Betreff
Anträge des Bischöflich Münsterschen Offizialats Vechta auf Bezuschussung von Baumaßnahmen für
(a) Sanierungen und die Schaffung zusätzlicher Klassen- und Kursräume sowie
(b) Sanierung der Sporthalle
für die Liebfrauenschule (Gymnasium ULF) in Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/17/097
Art
Sitzungsvorlage

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu insgesamt 711.000,00 € für die Sanierung und die Schaffung zusätzlicher Klassen- und Kursräume sowie die Sanierung der Sporthalle für die Liebfrauenschule (Gymnasium ULF) in Cloppenburg zu gewähren.

 

 


 

Sachverhalt:

Das Bischöflich Münstersche Offizialat hat mit Schreiben vom 07.07.2016 die Sanierungen und die Schaffung zusätzlicher Klassen- und Kursräume sowie die Sanierung der Sporthalle für die Liebfrauenschule (Gymnasium) in Cloppenburg beantragt. Die Schreiben sind als Anlage beigefügt.

 

Als Schulträger für die Schulform Gymnasium wurden vom Landkreis Cloppenburg bisher grundsätzlich nur die auf die Liebfrauenschule (Gymnasium) entfallenden und überdies schulisch notwendigen Baumaßnahmekosten mit bis zu 50 % bezuschusst.

Begründet wurde die Bezuschussung in der Vergangenheit immer damit, dass der Landkreis, falls es das ULF nicht gebe, im Gebiet der Stadt Cloppenburg ein weiteres 4-zügiges Gymnasium errichten und betreiben müsse. Aufgrund der hohen Zügigkeiten beim CAG (zur Zeit 7 Züge) ist eine Erweiterung des CAG in keinem Fall möglich

 

Beantragt werden:

(a) Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 220.000,00 € für die Sanierung und Schaffung von Klassenräumen

(b) Zuschuss zu den Sanierungskosten der Sporthalle in Höhe von 1.500.000,00 €.

 

Zu (a): Nach einer Prüfung der bezuschussungsfähigen Kosten gem. DIN 276 durch die Abteilung Hochbau ist nur das Erstellen des Klassenraumes im Bereich der Pausenhalle inkl. der Baunebenkosten von 22 % = 32.000,00 € brutto förderungsfähig durch die Kreisschulbaukasse. Die Restsumme von 188.000,00 € wäre hier aus der Kreisschulbaukasse nicht förderungsfähig.

 

 

Zu (b): Für die Sanierungskosten der Sporthalle in Höhe von brutto 1,5 Mio. € ist eine Förderfähigkeit aus der KSBK nicht gegeben. Nach Mitteilung des Antragstellers wird die Sporthalle allerdings nur zu 80 % vom ULF genutzt. Die OBS Marienschule nutzt die restlichen 20 %.

Demnach reduziert sich der Sanierungsanteil für den gymnasialen Bereich um 20 % auf 1,2 Mio. €.

 

 

Seitens der Kreisverwaltung wird vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:

 

Der LK übernimmt bis zu 50 % der Baukosten von 32.000,00 € (= 16.000,00 €).

Sofern eine Zuschussgewährung erfolgt, würde der Landkreis Cloppenburg zu gegebener Zeit eine entsprechende Zuwendung (bis zu 8.000,00 €) aus der Kreisschulbaukasse erhalten.

 

Weiterhin werden bis zu 50 % von den Sanierungskosten in Höhe von 190.000,00 €

übernommen (= 95.000,00 €).

 

Von den Sanierungskosten der Sporthalle in Höhe von 1,2 Mio. € übernimmt der Landkreis ebenfalls bis zu 50 % (= 600.000,00 €).

 

 

Der Zuschuss des Landkreises für das ULF würde somit insgesamt bis zu 711.000,00 € betragen.

 

Ein Vertreter des Bischöflich Münsterschen Offizialats Vechta wird an der Sitzung teilnehmen und für evtl. Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

 

 

 


Finanzierung:

Der Betrag in Höhe von 711.000,00 € wäre im Haushalt 2018 zu veranschlagen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

·         Antrag Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta auf Bezuschussung von Baumaßnahmen für die Schaffung zustätzlicher Klassen- und Kursräume mit Anlagen (Anlage 1 zu TOP1)

 

·         Antrag Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta auf Bezuschussung von Baumaßnahmen für die Sanierung Sporthallen mit Anlagen (Anlage 2 zu TOP 1)