Betreff
Anpassung der Verordnung vom 25.05.1988 über das Naturschutzgebiet "Bäken der Endeler und Holzhauser Heide" in den Gemeinden Emstek, Landkreis Cloppenburg, Wildeshausen und Großenkneten, Landkreis Oldenburg, und Visbek, Landkreis Vechta
Vorlage
V-PLA/16/146
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bäken der

Endeler und Holzhauser Heide“ in den Gemeinden Emstek, Landkreis Cloppenburg,

Wildeshausen und Großenkneten, Landkreis Oldenburg, und Visbek, Landkreis Vechta, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) unter Vorbehalt der Zustimmung der Kreistage der

Landkreise Vechta und Oldenburg zu beschließen.


Sachverhalt:

Die Verordnung vom 25.05.1988 über das Naturschutzgebiet „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“ in den Gemeinden Emstek, Landkreis Cloppenburg, Wildeshausen und Großenkneten, Landkreis Oldenburg, und Visbek, Landkreis Vechta, ist zum Schutz der Natura 2000-Gebiete an die FFH (Flora-Fauna-Habitat) Richtlinien anzupassen.

Hierzu wird auf das Protokoll zu TOP 5 „Sicherung der Natura 2000 Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.05.2015 verwiesen.

 

Der Verordnungsentwurf lag in der Zeit vom 04.04.2016 bis zum 04.05.2016 bei den o.g. Gemeinden sowie den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta öffentlich aus.

Des Weiteren sind insgesamt 114 Träger öffentlicher Belange (TÖBs) beteiligt und gehört worden.

 

Während der Auslegungszeit sind keine Einwände von Privaten vorgebracht worden.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Auswertung dargestellt. Neben den vorgebrachten Sachargumenten enthält sie einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen und Bedenken.

Die Einwände zweier TÖBs richten sich gegen die Regelungen zur Fischerei. Sie haben dazu geführt, dass die Regelungen zum Angeln an Teichanlagen von den Regelungen zum Angeln an Fließgewässern getrennt gefasst worden sind.

 

Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Vechta unterrichtet.

 

Der Verordnungstext für die Anpassung des Naturschutzgebietes ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2, die Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 3 und die Begründung der Verordnung als Anlage 4 beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Einwendungen und Abwägungen

Anlage 2 Verordnungstext „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“

Anlage 3 Übersichtskarte zur Verordnung

Anlage 4 Begründung der Verordnung

Anlage 5 Detailkarte des Verordnungsgebietes