Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/161/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag die Verwaltung zu beauftragen, für eine umfassende Einstiegsberatung Klimaschutz die entsprechenden Mittel zu beantragen und dann die Einstiegsberatung durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.02.2017 hatte die Gruppe Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg einen Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg gestellt.

Das Schreiben wurde Ihnen mit der Vorlage – Nr. V-PLA/17/161 zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017 übersandt.

 

Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln und einzubinden.

 

Ein Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre) Treibhausgasemissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig definiert es Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest und beschreibt, wie die Erfüllung dieser Ziele weiter verfolgt werden kann.

 

Das Klimaschutzkonzept soll sich an der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele orientieren. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei werden die auf diesem Zielpfad notwendigen Maßnahmen für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre identifiziert.

Ein Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche. Bei Kommunen sind das mindestens das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, IT bzw. Rechenzentren, Straßen,- und Außenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall. Optional kann zusätzlich der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.

 

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird über die Klimaschutzrichtlinie gefördert. Zuwendungsfähig sind Ausgaben in angemessenem Umfang während der Konzepterstellung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent.

 

Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem

 

1. Juli und dem 30. September sowie dem

1. Januar und 31. März

 

möglich.

 

Neben einem integrierten Klimaschutzkonzept werden über die zu Beginn genannte Richtlinie alternativ folgende Maßnahmen/ Konzepte gefördert:

 

 

1)      Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz

 

Kommunen, die beispielsweise am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, haben die Möglichkeit, sich umfassende Einstiegsberatung durch externe Dienstleister fördern zu lassen, um dadurch konkrete Hinweise für sinnvolle, schnell umsetzbare und zielgerichtete Klimaschutzaktivitäten in ihrer Kommune zu erhalten. Die Beratung richtet sich an kommunale Antragssteller, die aufgrund ihrer Größe, Kapazitäten und Erfahrungen zunächst erste Schwerpunkte für einen strukturierten Klimaschutzprozess setzen möchten. Mit der geförderten Einstiegsberatung soll Kommunen, die sich bisher kaum oder nur am Rande mit Klimaschutz auseinandergesetzt haben, ein systematischer Einstieg in dieses Politikfeld ermöglicht werden.

 

Es sollen praktische Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung aufgezeigt werden, mit deren Umsetzung sofort begonnen werden kann. Klimaschutzrelevante kommunale Bereiche sind insbesondere:

 

  • eigene Liegenschaften
  • kommunales Beschaffungswesen
  • Erneuerbare Energien
  • Mobilität
  • IT und Rechenzentren
  • Straßen- und Platzbeleuchtung
  • private Haushalte
  • die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
  • Flächenmanagement
  • Abwasser und Abfall
  • etc.

 

Die umfassende Beratung zielt einerseits auf die Institutionalisierung von Klimaschutz in Politik und Verwaltung ab, damit der Klimaschutz langfristig mitgedacht wird. Zudem werden abhängig von den lokalen Gegebenheiten und Aktivitäten wichtige Themenbereiche identifiziert und tiefer betrachtet, die Potentiale zur Einsparung von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bergen. Das Beratungsergebnis soll Kommunen darüber hinaus in die Lage versetzen, anschließend bei Bedarf ein Klimaschutzkonzept oder ein Teilkonzept zu beantragen.

 

Zuwendungsfähig:                         maximal 15 Beratertage, davon mindestens fünf Beratertage vor Ort in der Kommune

 

                                                               Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten

 

                                                               begleitende Öffentlichkeitsarbeit

 

Förderquote:                                    nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Kostenschätzung:                           ca. 15.000,00 € (brutto) bei maximal 15 Beratertagen.

Der Eigenanteil des LK beträgt ca. 5.250,00 € (brutto)]

 

Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem

 

1. Juli und dem 30. September sowie dem

1. Januar und 31. März

 

Möglich.

 

 

2)      Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten

 

Klimaschutzteilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfe, um zu zeigen, wie in einem abgrenzbaren und besonders klimarelevanten Bereich oder wie durch eine abgrenzbare und besonders klimafreundliche Maßnahme Treibhausgase (THG) und Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. Klimaschutzteilkonzepte sollen den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln.

 

Klimaschutzteilkonzepte analysieren die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Treibhausgasminderungspotentiale. Sie zeigen wie kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre) Klimaschutzpotentiale erschlossen werden können.

 

Es werden Klimaschutzteilkonzepte zu folgenden Schwerpunkten gefördert:

 

Klimaanpassung und Klimaschutz innovativ

a)      Klimagerechtes Flächenmanagement

b)      Anpassung an den Klimawandel

c)       Innovative Klimaschutzteilkonzepte

 

Liegenschaften und Mobilität

d)      Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement

e)      Klimafreundliche Mobilität in Kommunen

f)       Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten

 

Energie und Technik

g)      Erneuerbare Energien

h)      Integrierte Wärmenutzung in Kommunen

i)        Green-IT Konzept

 

Abfall und Wasser

j)        Klimafreundliche Abfallentsorgung

k)      Potentialstudie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Siedlungsabfalldeponien

l)        Klimafreundliche Trinkwasserversorgung

m)    Klimafreundliche Abwasserbehandlung

 

 

Für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts ist kein Integriertes Klimaschutzkonzept und umgekehrt erforderlich.

 

Zuwendungsfähig:                         Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten

 

                                                               begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung , Klimaschutzaktionstage

                                                              

 

Förderquote:                                    nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Kostenschätzung:                           Wie bei der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sind die Kosten abhängig vom Umfang und Anzahl der im Vorfeld gesetzten Schwerpunkte und erst danach überhaupt kalkulierbar.

 

Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem

 

1. Juli und dem 30. September sowie dem

1. Januar und 31. März

 

möglich

 

 

3)      Masterplan-Kommunen

 

Mit der Masterplan-Richtlinie/ Masterplan-Förderung sollen Kommunen gefördert werden, die sich der Herausforderung stellen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent zu reduzieren sowie gleichzeitig den Endenergieverbrauch zu halbieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Diese anspruchsvollen Ziele erfordern einen umfassenden Strukturwandel vor Ort, für den langfristige Organisations- und Managementprozesse in Gang gesetzt werden müssen.

 


Finanzierung:

 

Finanzierung des Eigenanteils:

PSP-Element (Produkt)

Kostenstelle 1118142020

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/ UWG