Betreff
Beschlussfassung über die Entlastung des Landrates für das Jahr 2014
Vorlage
V-KA/16/331
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat für das Jahr 2014 zu entlasten.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 15.10.2015 unter TOP 6 den Jahresabschluss 2014 und den Überschuss der Jahresrechnung 2014 der Überschussrücklage zuzuführen. Zu diesem Zeitpunkt lag allerdings noch kein konsolidierter Gesamtabschluss für das Jahr 2014 vor, welcher jedoch Voraussetzung für die Entscheidung über die  Entlastung des Landrates ist. Somit konnte eine Entlastung des Landrates nicht beschlossen werden.

Im Zuge einer Gesetzesänderung soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass die Entlastung des Landrates nur für den Jahresabschluss und nicht für den konsolidierten Gesamtabschluss gilt.

Von Seiten des Innenministeriums bestehen keine Bedenken, dass diese Regelung bereits jetzt bei den Entlastungsverfahren angewandt wird. Auch das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dieser Aussage an.