Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, dem Betreuungsverein für die Durchführung der Querschnittsarbeit einen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro für das Jahr 2018 zu gewähren.
Sachverhalt:
Der
Betreuungsverein Cloppenburg beantragt beim Landkreis Cloppenburg eine Erhöhung
des jährlichen Zuschusses für die Durchführung der Querschnittsarbeit auf
40.000 Euro für die
Jahre 2018 bis
2020.
Der Kreistag
beschloss am 13.12.2011 einstimmig, mit dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
einen neuen Vertrag über die Aufgabenerledigung ab dem 01.01.2012 abzuschließen
und
dem Betreuungsverein
für die übertragenen Aufgaben in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils einen
Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € als Festbetrag zu gewähren. Am 23.10.2014
beschloss der Kreistag wiederum einstimmig, die Erhöhung dieses Festbetrages um
10.000 Euro für die Jahre 2015 – 2017.
Als zuständige
Betreuungsbehörde hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am
01.04.1994
anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen
Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten
Querschnittsaufgaben. Dies gilt auch nach dem neuen Vertrag, der mit dem
Betreuungsverein ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurde. Bei den
Querschnittsaufgaben handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises.
Dazu gehören insbesondere
·
die
Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung,
Begleitung, Beratung und Unterstützung,
·
die
Unterstützung von Vorsorgebevollmächtigten,
·
Information
und Beratung zu Vorsorgevollmachten,
·
allgemeine
Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten
Zur Erfüllung der
übertragenen Querschnittsarbeit beteiligt sich der Landkreis entsprechend der
gültigen Vereinbarung an den Personal- und Sachkosten und, falls erforderlich,
den Eigenanteil des Betreuungsvereins vorzufinanzieren und die nicht durch
Leistungen Dritter gedeckten Kosten zu übernehmen. Gleichzeitig verpflichtet
sich der Betreuungsverein, jährlich rechtzeitig beim Land Niedersachsen einen
Zuschuss für die Querschnittsaufgaben zu beantragen und auch selbst einen
angemessenen Eigenanteil zu übernehmen.
Die umfangreiche
finanzielle Absicherung durch den Landkreis hängt damit zusammen, dass der
Betreuungsverein der einzige freie Träger auf Landkreisebene ist, der mit der
Durchführung von Querschnittsaufgaben im Betreuungsbereich betraut ist. Zudem
agiert er selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort. Er ist
nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die
Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.
Der
Betreuungsverein erstellt für die Querschnittsaufgaben einen Teilhaushalt.
Einnahmepositionen sind die Zuschüsse des Landes, des Landkreises und ein
vertraglich festgelegter Eigenanteil.
Für die
Durchführung von Querschnittsaufgaben erhält der Betreuungsverein neben den Landkreismitteln
Landeszuschüsse gemäß einer speziellen Förderrichtlinie. Die Finanzierung
seitens des Landes erfolgt seit dem 01.01.2015 mit einem Festbetrag in Höhe von
16.000 Euro, zuzüglich einer variablen Fallpauschale für die Gewinnung von
ehrenamtlichen Betreuern. Allein in 2016 wurden 27 Veranstaltungen im Bereich
der Querschnittsarbeit angeboten, mit denen 452 Teilnehmer und Teilnehmerinnen
erreicht werden konnten (Übersicht s. Anl.)
Jetzt beantragt
der Betreuungsverein, den Zuschuss des Landkreises für die von ihm geleistete
Querschnittsarbeit für die Jahre 2018 bis 2020 auf 40.000 Euro zu erhöhen.
Begründet wird der Antrag damit, dass der Teilhaushalt Querschnittsarbeit des
Betreuungsvereins schon in den vergangenen Jahren defizitär war. Das Minus
(4.027,48 Euro in 2015 und 9.044,11 Euro in 2016) wurde vertragsgemäß aus
Eigenmitteln (Auflösung von Rücklagen) ausgeglichen. Der Betreuungsverein geht
davon aus, dass auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 40.000 Euro jährlich
weiterhin ein Defizit (in 2018 vermutlich in Höhe von 4.100 Euro) bleiben wird,
das dann auch über die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden muss (siehe
anliegenden Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2018). Die Rücklage des
Betreuungsvereins wird voraussichtlich aufgrund der Defizite der letzten Jahre
mit dem Ende des Haushaltsjahres 2018 aufgebraucht sein. Die dann weiterhin
entstehende Unterdeckung müsste in jedem Fall vertragsgemäß aus Kreismitteln
vorfinanziert werden.
Die hauptamtliche
Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird mit der Justizkasse nach
festgelegten Sätzen abgerechnet. Schon seit langem ist bekannt, dass diese
nicht kostendeckend sind. Die Anhebung der Vergütung muss gesetzlich
beschlossen werden. Hierzu stehen die notwendigen Entscheidungen des
Bundesrates bislang noch aus.
Da der
Betreuungsverein 4 hauptamtliche Vereinsbetreuer und zusätzliche Honorarkräfte
sowie nebenberufliche Kräfte beschäftigt, benötigt der Verein Rückstellungen
für Gehälter über mehrere Monate, aber auch für seine sonstigen Aufwendungen,
wie z. B. Mietrückstellungen oder Anschaffungen.
Im Zusammenhang
mit der Antragstellung sind noch offene Punkte hinsichtlich der
Kostenentwicklung für die Aufgaben der Querschnittsarbeit mit dem
Betreuungsverein abzustimmen. Die Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem
Betreuungsverein wird in der 33. Kalenderwoche erfolgen. Das Ergebnis wird
ergänzend (ggf. als Tischvorlage) in der Ausschusssitzung vorgestellt.
Zu beraten ist,
ob
·
der
Betreuungsverein eine Festbetragsbezuschussung in Höhe von 40.000 € jährlich
erhalten soll und
·
der
Zuschuss für 3 Jahre (2018 – 2020) gewährt werden
soll.
Finanzierung:
In der
Haushaltsplanung ist der von dem Betreuungsverein beantragte Zuschuss von
40.000 € vorsorglich bereits berücksichtigt worden.
Produkt:
P1.343 000 Betreuungsleistungen
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Betreuungsvereins vom 20.06.2017 mit Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2018