Betreff
Änderung der Satzung des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V.
Vorlage
V-KA/16/326
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Satzungsänderung des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. wird vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Verbundes zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

Die Rechnungslegung und Prüfung des Wirtschafts- und Finanzplanes des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer. Aufgrund des mittlerweile erreichten Finanzvolumens des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. und der Mitgliedsbeiträge der Landkreise Cloppenburg und Vechta wird es für notwendig erachtet, dass die Rechnungsprüfung des Verbundes künftig durch die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise erfolgt. Diese Regelung bedarf einer Änderung der Satzung. Der Satzungsentwurf mit den in § 11 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 und 3 kenntlich gemachten Änderungsvorschlägen liegt an.

 

Die Mitgliederversammlung des Verbundes wird die Satzungsänderung voraussichtlich in der nächsten Mitgliederversammlung im Dezember dieses Jahres beschließen. Die Satzungsänderung soll zum Beginn der neuen Wahlperiode des Präsidenten am 01.01.2017 in Kraft treten.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung des Verbundes bedarf die Satzungsänderung auch der Zustimmung der Landkreise Cloppenburg und Vechta. Über die Änderungen haben die Kreistage zu entscheiden.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Entwurf Satzungsänderung VOM 2016