Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.02.2017 hat die „Gruppe Grüne/UWG im Kreistag des
Landkreises Cloppenburg“ einen Antrag auf Erstellung eines integrierten
Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg gestellt.
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und
Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und eventuelle Maßnahmen
zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Klimaschutz als
Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen
und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln und einzubinden.
Ein Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen Entscheidungsträgerinnen und
Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur
Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung
stehen, um kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und
langfristig (mehr als sieben Jahre) Treibhausgasemissionen einzusparen und
Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig definiert es Ziele zur Minderung der
Treibhausgasemissionen fest und beschreibt, wie die Erfüllung dieser Ziele
weiter verfolgt werden kann.
Das Klimaschutzkonzept soll sich an der Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele orientieren. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen in
Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent,
bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent
unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei werden die auf diesem Zielpfad
notwendigen Maßnahmen für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre identifiziert.
Ein Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche. Bei
Kommunen sind das mindestens das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften,
das kommunale Beschaffungswesen, IT bzw. Rechenzentren, Straßen,- und
Außenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe,
Handel und Dienstleistungen sowie Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und
Abfall. Optional kann zusätzlich der Bereich der Anpassung an den Klimawandel
berücksichtigt werden.
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird über die
Klimaschutzrichtlinie gefördert. Zuwendungsfähig sind Ausgaben in angemessenem
Umfang während der Konzepterstellung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
in Höhe von bis zu 65 Prozent.
Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen
dem
1. Juli und dem 30. September sowie dem
1. Januar und 31. März
möglich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag
der Gruppe Grüne /UWG
Anlage 2 -
Kommunalrichtlinie