Betreff
Anträge der Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses
Vorlage
V-PLA/16/143
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 € und einem pro Einwohner Betrag in Höhe von 0,60 € zusammensetzt. Für das Erholungsbiet Barßel-Saterland beträgt der Zuschuss 35.530 € und für das Hasetal 39.976 €.


Sachverhalt:

Die Unterstützung der Erholungsgebiete durch den Landkreis begann Anfang 1990. Mit Zuwendungen in Höhe von umgerechnet 1,01 € je Einwohner bezuschusste der Landkreis rd. 20 Jahre lang die Angebotsentwicklung vor Ort in den Erholungsgebieten Barßel-Saterland und Hasetal.

 

Die Entwicklung und Umsetzung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen ist im Landkreis Cloppenburg bis heute eine originäre Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

 

Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage beschoss der Kreistag im Februar 2010 die Zuschüsse an die beiden Erholungsgebiete um 20% zu senken. Erwartet wurde zudem, dass sich die jeweiligen Mitgliedskommunen zusammen mindestens in gleicher Höhe beteiligen wie der Landkreis.

Seitdem erhalten beide Gebiete unverändert bis heute eine jährliche Pauschalförderung in Höhe von 20.480 € (Barßel-Saterland) bzw. 25.900 € (Hasetal). Dies entspricht etwa 0,80 €/je Einwohner. Die Förderung wird zweckgebunden für die lokale Angebotsentwicklung, die Prospektierung, die Kommunikationsarbeit und zur Kofinanzierung von LEADER-Projekten gewährt. Der Zuschuss bedingt ferner, dass sich die Erholungsgebiete an der Marketingstrategie und dem Marketingbudget des Verbundes Oldenburger Münsterland beteiligen.

 

Mit Schreiben vom 26.05.2016 und 16.06.2016 beantragten beide Erholungsgebiete eine Anhebung der Pauschalförderung in folgendem Umfange:

Fremdenverkehrsverein Barßel-Saterland: von 20.480 € auf 35.000 € jährlich (+ 70,9%).

Zweckverband Hasetal: von 25.900 € auf 40.000 € jährlich (+ 54,4%)

 

Der erhöhte Zuschussbedarf wurde folgendermaßen begründet:

 

Barßel-Saterland

Hasetal

-         Aktuelles Mittelbudget ermöglicht keine Neuentwicklung von attraktiven Angeboten, deren Umsetzung und Bewerbung

-         Allgemeine Kostensteigerungen verlangten bereits Verringerung des Personaleinsatzes

-         Beteiligung am OM – Marketing verlangt mit Umsetzung der Imagestudie (CI/CD Workshop) Mehrarbeit und zusätzliche Kosten

-         Aufwertung und Bewerbung des Wassersportreviers in Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaften und Kooperationspartnern verlangt zusätzliche Mittel

-         Notwendige Digitalisierungsprozesse (Internet, Neue Medien, etc.)

-         Zunehmender Service- und Qualitätsanspruch

-         Zunehmender technischer und personeller Aufwand für die Vernetzung mit lokalen, regionalen und überregionalen Akteuren

-         Anpassung und Weiterentwicklung von Digitalisierungsprozessen

-         Kofinanzierungen von LEADER-Projekten

-         Beteiligung am OM – Marketing verlangt mit Umsetzung der Imagestudie (CI/CD Workshop) Mehrarbeit und zusätzliche Kosten

 

 

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist ein erhöhter Zuschussbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Die im Jahre 2010 durch den Landkreis verfügte Mittelkürzung wurde zwar zum Teil durch höhere Beiträge der Mitgliedskommunen kompensiert, allgemeine Kostensteigerungen und neue Vermarktungsansätze konnten jedoch nicht ausgeglichen werden. Die Folge waren Einsparungen bei der Angebotsgestaltung und beim Personaleinsatz.

Zusätzlich sind die Anforderungen an Qualität, Service, innovative Freizeitangebote, Vernetzung, Digitalisierung und überregionale Vermarktung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um diesen Anforderungen angemessen nachkommen zu können und dem starken Wettbewerbsdruck Stand halten zu können, ist der Einsatz weiterer personeller und finanzieller Ressourcen in Zukunft unerlässlich. Beide Gebiete sind aufgrund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage, die Herausforderungen allein mit eigenen Mitteln zu bewältigen.

 

Die den Erholungsgebieten angehörenden Mitgliedskommunen leisten derzeit folgende finanzielle Unterstützung:

 

a)       Zuwendungen der Gemeinden Barßel und Saterland an das Erholungsgebiet Barßel-Saterland insgesamt 35.000 € jährlich

b)       Zuwendungen der Stadt Löningen und der Gemeinden Essen, Lastrup und Lindern an den Zweckverband Hasetal insgesamt 47.413 € jährlich.

 

Der Landkreis Emsland gewährt dem Zweckverband Hasetal (für seine Mitgliedskommunen Meppen, Haselünne und Herzlake) zwar keine institutionelle Förderung; er beteiligt sich jedoch an der Finanzierung von Projekten und zwar auch im Infrastrukturbereich. In gleicher Weise beteiligt sich der Landkreis Osnabrück (für seine Mitgliedskommunen Artland und Bersenbrück) am Zweckverband Hasetal.

 

Soll dem steigenden Finanzbedarf der beiden Erholungsgebiete im Kreisgebiet nachgekommen werden, so bietet sich neben der Erhöhung der Zuschüsse auch ein neuer Verteilungsmaßstab an.

Die bisherige rein proportionale Verteilung der Mittel nach der Einwohnerzahl ist bei sehr unterschiedlich großen Erholungsgebieten nur dann vertretbar, wenn in diesen Gebieten kein „fixer Aufwand“ unabhängig von der Größe des Gebietes entsteht. Weil  mit der Vorhaltung einer Geschäftsstelle, mit Digitalisierungsmaßnahmen (Internet, Neue Medien), der Prospektierung und der Zusammenarbeit mit dem Verbund OM in beiden Erholungsgebieten ein sog. Sockelbedarf an finanziellen Mitteln besteht, wird mit der rein proportionalen Mittelverteilung nach der Einwohnerzahl das deutlich kleinere Erholungsgebiet Barßel-Saterland benachteiligt. Sachgerecht und praktikabel wäre daher ein Verteilungsmaßstab, der einen Sockelbetrag und einen pro Einwohner Betrag kombiniert. In ähnlicher Weise unterstützt der Landkreis Vechta seine Tourismuseinrichtungen:

a)            Touristinfo Dammer Berge: Grundförderung 30.000 € + 0,40 € je Einwohner (insgesamt 46.630 €)

b)            Touristinfo Nordkreis Vechta: Grundförderung 30.000 € + 0,40 € je Einwohner (insgesamt 69.340 €).

 

Für die beiden Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal würden sich die beantragten Zuschusserhöhungen und ein neuer Verteilungsschlüssel wie folgt auswirken:

 

 

Barßel-Saterland

Hasetal

 

Modell A:

Sockelbetrag                                       25.000 €

+ 0,40 € je Einwohner (25.883)           10.353 €

                                                               _______

                                                              35.353 €

 

Modell A:

Sockelbetrag                                        25.000 €

+ 0,40 € je Einwohner (33.293)            13.317 €

                                                                _______

                                                               38.317

 

 

Modell B:

Sockelbetrag                                       20.000 €

+ 0,60 € je Einwohner (25.883)           15.530 €

                                                               _______

                                                              35.530

 

Modell B:

Sockelbetrag                                       20.000 €

+ 0,60 € je Einwohner (33.293)           19.976 €

                                                               _______

                                                              39.976

 

 

Modell A legt den Focus vorrangig auf die Fixkosten, Modell B berücksichtigt stärker die variablen Kosten wie z.B. für die Entwicklung neuer Angebote.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

551000.200 SK 431300