Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung einer Zuwendung für den Umbau der ehemaligen Grundschule St. Andreas zu einer Kindertagesstätte
Vorlage
V-JHA/17/102
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Cloppenburg werden für den Umbau der ehemaligen Grundschule St. Andreas zu einer Kindertagesstätte folgende Zuschüsse gewährt:

a)   580.300,00 Euro für die Schaffung von 4 Kindergartengruppen (maximal 100 Plätze) und

b)   maximal 126.847,33 Euro für die Schaffung von 1 Krippengruppe (maximal 15 Plätze).

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Cloppenburg hat am 02.08.2017 einen Zuschussantrag für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte mit insgesamt 115 Betreuungsplätzen (100 Kindergartenplätze und 15 Krippenplätze) in Höhe von insgesamt 707.147,33 Euro gestellt. Hierfür soll die ehemalige Grundschule St. Andreas umgebaut werden. Der Rat der Stadt Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2019 vorgesehen.

 

Zuschuss Kindergartengruppen

Bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg gilt der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 11.02.2010, nach der Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten bezuschusst werden, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und der zuletzt ermittelten Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Gemeinde/ Stadt nicht ausreichen.

 

Bei der letzten Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung mit Stand 01.10.2016 wurde von einem 100%igen Kindergartenbesuch der Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren ausgegangen. Unter Zugrundelegung dieses Schlüssels und der aktuellen Geburtenzahlen der Jahre 2013 bis 2015 wurde der mittel- bis langfristige Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Danach besteht bei der Stadt Cloppenburg ein Fehlbedarf an 391 Vormittagsplätzen, so dass die Voraussetzungen für die Bezuschussung der zusätzlichen Kindergartenplätze durch den Umbau der ehemaligen Grundschule erfüllt sind.

 

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gilt der Kreistagsbeschluss vom 17.06.2003. Danach gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.

Nach den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom 21.11.2016 ist folgender pauschale Zuschussbetrag zugrunde zu legen:

Für kommunale und kirchliche Kindergärten                                 5.803,00 Euro pro Platz

 

Für den neuen Kindergarten in Cloppenburg sollen drei Regelgruppen mit jeweils 25 Plätzen und eine Integrationsgruppe mit 18 Plätzen eingerichtet werden. Da die Integrationsgruppe räumlich für 25 Plätze ausgerichtet ist, sollte dies auch für die Bezuschussung zugrunde gelegt werden.

Für die neue Kindertagesstätte in Cloppenburg ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

5.803,00 Euro x 100 Plätze =         580.300,00 Euro

 

Zuschuss Krippengruppen

Bei der Nds. Landesschulbehörde hat die Stadt Cloppenburg einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für den gesamten Bau der Kindertagesstätte mit 1.790.000,00 Euro angegeben.

Da die Ausgaben für die Krippen- und Kindergartengruppen in einer Summe angegeben wurden, kann sich unter Berücksichtigung der festgelegten Deckelung folgende maximale Landkreisförderung ergeben:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP)                                             398.694,66 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                 35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      433.694,66 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT V                                             180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      253.694,66 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                           126.847,33 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:

Haushaltsmittel werden für 2018/ 2019 eingeplant

 

I1.300016.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen      561.700,00 Euro