Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung 2016
Vorlage
V-VERK/17/126
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und an 12 stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt.

 

Die stationären Überwachungsanlagen befinden sich an Standorten die von der Verkehrsunfallkommission empfohlen wurden. Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichem Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17, 2016 = 13) erfordern weiterhin eine konsequente Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg. Der Einsatz der 3 mobilen und 12 stationären Überwachungseinheiten soll den Flächendruck im Landkreis konstant hoch halten, um so das Geschwindigkeitsniveau und damit die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren.

 

Messungen:

 

Im Landkreis Cloppenburg befinden sich rd. 500 Messstellen, davon rd. 150 innerhalb und rd. 350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten Disconächten und gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.

 

Verwarn- und Bußgelder:

 

2016 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung 18.131 Verwarn- (2015 = 18.947) und 6.042 Bußgeldfälle (2015 = 6.022) somit insgesamt 24.173 (2015 = 24.969) Fälle abzuarbeiten. Bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 12.332 Verwarn- (2015 = 9.403) und 5.210 Bußgeldfälle (2015 = 3.105) somit insgesamt 17.542 (2015 = 12.508).

 

Personal:

 

Mit der Ausweitung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung auf drei mobile Überwachungseinheiten sollte die Überwachung ab dem 01. Januar 2016 mit 14 Mitarbeitern in Vollzeit durchgeführt werden. Im regelmäßigen Messbetrieb sollten 10 Mitarbeiter eingesetzt werden. Eine Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere Mitarbeiter sind in der Auswertung, zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen und gelegentlich im Messbetrieb eingesetzt.

 

Aufgrund der Dauererkrankung von mehreren Messbediensteten infolge der Umstellung der Arbeitsabläufe im Herbst 2015 (regelmäßiger Schichtdienst) konnten in 2016 die mobilen Überwachungseinheiten nicht wie geplant und gewünscht eingesetzt werden.

 

Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird seit der Einführung im Jahre 2004 als kostendeckende Einrichtung geführt. Überschüsse aus der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Beschluss des Kreistages ausschließlich für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt.

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises Cloppenburg verzeichnete 2016 Einnahmen in Höhe von rd. 1.623.000,00 €. Nach Abzug der Personal- (rd. 816.000,00 €) und Sachkosten (rd. 461.000,00 €) ergibt sich ein Überschuss von rd. 346.000,00 €. Die „Rücklage Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ weist zum 31. Dez. 2015 aus den Vorjahren noch einen Bestand in Höhe von rd. 439.000,00 € aus.

 

2016 sind aus den Überschüssen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung rd. 416.000,00 € für folgende Maßnahmen verausgabt worden:

 

·         Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht
für 18- bis 24-jährige Fahranfänger, „App-Lenkungs-
Parcours“ der Kreisverkehrswacht,
Verkehrssicherheitstag BBS sowie
Wildwarnreflektoren Kreisjägerschaft                                         rd.   45.700,00 €

·         Schutzengelprojekt                                                                                             rd. 130.000,00 €

·         Sanierung von Radwegen                                                                  rd. 148.300,00 €

·         Zuschuss an die Kreisverkehrswacht für die
Erneuerung des Trainingsplatzes in Halen und
die Errichtung  eines Blockhauses                                                  rd.   92.000,00 €.

 

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind aus den Überschüssen der Geschwindigkeitsüberwachung bzw. der Rücklage für die folgenden Maßnahmen Ausgaben in Höhe von rd. 480.000,00 € vorgesehen:

 

·         Fahrsicherheitstraining und weitere
Verkehrssicherheitsprojekte                                                                           rd.   50.000,00 €

·         Schutzengelprojekt                                                                                             rd. 130.000,00 €

·         Sanierung von Radwegen                                                                  rd. 300.000,00 €.