Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg stellt den
Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe
von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in
deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den
Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und
Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die
Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für
die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der
Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Sollte
das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die
Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die
Zuschüsse entsprechend gekürzt.
Sachverhalt:
In
der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2016 wurde beschlossen,
eine Beschlussfassung über die weitere Bezuschussung der Schulsozialarbeit
durch den Landkreis auf die nächste Sitzung am 15.11.2016 zu verschieben. Es
sollte noch eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in deren Sitzung am
31.08.2016 erfolgen.
Zu
Ihrer Information nachstehend die Vorlage für die letzte
Jugendhilfeausschusssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt:
„Im
Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der
Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren
(2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die
Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro
für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000 Euro für die
Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber
hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.
Der
Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land
Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die
weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht
nachgekommen.
Der
Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen
Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000 Euro für die
Städte und Gemeinden sowie 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im
Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom
23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015)
bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch
keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.
Nunmehr
hat das Land anerkannt, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in
der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht. Es werden an den
Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie
teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte
dauerhaft eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei bei den Ganztagsschulen.
Weiterhin wurden alle Schulträger der HSPP-Schulen darüber unterrichtet, dass
das Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) zum 31.12.2016 ausläuft, jedoch die
nahtlose Fortsetzung der sozialen Arbeit in diesen Schulen gewährleistet wird.
Das Land hat mit dem Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der
Sozialarbeiterstellen im Landesdienst begonnen. Aktuell hat die Nds.
Landesschulbehörde an rund 500 Standorten allgemeinbildender öffentlicher
Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Im Rahmen des
Gesamtkonzeptes waren Anfang des Jahres bereits 100 Stellen für etwa 150
Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen ausgeschrieben worden.
Daneben beschäftigt das Land rund 200 pädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an Ganztagsschulen sowie rund 100 Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen. Das Konzept der Landesregierung
sieht darüber hinaus vor, Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis die
Möglichkeit zu eröffnen, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel
für Schulsozialarbeit einzusetzen. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, an
insgesamt rund 1000 öffentlichen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im
Landesdienst vorzuhalten.
Eine
Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen
Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich ist
aktuell in den Verhandlungen. Die Forderung der Spitzenverbände ist der
flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, auch
an Grundschulen und auch für alle Halbtagsschulen.
Für
den Landkreis Cloppenburg sind derzeit für 18 Schulen (2 Hauptschulen, 11
Oberschulen, 4 Realschulen, 1 Integrierte Gesamtschule) insgesamt 12,75 Stellen
in der Ausschreibung.
Seitens
der Schulen wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit
weiterhin besteht. Auch in der nächsten Dienstbesprechung der
Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 werden die sich aus der übernommenen
Zuständigkeit durch das Land ergebenen Änderungen und Problematiken für die
Schulsozialarbeit thematisiert.
Der
Landkreis Cloppenburg hat sich für die Jahre 2015 und 2016 bereit erklärt, die
Schulsozialarbeit mit kreiseigenen Mitteln zu finanzieren, damit die bisher
über die BuT-Mittel finanzierte Schulsozialarbeit weiter gewährleistet wird.
Dies ist nur deshalb erfolgt, weil das Land noch nicht seine Verantwortung für
diese Aufgabe erklärt hat. Nun hat Niedersachsen die Zuständigkeit der sozialen
Arbeit komplett als Landesaufgabe anerkannt und wird auch die entsprechenden
pädagogischen Fachkräfte unbefristet in den Landesdienst einstellen. Dies gilt
derzeit jedoch nur für die o.g. Schulen. Schulsozialarbeit an Grundschulen, die
jetzt teilweise über die freiwilligen Mittel des Landkreises und darüber hinaus
noch mit weiteren Mitteln der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden finanziert
werden, fallen nicht darunter. Ebenfalls werden aktuell über die jetzt bereits
beim Land beschäftigten Schulsozialarbeiter an Berufsbildenden Schulen keine
weiteren eingestellt.“
In
der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 wurde festgehalten, dass
die Schulsozialarbeit auch schon in der Grundschule beginnen müsse. Das Land
sei auch hier in der Pflicht und bis zu einer positiven Entscheidung der
Landesregierung sollte diese Lücke in der Schulsozialarbeit weiterhin auf
freiwilliger Basis geschlossen werden. Es wurde vereinbart, dass der
Arbeitskreis Soziales die Angelegenheit am 20.09.2016 nochmals abschließend
beraten sollte.
Nach
eingehender Diskussion und Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten empfahl
der Arbeitskreis Soziales - vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der
politischen Gremien des Landkreises – folgende Regelung:
Der
Landkreis stellt die Hälfte der bisherigen Mittel in Höhe von 252.000 Euro für
die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in Trägerschaft der Städte
und Gemeinden zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen
auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können
entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit
einsetzen.
Da
das Land nicht weitergehend in die Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden
Schulen einsteigt, sollten hierfür Mittel in gleicher Höhe wie bisher (drei
Schulen á
50.000
Euro) zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
402.000 Euro wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant.
PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901