 2015 – 2017.

 

Als zuständige Betreuungsbehörde hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am

01.04.1994 anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten Querschnittsaufgaben. Dies gilt auch nach dem neuen Vertrag, der mit dem Betreuungsverein ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurde. Bei den Querschnittsaufgaben handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Dazu gehören insbesondere

 

·         die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung, Begleitung, Beratung und Unterstützung,

·         die Unterstützung von Vorsorgebevollmächtigten,

·         Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten,

·         allgemeine Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten

 

Zur Erfüllung der übertragenen Querschnittsarbeit beteiligt sich der Landkreis entsprechend der gültigen Vereinbarung an den Personal- und Sachkosten und, falls erforderlich, den Eigenanteil des Betreuungsvereins vorzufinanzieren und die nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten zu übernehmen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Betreuungsverein, jährlich rechtzeitig beim Land Niedersachsen einen Zuschuss für die Querschnittsaufgaben zu beantragen und auch selbst einen angemessenen Eigenanteil zu übernehmen.

 

Die umfangreiche finanzielle Absicherung durch den Landkreis hängt damit zusammen, dass der Betreuungsverein der einzige freie Träger auf Landkreisebene ist, der mit der Durchführung von Querschnittsaufgaben im Betreuungsbereich betraut ist. Zudem agiert er selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort. Er ist nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.

 

Der Betreuungsverein erstellt für die Querschnittsaufgaben einen Teilhaushalt. Einnahmepositionen sind die Zuschüsse des Landes, des Landkreises und ein vertraglich festgelegter Eigenanteil.

 

Für die Durchführung von Querschnittsaufgaben erhält der Betreuungsverein neben den Landkreismitteln Landeszuschüsse gemäß einer speziellen Förderrichtlinie. Die Finanzierung seitens des Landes erfolgt seit dem 01.01.2015 mit einem Festbetrag in Höhe von 16.000 Euro, zuzüglich einer variablen Fallpauschale für die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern. Allein in 2016 wurden 27 Veranstaltungen im Bereich der Querschnittsarbeit angeboten, mit denen 452 Teilnehmer und Teilnehmerinnen erreicht werden konnten (Übersicht s. Anl.)

 

Jetzt beantragt der Betreuungsverein, den Zuschuss des Landkreises für die von ihm geleistete Querschnittsarbeit für die Jahre 2018 bis 2020 auf 40.000 Euro zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, dass der Teilhaushalt Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins schon in den vergangenen Jahren defizitär war. Das Minus (4.027,48 Euro in 2015 und 9.044,11 Euro in 2016) wurde vertragsgemäß aus Eigenmitteln (Auflösung von Rücklagen) ausgeglichen. Der Betreuungsverein geht davon aus, dass auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 40.000 Euro jährlich weiterhin ein Defizit (in 2018 vermutlich in Höhe von 4.100 Euro) bleiben wird, das dann auch über die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden muss (siehe anliegenden Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2018). Die Rücklage des Betreuungsvereins wird voraussichtlich aufgrund der Defizite der letzten Jahre mit dem Ende des Haushaltsjahres 2018 aufgebraucht sein. Die dann weiterhin entstehende Unterdeckung müsste in jedem Fall vertragsgemäß aus Kreismitteln vorfinanziert werden.

 

Die hauptamtliche Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird mit der Justizkasse nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Schon seit langem ist bekannt, dass diese nicht kostendeckend sind. Die Anhebung der Vergütung muss gesetzlich beschlossen werden. Hierzu stehen die notwendigen Entscheidungen des Bundesrates bislang noch aus.

 

Da der Betreuungsverein 4 hauptamtliche Vereinsbetreuer und zusätzliche Honorarkräfte sowie nebenberufliche Kräfte beschäftigt, benötigt der Verein Rückstellungen für Gehälter über mehrere Monate, aber auch für seine sonstigen Aufwendungen, wie z. B. Mietrückstellungen oder Anschaffungen.

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung sind noch offene Punkte hinsichtlich der Kostenentwicklung für die Aufgaben der Querschnittsarbeit mit dem Betreuungsverein abzustimmen. Die Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Betreuungsverein wird in der 33. Kalenderwoche erfolgen. Das Ergebnis wird ergänzend (ggf. als Tischvorlage) in der Ausschusssitzung vorgestellt.

Zu beraten ist, ob

·         der Betreuungsverein eine Festbetragsbezuschussung in Höhe von 40.000 € jährlich erhalten soll und

·         der Zuschuss für 3 Jahre (2018 – 2020) gewährt werden

soll.


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der von dem Betreuungsverein beantragte Zuschuss von 40.000 € vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt:

P1.343 000 Betreuungsleistungen


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Betreuungsvereins vom 20.06.2017 mit Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2018