Betreff
Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau eines fünfgruppigen Krippenhauses in Essen/Oldbg.
Vorlage
V-JHA/17/099
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Essen wird für den Neubau eines Krippenhauses mit fünf Krippengruppen mit insgesamt 75 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von maximal 517.929,09 Euro bewilligt.

 

 


Sachverhalt:

Unter den unter TOP 8 genannten Voraussetzungen ist über den Antrag der Gemeinde Essen bezüglich der Landkreisförderung für den Bau eines fünfgruppigen Krippenhauses zu entscheiden.

 

Die Gemeinde Essen hat beim Landkreis Cloppenburg am 26.07.2017 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für den Neubau eines Krippenhauses mit fünf Krippengruppen mit insgesamt 75 Krippenplätzen gestellt.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde hat die Gemeinde Essen einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 900.000,00 Euro (75 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                       1.857.850,65 Euro

Ausstattungskosten                                                                                      166.975,00 Euro

Zusammen                                                                                      2.024.825,65 Euro

 

Da eine Berechnung vom Hochbauamt für eine fünfgruppige Einrichtung nicht vorliegt, sondern maximal für drei Krippengruppen, wurden für die Berechnung des zuschussfähigen Betrages die Berechnungen für die dreigruppige und die zweigruppige Krippe zugrunde gelegt. Eine diesbezügliche Abstimmung mit der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg und der Gemeinde Essen ist erfolgt.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbeträge zwei- und dreigruppige

Krippe)                                                                                             1.768.883,17 Euro

Einrichtungskosten (wie nach DIN 276 berechnet)                    166.975,00 Euro

Zusammen                                                                                      1.935.858,17 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT V                                                900.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      1.035.858,17 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                              517.929,09 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300016.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen          561.700,00 Euro