Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Altenoyther-Kämpe-Graben, in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse auf Plausibilität und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach   § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Am 10.12.2010 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet des Altenoyther-Kämpe-Grabens vom NLWKN für das weitere Festsetzungsverfahren vorgelegt.

 

Die Unterlagen haben vom 06.06. – 05.07.2013 in der Stadt Friesoythe als betroffener Kommunen sowie beim Landkreis Cloppenburg ausgelegen. Im Rahmen der Auslegung wurde von 6 Privaten Einwendungen vorgebracht. Darüber hinaus wurden 39 Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Hiervon haben 20 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben; von 6 Trägern öffentlicher Belange wurden Einwendungen oder Hinweise vorgebracht. Die vorgebrachten Einwendungen wurden am 26.01.2015 erörtert.

Nach erfolgter Abwägung wurden die Einwender, deren Einwendungen nicht entsprochen werden konnte, mit Schreiben vom 10.02.2015 über die Entscheidungsgründe unterrichtet.

 

In dem Erörterungstermin wurde vom Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsverfahren Altenoyther Feld zusätzlich zu seinen bereits erhobenen Einwänden vorgebracht, dass seines Erachtens das Einzugsgebiet des Altenoyther Kämpe Grabens zu groß bemessen sei und nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche. 

Er wurde darauf hingewiesen, dass ein bloßes Anzweifeln hier nicht zu einer Überarbeitung der Karten führe, sondern dass seine Bedenken bezüglich des Einzugsgebietes fachlich belegt werden müssen.

Dies hat der Einwender nach Erhalt des Abwägungsschreibens in einem gemeinsamen Gespräch am 17.02.2015 getan. Er führte aus, dass der Kündelmoorgraben nicht dem Altenoyther-Kämpe-Graben, sondern der Lahe zufließe und sich dadurch das der Berechnung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegende Einzugsgebiet deutlich verkleinern müsse. Seine Ausführungen wurden durch die Friesoyther Wasseracht mit Schreiben vom 19.02.2015 bestätigt und durch Karten belegt.

Diese Ausführungen wurden dem NLWKN am 27.02.2015 zur Prüfung übergeben.

Die Prüfung des NLWKN ergab, dass das Einzugsgebiet tatsächlich kleiner ist als ursprünglich angenommen. Daraufhin hat der NLWKN beim Büro Pabsch und Partner eine Neuberechnung in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse der Neuberechnung wurden dem Landkreis Cloppenburg mit E-Mail vom 26.10.2016 erstmals vorgelegt (siehe Anlage 2 Übersichtskarte vorher/ nachher). Im gesamten Verlauf ergeben sich geringere Überflutungen.

Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsamen Termin am 16.03.2017 der Stadt Friesoythe, der Friesoyther Wasseracht und dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsverfahren Altenoyther Feld, als Einwender, vorgestellt und erläutert.

Da die Neuberechnung keine neuen Betroffenheiten Dritter ergab, konnte von einer neuen Auslegung abgesehen werden. Jeder, der von dem Überschwemmungsgebiet betroffen ist, hatte bereits im ersten Auslegungsverfahren Gelegenheit, seine Einwände vorzubringen.

Diejenigen Einwender, für die sich nachträglich positive Auswirkungen (durch geringere Überschwemmungsflächen) ergeben haben (siehe Anlage 3), wurden mit Schreiben vom 17.03.2017 hierüber unterrichtet.

 

Die Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie deren Abwägung (jeweils in Stichpunkten) und die ggf. aufgrund der Neuberechnung eingetretenen Veränderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Verordnungstext für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Altenoyther-Kämpe-Graben ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 4, die Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 5 beigefügt (nicht maßstabsgetreu).

Die Lagepläne sind aufgrund Ihrer Größe nicht beigefügt. Sie sind auf der Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:

Bauen & Umwelt – Wasser& Abwasser – Überschwemmungsgebiete einsehbar.

 


Finanzierung:

Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine Investitionen getätigt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Einwendungen/ Hinweise und Abwägungen

Anlage 2 Übersichtskarte (vorher/ nachher - Nachträgliche Änderungen aufgrund des verkleinerten Einzugsgebietes)

Anlage 3 Karten 1-3 (Nachträgliche Änderungen aufgrund des verkleinerten Einzugsgebietes)

Anlage 4 Verordnungstext „Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach“

Anlage 5 Übersichtskarte zur Verordnung