Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die Erweiterung des Beförderungsanspruchs auf die Teilzeitschüler/innen des
Sekundarbereichs II abzulehnen.
Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Kreistages vom 13.06.2017 trat ab dem 01.08.2017 eine geänderte
Schülerbeförderungssatzung in Kraft. Danach haben ab dem Schuljahr 2017/2018
alle im Bereich des Landkreises wohnenden und anspruchsberechtigten
Vollzeitschülerinnen und –schüler des Sekundarbereichs II einen generellen
Beförderungsanspruch ohne Eigenleistung. Anders als für die nach § 114 NSchG
anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I erfolgt für
die Vollzeitschülerinnen und –schüler des Sekundarbereichs II grundsätzlich die
Bereitstellung von Schülersammelzeitkarten für die unentgeltliche Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs. Die vorherige Möglichkeit der
Fahrtkostenerstattung im Kfz-Individualverkehr innerhalb des Kreisgebietes ist
gleichzeitig weggefallen.
Im Rahmen der
vorgenannten Änderung der Schülerbeförderungssatzung für Vollzeitschülerinnen
und –schüler des Sekundarbereichs II beantragte die SPD-Fraktion in der Sitzung
des Schulausschusses am 30.05.2017, für den erweiterten Beförderungsanspruch
nicht zwischen Vollzeitschüler/innen und Teilzeitschüler/innen zu unterscheiden.
Die Beratung des Antrages auf Erweiterung des Beförderungsanspruches auch auf
die Teilzeitschüler/innen im Sekundarbereich II sollte danach in der nächsten
Schulausschusssitzung erfolgen. Die Verwaltung sollte versuchen, sich bis dahin
an die zu erwartenden Kosten für eine entsprechende Ausweitung des
Beförderungsanspruchs heranzutasten.
Eine genaue
Bezifferung der Mehrkosten für die Erweiterung des Anspruchs auf
Teilzeitschüler/innen ist nicht möglich. Entsprechend den aktuellen
Schülerzahlen der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg besuchen
derzeit ca. 3.300 Teilzeitschüler/innen aus dem Landkreis die berufsbildenden
Schulen, davon haben ca. 1000 Schüler/innen an 2 Wochentagen Berufsschule, die
übrigen besuchen 1x wöchentlich die Berufsschule.
Ausgehend von einer
mittleren Preisklasse kostet eine Tagesfahrkarte 5,10 €. Bei 43 Wochen ergeben
sich daraus 219,30 €. Bei Nutzung dieser Tagesfahrkarte durch ca. 2.200
Schüler/innen 1x wöchentlich und durch ca. 1000 Schüler/innen 2 x wöchentlich
ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 940.000 €.
Eine Bereitstellung
der Fahrkarten für die Teilzeitschüler/innen durch das Schul- und Kulturamt ist
aufgrund der Vielzahl an Schüler/innen und des damit dann verbundenen
Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Es kommt deshalb nur eine
Fahrtkostenerstattung in Frage. Für die Bearbeitung der Anträge auf
Fahrtkostenerstattung entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von mindestens
einer vollen Stelle (EG 5). Dafür wären reine Personalkosten in Höhe von jährlich
ca. 45.000 € aufzuwenden (ohne Kosten für Reinigungsdienst, Büro u.s.w.).
Insgesamt ergäben
sich für die Erweiterung des Beförderungsanspruchs auf die
Teilzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II in Form einer
Fahrkartenerstattung angenommene Gesamtkosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro. Bei
dieser Berechnung handelt es sich jedoch lediglich um eine überschlägige
Kostenschätzung, da von einer Tagesfahrkarte der mittleren Preisklasse
ausgegangen wurde und außerdem nicht die tatsächliche Anzahl der Inanspruchnahme
absehbar ist.
Der Landkreis hat
sich mit der erfolgten Änderung der Schülerbeförderungssatzung bereits für die
nächsten Jahre ein millionenschweres Paket geschnürt. Außerdem läuft im Bereich
des ÖPNV ein Optimierungsprogramm, für das ebenfalls Kosten in Millionenhöhe
anfallen werden. Unter Berücksichtigung der bereits jetzt bestehenden
Vorreiterposition des Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen sollte der
Antrag auf eine weitere Ausweitung des Beförderungsanspruchs auf
Teilzeitschüler/innen aus Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt werden.
Zu bedenken ist
auch, dass Teilzeitschüler in der Regel als Auszubildende eine nicht
unerhebliche Ausbildungsvergütung beziehen. Somit würde eine Einbeziehung
dieser Gruppe eine Ungerechtigkeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern
herstellen, die ausschließlich durch Taschengeld von Ihren Eltern abhängig
sind.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis: