Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Kreisrates abzusehen. Gleichzeitig wird dem Kreistag empfohlen, den bisherigen Ersten Kreisrat Ludger Frische für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren für die Zeit vom 01.03.2018 bis 28.02.2026 wiederzuwählen. Herr Frische wird weiterhin in die Planstelle der Besoldungsordnung B5 eingewiesen und ihm die im Stellenplan vorgesehene Aufwandsentschädigung gewährt.
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom
24.03.2009 wurde die Amtszeit des Ersten Kreisrates Ludger Frische um 8 Jahre
für die Zeit vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2018 verlängert.
Auf Vorschlag des Landrates Wimberg soll Herr
Frische für eine weitere Amtszeit von acht Jahren als Erster Kreisrat
wiedergewählt werden.
Nach § 109
Abs. 1 Satz 2 NKomVG darf die Wahl nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der
Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden. Die Amtszeit von Herrn Frische endet
am 28.02.2018, so dass zur Sitzung des Kreistages am 30.03.2017 die Frist
gewahrt ist.
Die Stelle
ist nach § 109 Abs. 1 Satz 4 NKomVG öffentlich auszuschreiben; der Kreistag
kann jedoch beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt,
den bisherigen Stelleninhaber zu wählen.
Da Herr Frische als Erster Kreisrat wiedergewählt werden soll, kann ein
Ausschreibungsverzicht beschlossen werden.