Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Altenoyther-Kämpe-Graben, in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen
Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften
zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen
einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des
WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen
durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten
sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind
nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den
Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im
Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete
festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die
untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse auf
Plausibilität und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen
Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die
Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen
und öffentlich bekannt zu machen.
Am 10.12.2010 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden
Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet des Altenoyther-Kämpe-Grabens vom
NLWKN für das weitere Festsetzungsverfahren vorgelegt.
Die Unterlagen haben vom 06.06. – 05.07.2013 in der Stadt Friesoythe als
betroffener Kommunen sowie beim Landkreis Cloppenburg ausgelegen. Im Rahmen der
Auslegung wurde von 6 Privaten Einwendungen vorgebracht. Darüber hinaus wurden
39 Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Hiervon haben 20 Träger
öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben; von 6 Trägern öffentlicher
Belange wurden Einwendungen oder Hinweise vorgebracht. Die vorgebrachten
Einwendungen wurden am 26.01.2015 erörtert.
Nach erfolgter Abwägung wurden die Einwender, deren Einwendungen nicht
entsprochen werden konnte, mit Schreiben vom 10.02.2015 über die
Entscheidungsgründe unterrichtet.
In dem Erörterungstermin wurde vom Vorsitzenden der
Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsverfahren Altenoyther Feld zusätzlich zu
seinen bereits erhobenen Einwänden vorgebracht, dass seines Erachtens das
Einzugsgebiet des Altenoyther Kämpe Grabens zu groß bemessen sei und nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten entspreche.
Er wurde darauf hingewiesen, dass ein bloßes Anzweifeln hier nicht zu
einer Überarbeitung der Karten führe, sondern dass seine Bedenken bezüglich des
Einzugsgebietes fachlich belegt werden müssen.
Dies hat der Einwender nach Erhalt des Abwägungsschreibens in einem
gemeinsamen Gespräch am 17.02.2015 getan. Er führte aus, dass der
Kündelmoorgraben nicht dem Altenoyther-Kämpe-Graben, sondern der Lahe zufließe
und sich dadurch das der Berechnung des Überschwemmungsgebietes zugrunde
liegende Einzugsgebiet deutlich verkleinern müsse. Seine Ausführungen wurden
durch die Friesoyther Wasseracht mit Schreiben vom 19.02.2015 bestätigt und
durch Karten belegt.
Diese Ausführungen wurden dem NLWKN am 27.02.2015 zur Prüfung übergeben.
Die Prüfung des NLWKN ergab, dass das Einzugsgebiet tatsächlich kleiner
ist als ursprünglich angenommen. Daraufhin hat der NLWKN beim Büro Pabsch und
Partner eine Neuberechnung in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Neuberechnung wurden dem Landkreis Cloppenburg mit
E-Mail vom 26.10.2016 erstmals vorgelegt (siehe Anlage 2 Übersichtskarte
vorher/ nachher). Im gesamten Verlauf ergeben sich geringere Überflutungen.
Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsamen Termin am 16.03.2017 der
Stadt Friesoythe, der Friesoyther Wasseracht und dem Vorsitzenden der
Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsverfahren Altenoyther Feld, als
Einwender, vorgestellt und erläutert.
Da die Neuberechnung keine neuen Betroffenheiten Dritter ergab, konnte
von einer neuen Auslegung abgesehen werden. Jeder, der von dem
Überschwemmungsgebiet betroffen ist, hatte bereits im ersten
Auslegungsverfahren Gelegenheit, seine Einwände vorzubringen.
Diejenigen Einwender, für die sich nachträglich positive Auswirkungen
(durch geringere Überschwemmungsflächen) ergeben haben (siehe Anlage 3), wurden
mit Schreiben vom 17.03.2017 hierüber unterrichtet.
Die Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie deren Abwägung (jeweils in Stichpunkten) und die ggf. aufgrund der
Neuberechnung eingetretenen Veränderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der
Verordnungstext für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den
Altenoyther-Kämpe-Graben ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 4, die
Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 5 beigefügt (nicht maßstabsgetreu).
Die Lagepläne sind aufgrund Ihrer Größe nicht beigefügt. Sie sind auf
der Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:
Bauen & Umwelt – Wasser& Abwasser – Überschwemmungsgebiete einsehbar.
Finanzierung:
Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden
keine Investitionen getätigt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1
Einwendungen/ Hinweise und Abwägungen
Anlage 2
Übersichtskarte (vorher/ nachher - Nachträgliche Änderungen aufgrund des
verkleinerten Einzugsgebietes)
Anlage 3 Karten
1-3 (Nachträgliche Änderungen aufgrund des verkleinerten Einzugsgebietes)
Anlage 4
Verordnungstext „Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger
Mühlenbach“
Anlage 5 Übersichtskarte zur Verordnung