Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Essen wird für
den Anbau einer weiteren Kinderkrippengruppe mit
15 Plätzen bei dem kath.
Kindergarten St. Marien in Bevern ein Zuschuss in Höhe von maximal 126.847,33
Euro bewilligt.
Sachverhalt:
Folgendes zum Hintergrund:
Nachdem der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr schon länger bestand, sollte
mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (Gesetz zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder – TAG) zum 01.01.2005
auch die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (Krippe/
Kindertagespflege) forciert werden. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), das
zum 16.12.2008 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr ab dem
01.08.2013 eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich der Bund seit 2008
an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt.
Da die Städte und Gemeinden
bereits seit 1984 die Aufgaben für den Bereich der Kindertagesstätten in
eigener Organisations- und Finanzverantwortung wahrnehmen, wurde mit ihnen
vereinbart, dass sie auch die weiteren Aufgaben der Kinderbetreuung – mit
Ausnahme der Kindertagespflege – entsprechend dem SGB VIII wahrnehmen. Dies
betrifft die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen im Alter von
0-14 Jahren in Form von Krippenplätzen, Ganztagsplätzen und Hortplätzen sowie
die Ferienbetreuung.
Dabei wurde auch eine
finanzielle Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an den Kosten bei
Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten zur Schaffung neuer Krippenplätze
geregelt. Für die Vereinbarung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises
Cloppenburg die bezuschussfähigen Baukosten ermittelt und als Höchstbeträge mit
den Städten und Gemeinden abgestimmt. Diese Kosten werden dem jährlichen
Baukostenindex angepasst.
Die aktuellen Zuschussbeträge
mit Stand 01.10.2016 betragen:
Eingruppige Krippe 398.694,66 Euro
Zweigruppige Krippe 664.491,10 Euro
Dreigruppige Krippe 1.104.392,07 Euro
Zusätzlich werden maximal
35.000 Euro als Einrichtungskosten pro Krippengruppe berücksichtigt. Nach Abzug
der gewährten Drittmittel (Bundes- und/oder Landesmittel, ggf. BMO) beteiligt
sich der Landkreis Cloppenburg an dem verbleibenden Fehlbetrag mit 50%.
Aktueller Stand:
Mit dem Gesetz zum weiteren
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23.06.2017
hat der Bund ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017
– 2020 beschlossen. Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder
Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und ab dem 01.07.2016 begonnen wurden. Die
Umsetzung auf Landesebene ist in Niedersachsen mit der neuen Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren vom 18.05.2017 (RdErl. d. MK vom 18.05.2017,
veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 29/2017) erfolgt. Niedersachsen hat von der
Möglichkeit, mit den Bundesmitteln auch neugeschaffene Kindergartenplätze für
Kinder ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt zu fördern, keinen
Gebrauch gemacht.
Mit der neuen Richtlinie
werden gefördert:
Krippenplätze mit 12.000
Euro, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 13.000 Euro
entstanden sind und
Tagespflegeplätze mit 4.000
Euro, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4.300 Euro
entstanden sind.
Unter diesen Voraussetzungen
ist über den Antrag der Gemeinde Essen bezüglich der Landkreisförderung zu
entscheiden.
Gemeinde Essen, Krippengruppe
beim kath. Kindergarten St. Marien in Bevern
Die Gemeinde Essen hat beim
Landkreis Cloppenburg am 14.03.2017 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15
Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Marien in Bevern
gestellt. Die Krippengruppe soll durch Ausbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten
geschaffen werden.
Bei der Nds.
Landesschulbehörde hat die Gemeinde Essen einen Antrag auf Fördermittel in Höhe
von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie
gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 605.321,59
Euro
Ausstattungskosten 43.517,11 Euro
Zusammen 648.838,70
Euro
Es ergibt sich folgende
Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT V 180.000,00
Euro
Verbleiben 253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300016.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro