Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/161
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.02.2017 hat die „Gruppe Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ einen Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg gestellt.

 

Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln und einzubinden.

 

Ein Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre) Treibhausgasemissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig definiert es Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest und beschreibt, wie die Erfüllung dieser Ziele weiter verfolgt werden kann.

 

Das Klimaschutzkonzept soll sich an der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele orientieren. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei werden die auf diesem Zielpfad notwendigen Maßnahmen für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre identifiziert.

 

Ein Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche. Bei Kommunen sind das mindestens das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, IT bzw. Rechenzentren, Straßen,- und Außenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall. Optional kann zusätzlich der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.

 

 

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird über die Klimaschutzrichtlinie gefördert. Zuwendungsfähig sind Ausgaben in angemessenem Umfang während der Konzepterstellung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent.

 

Eine Antragsstellung im Rahmen der Klimaschutzinitiative ist zwischen dem

 

1. Juli und dem 30. September sowie dem

1. Januar und 31. März

 

möglich.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag der Gruppe Grüne /UWG

Anlage 2 - Kommunalrichtlinie