Betreff
Änderung des Grundsatzbeschlusses betr. die Bezuschussung des Baus von Kindergärten durch den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/10/005
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 24.06.2004 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Danach erfolgt dann eine Bezuschussung des Landkreises, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer Frequentierung der Kindergärten von 2,4 Geburtsjahrgängen die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Gemeinde/Stadt nicht ausreichen. Sind ausreichend Vormittagsplätze vorhanden, erfolgt keine Bezuschussung. Der Bedarf wird jährlich fortgeschrieben und für die Berechnung zugrunde gelegt.

 

Lt. der letzten Kindergartenbedarfsplanung von 2008/2009, die dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 24.02.2009 vorgestellt wurde, hat sich unter Zugrundelegung der Geburtsjahrgänge von 2002 bis 2005 (7.241 Geburten) und der Anzahl der tatsächlich belegten Plätze von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren (4.923 Plätze) eine Frequentierung der Kindergärten von 2,72 Geburtsjahrgängen ergeben. 

 

Seit dem Kreistagsbeschluss vom 24.06.2004 haben die jährlichen Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung Veränderungen in der Belegung ergeben, die dem Jugendhilfeausschuss jährlich vorgestellt wurden. Eine Abänderung des Kreistagsbeschlusses in Bezug auf die Frequentierung sollte jedoch erst erfolgen, sobald ein konkreter Antrag auf Bezuschussung eines Kindergartenbaus vorliegt.

 

Nunmehr hat die Stadt Cloppenburg mit Schreiben vom 02.09.2009 einen Zuschussantrag für den Neubau einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte am Kessener Weg in Cloppenburg gestellt, über den unter Zugrundelegung des Grundsatzbeschlusses des Kreistages zu entscheiden ist. 

 

Daher ist zunächst ein neuer Kreistagsbeschluss unter Berücksichtigung der aktuellen Frequentierung von 2,72 Geburtsjahrgängen zu fassen.

 

Ggf. könnte der Kreistagsbeschluss auch so gefasst werden, dass eine Bezuschussung unter Berücksichtigung der zuletzt ermittelten Frequentierung erfolgt.