Betreff
Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung einer Zuwendung für die Erweiterung des kath. Kindergartens St. Marien in Bevern um eine Krippengruppe
Vorlage
V-JHA/17/098
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Essen wird für den Anbau einer weiteren Kinderkrippengruppe mit

15 Plätzen bei dem kath. Kindergarten St. Marien in Bevern ein Zuschuss in Höhe von maximal 126.847,33 Euro bewilligt.

 

 


Sachverhalt:

Folgendes zum Hintergrund:

Nachdem der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr schon länger bestand, sollte mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder – TAG) zum 01.01.2005 auch die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (Krippe/ Kindertagespflege) forciert werden. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), das zum 16.12.2008 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr ab dem 01.08.2013 eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich der Bund seit 2008 an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt.

Da die Städte und Gemeinden bereits seit 1984 die Aufgaben für den Bereich der Kindertagesstätten in eigener Organisations- und Finanzverantwortung wahrnehmen, wurde mit ihnen vereinbart, dass sie auch die weiteren Aufgaben der Kinderbetreuung – mit Ausnahme der Kindertagespflege – entsprechend dem SGB VIII wahrnehmen. Dies betrifft die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen im Alter von 0-14 Jahren in Form von Krippenplätzen, Ganztagsplätzen und Hortplätzen sowie die Ferienbetreuung.

Dabei wurde auch eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an den Kosten bei Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten zur Schaffung neuer Krippenplätze geregelt. Für die Vereinbarung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg die bezuschussfähigen Baukosten ermittelt und als Höchstbeträge mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Diese Kosten werden dem jährlichen Baukostenindex angepasst.

Die aktuellen Zuschussbeträge mit Stand 01.10.2016 betragen:

Eingruppige Krippe                            398.694,66 Euro

Zweigruppige Krippe                        664.491,10 Euro

Dreigruppige Krippe                        1.104.392,07 Euro

Zusätzlich werden maximal 35.000 Euro als Einrichtungskosten pro Krippengruppe berücksichtigt. Nach Abzug der gewährten Drittmittel (Bundes- und/oder Landesmittel, ggf. BMO) beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg an dem verbleibenden Fehlbetrag mit 50%.

 

Aktueller Stand:

Mit dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23.06.2017 hat der Bund ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 beschlossen. Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen  und ab dem 01.07.2016 begonnen wurden. Die Umsetzung auf Landesebene ist in Niedersachsen mit der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren vom 18.05.2017 (RdErl. d. MK vom 18.05.2017, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 29/2017) erfolgt. Niedersachsen hat von der Möglichkeit, mit den Bundesmitteln auch neugeschaffene Kindergartenplätze für Kinder ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt zu fördern, keinen Gebrauch gemacht.

Mit der neuen Richtlinie werden gefördert:

Krippenplätze mit 12.000 Euro, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 13.000 Euro entstanden sind und

Tagespflegeplätze mit 4.000 Euro, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4.300 Euro entstanden sind.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist über den Antrag der Gemeinde Essen bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Gemeinde Essen, Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Marien in Bevern

Die Gemeinde Essen hat beim Landkreis Cloppenburg am 14.03.2017 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Marien in Bevern gestellt. Die Krippengruppe soll durch Ausbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde hat die Gemeinde Essen einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                       605.321,59 Euro

Ausstattungskosten                                                                                     43.517,11 Euro

Zusammen                                                                                      648.838,70 Euro

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP)                                             398.694,66 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                 35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                      433.694,66 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT V                                             180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                      253.694,66 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                           126.847,33 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300016.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen          561.700,00 Euro