Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag die Verwaltung zu beauftragen,
für eine umfassende Einstiegsberatung Klimaschutz die entsprechenden Mittel zu
beantragen und dann die Einstiegsberatung durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.02.2017 hatte die Gruppe
Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg einen Antrag auf Erstellung
eines integrierten
Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg gestellt.
Das Schreiben wurde Ihnen mit der Vorlage –
Nr. V-PLA/17/161 zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017
übersandt.
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische
Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten
und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den
Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu
sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung
festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln und einzubinden.
Ein Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, welche technischen und
wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und
welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei
bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre)
Treibhausgasemissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken.
Gleichzeitig definiert es Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest
und beschreibt, wie die Erfüllung dieser Ziele weiter verfolgt werden kann.
Das Klimaschutzkonzept soll sich an der
Erreichung der nationalen Klimaschutzziele orientieren. Diese sehen vor, die
Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum
Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050
um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei werden die auf
diesem Zielpfad notwendigen Maßnahmen für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre
identifiziert.
Ein Klimaschutzkonzept umfasst alle
klimarelevanten Bereiche. Bei Kommunen sind das mindestens das
Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen,
IT bzw. Rechenzentren, Straßen,- und Außenbeleuchtung, die privaten Haushalte
und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie
Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall. Optional kann zusätzlich
der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird
über die Klimaschutzrichtlinie gefördert. Zuwendungsfähig sind Ausgaben in
angemessenem Umfang während der Konzepterstellung durch einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent.
Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem
1. Juli und dem 30. September sowie dem
1. Januar und 31. März
möglich.
Neben einem integrierten Klimaschutzkonzept
werden über die zu Beginn genannte Richtlinie alternativ folgende
Maßnahmen/ Konzepte gefördert:
1)
Einstiegsberatung
kommunaler Klimaschutz
Kommunen, die beispielsweise am Anfang ihrer
Klimaschutzaktivitäten stehen, haben die Möglichkeit, sich umfassende
Einstiegsberatung durch externe Dienstleister fördern zu lassen, um dadurch
konkrete Hinweise für sinnvolle, schnell umsetzbare und zielgerichtete
Klimaschutzaktivitäten in ihrer Kommune zu erhalten. Die Beratung richtet sich
an kommunale Antragssteller, die aufgrund ihrer Größe, Kapazitäten und
Erfahrungen zunächst erste Schwerpunkte für einen strukturierten
Klimaschutzprozess setzen möchten. Mit der geförderten Einstiegsberatung soll
Kommunen, die sich bisher kaum oder nur am Rande mit Klimaschutz auseinandergesetzt
haben, ein systematischer Einstieg in dieses Politikfeld ermöglicht werden.
Es sollen praktische Maßnahmen zur
Treibhausgaseinsparung aufgezeigt werden, mit deren Umsetzung sofort begonnen
werden kann. Klimaschutzrelevante kommunale Bereiche sind insbesondere:
- eigene
Liegenschaften
- kommunales
Beschaffungswesen
- Erneuerbare
Energien
- Mobilität
- IT und
Rechenzentren
- Straßen- und
Platzbeleuchtung
- private
Haushalte
- die Bereiche
Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Flächenmanagement
- Abwasser und
Abfall
- etc.
Die umfassende Beratung zielt einerseits auf
die Institutionalisierung von Klimaschutz in Politik und Verwaltung ab, damit
der Klimaschutz langfristig mitgedacht wird. Zudem werden abhängig von den
lokalen Gegebenheiten und Aktivitäten wichtige Themenbereiche identifiziert und
tiefer betrachtet, die Potentiale zur Einsparung von Treibhausgasen, zur
Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bergen. Das
Beratungsergebnis soll Kommunen darüber hinaus in die Lage versetzen,
anschließend bei Bedarf ein Klimaschutzkonzept oder ein Teilkonzept zu
beantragen.
Zuwendungsfähig: maximal 15 Beratertage,
davon mindestens fünf Beratertage vor Ort in der Kommune
Sach-
und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten
begleitende
Öffentlichkeitsarbeit
Förderquote: nicht
rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der förderfähigen
Ausgaben
Kostenschätzung: ca. 15.000,00 €
(brutto) bei maximal 15 Beratertagen.
Der Eigenanteil des LK
beträgt ca. 5.250,00 € (brutto)]
Eine Antragsstellung im Rahmen der
Klimaschutzinitiative ist zwischen dem
1. Juli und dem 30. September sowie dem
1. Januar und 31. März
Möglich.
2)
Erstellung
von Klimaschutzteilkonzepten
Klimaschutzteilkonzepte dienen als
strategische Planungs- und Entscheidungshilfe, um zu zeigen, wie in einem
abgrenzbaren und besonders klimarelevanten Bereich oder wie durch eine
abgrenzbare und besonders klimafreundliche Maßnahme Treibhausgase (THG) und
Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. Klimaschutzteilkonzepte
sollen den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune
verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik
und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln.
Klimaschutzteilkonzepte analysieren die
spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich
umsetzbaren Treibhausgasminderungspotentiale. Sie zeigen wie kurz- (bis drei
Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre)
Klimaschutzpotentiale erschlossen werden können.
Es werden Klimaschutzteilkonzepte zu folgenden
Schwerpunkten gefördert:
Klimaanpassung und Klimaschutz
innovativ
a)
Klimagerechtes Flächenmanagement
b)
Anpassung an den Klimawandel
c)
Innovative Klimaschutzteilkonzepte
Liegenschaften und Mobilität
d)
Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und
Portfoliomanagement
e)
Klimafreundliche Mobilität in Kommunen
f)
Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten
Energie und Technik
g)
Erneuerbare Energien
h)
Integrierte Wärmenutzung in Kommunen
i)
Green-IT Konzept
Abfall und Wasser
j)
Klimafreundliche Abfallentsorgung
k)
Potentialstudie zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen aus Siedlungsabfalldeponien
l)
Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
m)
Klimafreundliche Abwasserbehandlung
Für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts
ist kein Integriertes Klimaschutzkonzept und umgekehrt erforderlich.
Zuwendungsfähig: Sach- und
Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten
begleitende
Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung , Klimaschutzaktionstage
Förderquote: nicht
rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen
Ausgaben
Kostenschätzung: Wie bei der
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sind die Kosten abhängig vom
Umfang und Anzahl der im Vorfeld gesetzten Schwerpunkte und erst danach
überhaupt kalkulierbar.
Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem
1. Juli und dem 30. September sowie dem
1. Januar und 31. März
möglich
3)
Masterplan-Kommunen
Mit der Masterplan-Richtlinie/
Masterplan-Förderung sollen Kommunen gefördert werden, die sich der
Herausforderung stellen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 95
Prozent zu reduzieren sowie gleichzeitig den Endenergieverbrauch zu halbieren und
damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Diese anspruchsvollen Ziele erfordern einen
umfassenden Strukturwandel vor Ort, für den langfristige Organisations- und
Managementprozesse in Gang gesetzt werden müssen.
Finanzierung:
Finanzierung des
Eigenanteils:
PSP-Element (Produkt)
Kostenstelle 1118142020
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Gruppe Grüne/ UWG