Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Barßel wird ein Zuschuss aus
Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erschließung des Gewerbegebietes
„Harkebrügge (nordöstlich Königsstraße)“ und eines nördlichen Teilgebietes des
Gewerbegebietes „Harkebrügge-Königsstraße“ in Höhe von 25 %, max. 345.397,50
Euro gewährt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Barßel hat mit Schreiben vom 27.10.2016 beantragt, für die Erschließung des
„Gewerbegebietes Harkebrügge (nordöstlich Königsstraße)“ und eines nördlichen
Teilgebietes des Baugebietes „Gewerbegebiet Harkebrügge-Königsstraße“
Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Das neue
Gewerbegebiet „Harkebrügge (nordöstlich Königsstraße)“ befindet sich südöstlich
der von der L 832 (Müggenbergstraße) ausgehenden Königsstraße und grenzt an das
bereits bestehende „Gewerbegebiet Harkebrügge-Königsstraße“.
Mit der Ausweisung
des neuen Gewerbegebietes stehen zusätzliche Flächen für ansiedlungswillige
und/ oder erweiterungswillige Unternehmen zur Größe von rund 7,18 ha zur
Verfügung.
Gegenstand der
Erschließungsmaßnahme ist:
a)
Ausbau des bisherigen Wirtschaftsweges Königsstraße
auf einer Länge von rund 600 m und einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise
vom nördlichen Ende der bereits ausgebauten Straße im bestehenden Gewerbegebiet
Harkebrügge bis zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze des neu entwickelten
Gewerbegebietes. An der Westseite soll ein 1,50 m breiter Gehweg sowie an der
Ostseite ein 2,50 m breiter Parkstreifen für den Schwerlastverkehr angelegt
werden.
b)
à eine Stichstraße im nordöstlichen Bereich des bestehenden
Gewerbegebietes
„Harkebrügge-Königsstraße“
mit einer Ausbaulänge von 105 m
à eine Stichstraße im Bereich des neuen Gewerbegebietes zur Erschließung
der
Gewerbeflächen im
nördlichen Bereich des Gewerbegebietes mit einer Ausbaulänge von 225 m
Kosten für die Erschließungsstraßen
(a+b): 634.500,00 Euro
c)
Herstellung der Regenwasserkanalisation (einschl.
Regenrückhaltebecken)
Kosten: 273.000,00
Euro
d)
Straßenbeleuchtung.
Kosten: 40.000,00
Euro
Die
Erschließungsmaßnahme ist notwendig, weil ein bestehender Betrieb aus der
fleischverarbeitenden Branche das Betriebsgelände erweitern will, um
insbesondere verkehrliche Probleme (neue LKW-Zufahrt, zunehmender LKW-Verkehr,
Mitarbeiterparkplätze) zu lösen.
Auch ein Betrieb
der Kälte- und Klimatechnik, der sich vor kurzem in dem Gewerbegebiet
angesiedelt hat, sowie ein Trockenbaubetrieb, der das Gebiet für eine
betriebliche Erweiterung nutzt, sind auf den Ausbau der Königsstraße mit der
geplanten Stichstraße angewiesen.
Im neu
entwickelten Gewerbegebiet wurde bereits eine Fläche von rund 1,17 ha an einen
Metallbaubetrieb für eine geplante Betriebserweiterung veräußert.
Im Übrigen liegt
der Gemeinde Barßel eine konkrete Anfrage zum Ankauf einer Gewerbefläche von
rund 2,0 ha vor; Anfragen von vier weiteren Interessenten unterstreichen den
Flächen- und Erschließungsbedarf.
Die förderfähigen
Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 1.381.590,00 Euro. Die
Gemeinde Barßel beantragt hierzu einen Zuschuss aus
Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (345.397,50
Euro).
Hinweis:
Im Zusammenhang mit
dem derzeit im Genehmigungsverfahren befindlichen Windpark Kammersand und
dessen notwendiger Erschließung könnte sich eine anteilige Beteiligung des
Windparks an den Baukosten des Straßenunter- und Oberbaus der Königsstraße
ergeben, da die Erschließung auch dem Windpark dient.
Wenn der Windpark
örtlich zur Umsetzung kommt, wird dessen Beteiligung an den tatsächlichen
Baukosten voraussichtlich ca. 180.000,00 Euro (brutto) betragen.
Hierdurch würde
sich die Zuwendung des Landkreises anteilmäßig verringern.
Finanzierung:
Investives PSP-Element
I1.50072.525
Anlagenverzeichnis:
Übersichtskarte Gewerbegebiet Harkebrügge - Königstraße