Betreff
Antrag der Gemeinde Saterland auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für die zweite Krippengruppe beim Kindergarten
St. Jakobus in Ramsloh
Vorlage
V-JHA/17/100
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Saterland wird unter Berücksichtigung erhöhter Baukosten für die zweite Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe von 19.238,52 Euro bewilligt.

 

 


Sachverhalt:

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurden die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg für Krippenbauten dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Bundes- und/oder Landesmittel, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – bei entsprechender Antragstellung und Beschlussfassung durch den Kreistag berücksichtigt werden.

 

Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor.

 

Gemeinde Saterland, Krippe beim kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh

Der Gemeinde Saterland wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 15.10.2015 für die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 15.750,00 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 18.05.2017 hat die Gemeinde Saterland den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis vorgelegt. Danach haben sich Mehrkosten in Höhe von 6.781,92 Euro ergeben. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der o.g. Mehrkosten gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten (lt. Verwendungsnachweis)                                    187.781,92 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag)                                              35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      222.781,92 Euro

Abzüglich Landesförderung                                                        180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                        42.781,92 Euro

Abzüglich BMO-Anteil                                                                      4.304,89 Euro

Verbleiben                                                                                        38.477,03 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                             19.238,52 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300016.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen          561.700,00 Euro