Betreff
Bezuschussung der Schulsozialarbeit für 2017
Vorlage
V-JHA/16/091
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

 

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2016 wurde beschlossen, eine Beschlussfassung über die weitere Bezuschussung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis auf die nächste Sitzung am 15.11.2016 zu verschieben. Es sollte noch eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in deren Sitzung am 31.08.2016 erfolgen.

Zu Ihrer Information nachstehend die Vorlage für die letzte Jugendhilfeausschusssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt:

„Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000 Euro für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht nachgekommen.

Der Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000 Euro für die Städte und Gemeinden sowie 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.

 

Nunmehr hat das Land anerkannt, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht. Es werden an den Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei bei den Ganztagsschulen. Weiterhin wurden alle Schulträger der HSPP-Schulen darüber unterrichtet, dass das Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) zum 31.12.2016 ausläuft, jedoch die nahtlose Fortsetzung der sozialen Arbeit in diesen Schulen gewährleistet wird. Das Land hat mit dem Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Sozialarbeiterstellen im Landesdienst begonnen. Aktuell hat die Nds. Landesschulbehörde an rund 500 Standorten allgemeinbildender öffentlicher Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes waren Anfang des Jahres bereits 100 Stellen für etwa 150 Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen ausgeschrieben worden. Daneben beschäftigt das Land rund 200 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen sowie rund 100 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen. Das Konzept der Landesregierung sieht darüber hinaus vor, Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zu eröffnen, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, an insgesamt rund 1000 öffentlichen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst vorzuhalten.

Eine Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich ist aktuell in den Verhandlungen. Die Forderung der Spitzenverbände ist der flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, auch an Grundschulen und auch für alle Halbtagsschulen.

Für den Landkreis Cloppenburg sind derzeit für 18 Schulen (2 Hauptschulen, 11 Oberschulen, 4 Realschulen, 1 Integrierte Gesamtschule) insgesamt 12,75 Stellen in der Ausschreibung.

 

Seitens der Schulen wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit weiterhin besteht. Auch in der nächsten Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 werden die sich aus der übernommenen Zuständigkeit durch das Land ergebenen Änderungen und Problematiken für die Schulsozialarbeit thematisiert.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat sich für die Jahre 2015 und 2016 bereit erklärt, die Schulsozialarbeit mit kreiseigenen Mitteln zu finanzieren, damit die bisher über die BuT-Mittel finanzierte Schulsozialarbeit weiter gewährleistet wird. Dies ist nur deshalb erfolgt, weil das Land noch nicht seine Verantwortung für diese Aufgabe erklärt hat. Nun hat Niedersachsen die Zuständigkeit der sozialen Arbeit komplett als Landesaufgabe anerkannt und wird auch die entsprechenden pädagogischen Fachkräfte unbefristet in den Landesdienst einstellen. Dies gilt derzeit jedoch nur für die o.g. Schulen. Schulsozialarbeit an Grundschulen, die jetzt teilweise über die freiwilligen Mittel des Landkreises und darüber hinaus noch mit weiteren Mitteln der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden finanziert werden, fallen nicht darunter. Ebenfalls werden aktuell über die jetzt bereits beim Land beschäftigten Schulsozialarbeiter an Berufsbildenden Schulen keine weiteren eingestellt.“

 

In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 wurde festgehalten, dass die Schulsozialarbeit auch schon in der Grundschule beginnen müsse. Das Land sei auch hier in der Pflicht und bis zu einer positiven Entscheidung der Landesregierung sollte diese Lücke in der Schulsozialarbeit weiterhin auf freiwilliger Basis geschlossen werden. Es wurde vereinbart, dass der Arbeitskreis Soziales die Angelegenheit am 20.09.2016 nochmals abschließend beraten sollte.

 

Nach eingehender Diskussion und Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten empfahl der Arbeitskreis Soziales - vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der politischen Gremien des Landkreises – folgende Regelung:

Der Landkreis stellt die Hälfte der bisherigen Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

 

Da das Land nicht weitergehend in die Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Schulen einsteigt, sollten hierfür Mittel in gleicher Höhe wie bisher (drei Schulen á

50.000 Euro) zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 402.000 Euro wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant.

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901