Sachverhalt:
Auch
in unserem Landkreis sind in den letzten Jahren die Immobilienpreise und Mieten
stark angestiegen, so dass es in allen Teilen des Landkreises Cloppenburg für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen bereits heute sehr schwierig ist, sich mit
preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Zur
Bewältigung der besonderen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt fördert das
Land Niedersachsen auch im ländlichen Bereich den sozialen Mietwohnungsbau
(bisher nur in städtischen Bereichen oder für Behinderte, ältere Menschen und
Gemeinschaftliches Wohnen möglich). Es können zinslose Darlehen für die Dauer
der ersten 20 Jahre gewährt werden.
Förderfähig sind Neubau- und Ersatzbaumaßnahmen, die mehr als zwei
Mietwohnungen umfassen. Es sind erhebliche Fördermittel in Aussicht gestellt worden
(400 Mio. einmalig + jährlich 78,3 Mio. bis 2019 fest). Investoren können die
Förderung bei der NBank beantragen und müssen dabei mehrere
Fördervoraussetzungen erfüllen.
Eine
der erforderlichen Fördervoraussetzungen ist die Vorlage eines kommunalen
Wohnraumversorgungskonzepts, welches Aussagen zur Bestandsaufnahme und
Bedarfsprognose für den örtlichen Wohnungsmarkt – darunter zur sozialen
Wohnraumversorgung und zum Neubaubedarf – trifft und Zielsetzungen,
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die örtliche Wohnraumversorgung
enthalten soll (vgl. NBank, Produktinformation Mietwohnungen und
Ersatzbaumaßnahmen, Stand: 26.10.2015).
Nach
Aussage der NBank ist es dabei ausreichend, wenn landkreisweit ein
Wohnraumversorgungskonzept erstellt wird, welches alle kreisangehörigen
Kommunen umfasst und für diese die oben genannten Aussagen trifft. Separate
kommunale Konzepte wären für die Beantragung von Fördermitteln dann nicht mehr
notwendig. Die Städte Cloppenburg und Friesoythe verfügen über eigene Wohnungsbauförderstellen.
Während die Stadt Cloppenburg ein eigenes Konzept erstellt, hat sich die Stadt
Friesoythe unter Kostenbeteiligung dazu entschlossen, an dieser
Gutachtenerstellung mitzuwirken.
Ein
landkreisweites Konzept, in dem jede Kommune mit ihrem individuellen
Wohnungsmarkt separat begutachtet wird, erspart den Kommunen also den Aufwand
für die Erstellung eigener Gutachten (der Landkreis übernimmt die
Ausschreibung, Vergabe und fachliche Begleitung der Konzepterstellung) und
zudem Kosten, da bei einem landkreisweiten Konzept für alle Kommunen erhebliche
Synergieeffekte bei der Begutachtung genutzt werden können.
Aufgrund
dieser Rahmenbedingungen wurde beschlossen, dass die Kreisverwaltung in
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen ein Wohnraum-versorgungskonzept
im obigen Sinne erstellen soll (vergleiche Mitteilung im Kreisausschuss am
07.06.2016). Dieses Konzept soll die Grundlage für eine zielgerichtete
Weiterentwicklung des Mietwohnungsmarktes im Landkreis – vor allem im
preisgünstigen Segment – bilden. Das zu erarbeitende Konzept soll auch die
Frage beantworten, wo im Landkreis Cloppenburg bezahlbarer Mietwohnraum und
Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (sozialer Wohnungsbau) fehlt
und in welchen Größenordnungen entsprechender Wohnraum in welchem Zeitraum neu
geschaffen werden sollte. Mit dem Wohnraumversorgungskonzept werden die
Kommunen bzw. die dort tätigen Wohnungsbauunternehmen, welche entsprechende
Vorhaben entwickeln möchten, in die Lage versetzt, unmittelbar Förderanträge bei
der NBank stellen zu können.
Der
Landkreis trägt die Kosten in Höhe von 34.272,00 € für die Erarbeitung des
Konzeptes, die Stadt Friesoythe beteiligt sich mit 16,7 %.
Zur
Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes ist die GEWOS GmbH aus Hamburg beauftragt
worden. Das Ergebnis des Wohnraumversorgungskonzepts wurde am 17.02.2017 vom
beauftragten Gutachter den Vertretern der Kommunen vorgestellt. Danach
übersteigt die theoretische Nachfrage nach kleinen und
mittleren preisgünstigen Wohnungen das Angebot in allen Gemeinden.
Insgesamt fehlt es im Landkreis Cloppenburg (o. Stadt Cloppenburg) an 360
preisgünstigen Wohnungen unter 60 m² (Siehe Anlage 1) Darüber hinaus ergibt
sich bis 2030 der auf Anlage 2 dargestellte Neubaubedarf an Ein-, Zwei- und
Mehrfamilienhäusern.
Das Wohnraumversorgungskonzept wird in der Sitzung durch den Gutachter vorgestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2