Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, der Änderung der Hautsatzung in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen, so dass rechtswirksame Bekanntmachungen künftig in den Tageszeitungen „Münsterländische Tageszeitung“ und „Nordwest-Zeitung“ erfolgen.
Sachverhalt:
Nach § 11 Abs. 1 der aktuellen Hauptsatzung des
Landkreises Cloppenburg werden Satzungen, Verordnungen und sonstige
Bekanntmachungen in den Tageszeitungen „Münsterländische Tageszeitung“,
„Nordwest-Zeitung“ und „Generalanzeiger“ verkündet bzw. bekannt gemacht. Die
Bekanntmachung in allen drei Tageszeitungen ist Voraussetzung für die
Rechtswirksamkeit. Ergänzend aber ohne Rechtwirkung wird die Bekanntmachung im
Internet unter der Adresse www.lkclp.de
bereitgestellt.
Bei der Veröffentlichung der zahlreichen
Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Geflügelpestgeschehen in den letzten
Monaten ist wiederholt festgestellt worden, dass verschiedene
Allgemeinverfügungen nicht zeitgerecht bzw. gar nicht im Generalanzeiger
veröffentlicht worden sind. Dies hat zur Folge, dass die Verfügungen verspätet
oder zunächst gar nicht in Kraft getreten sind. Erst mit einem Nachholen der
Veröffentlichung waren die Verfügungen wirksam.
Nachfragen beim Generalanzeiger haben ergeben,
dass Verzögerungen bei der Veröffentlichung zu bestimmten Zeiten nicht
vermieden werden können.
Da dies insbesondere für die Wirksamkeit und
Umsetzung von Allgemeinverfügungen nicht akzeptabel ist, wird vorgeschlagen,
den Generalanzeiger als rechtswirksames Veröffentlichungsblatt in der
Hauptsatzung zu streichen. Eine Veröffentlichung im Generalanzeiger soll dann
nur noch informatorisch sein.
Vorschlag für eine Neufassung von § 11 Abs. 1
der Hauptsatzung:
§ 11
Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
(1)
Satzungen,
Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen werden in den Tageszeitungen
„Münsterländische Tageszeitung“, und „Nordwest-Zeitung“ und
„Generalanzeiger“ verkündet bzw. bekannt gemacht. Ergänzend aber
ohne Rechtswirkung wird die Bekanntmachung in der
Tageszeitung „Generalanzeiger“ veröffentlicht und im Internet unter der
Adresse www.lkclp.de bereitgestellt.
Der Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur
Änderung der geltenden Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 1. Änderungssatzung zur Änderung der
Hauptsatzung