Betreff
Weiterführung der "Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland"
Vorlage
V-PLA/16/142
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Vechta soll die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland in den Jahren 2017 und 2018 weitergeführt werden. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich zu 50% an den nicht durch ESF- und Landesmitteln gedeckten Gesamtkosten der Einrichtung mit bis zu 19.375 € jährlich.


Sachverhalt:

 

a)     Aktueller Stand:

 

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland besteht seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta getragene Einrichtung bietet ganzheitliche, vertrauliche und kostenlose Beratungen für Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit anderen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt wie der Bundesagentur für Arbeit, beruflich orientierten Netzwerken und den regionalen Weiterbildungsträgern zusammen.

Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle umfasst

 

·         Beratung und Information insbesondere zu beruflicher Neuorientierung, Wiedereinstieg, passende Stellenangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten, Ausbau der Kompetenzen, Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Fördermöglichkeiten, Arbeitsvermittlung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Netzwerkarbeit zum Thema Migration, Alleinerziehende und Frauenerwerbstätigkeit

 

·         Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen

 

·         Geschäftsstellenarbeit für den Verbund familienfreundlicher Unternehmen e.V., dem zurzeit 124 Unternehmen aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta angehören, insbesondere Beratung zur betrieblichen Kinderbetreuung, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Umgang mit Beschäftigten in Elternzeit, Informationsveranstaltungen zur Mitarbeiterbindung und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen sowie Gewährung von Zuschüssen zur Ferienbetreuung von Kindern

 

Die Koordinierungsstelle hat jeweils einen Standort in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Vechta. Dem Standort Cloppenburg ist je eine halbe Stelle der Geschäftsführung und der Sachbearbeitung zugeordnet.

 

Die Kosten für Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle sowie die Ausgaben für Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung von Frauen durch Weiterbildungsträger betragen jährlich rd. 170.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 35 % aus Landesmitteln und zu je 7,5 % aus Mitteln der Landkreise Cloppenburg und Vechta.

 

Die derzeitige Förderperiode endet am 31.12.2016.

 

 

b) Forstsetzung des Angebots

 

Die Fortführung der Koordinierungsstelle wird insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, in denen Fachkräftesicherung, Ausbau der Kinderbetreuung und erforderliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine bedeutende Rolle spielen, für sinnvoll gehalten. Im Juli 2016 betrug der Anteil der Frauen an den erwerbslos gemeldeten Personen 47,6 % im Agenturbezirk Vechta. Die Arbeitslosenquote betrug 5,2 % (Vorjahresmonat 4,9%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Frauen, die sich für Haushalt und Familie einsetzen, größtenteils nicht arbeitslos gemeldet sind und daher in diesen Zahlen nicht erfasst sind. Die Arbeitsmarktanalyse für das Fachkräftebündnis Nordwest von 2014 zeigt zudem für die Region Oldenburger Münsterland und insbesondere den Landkreis Cloppenburg eine vergleichsweise niedrige Beschäftigungsquote von erwerbsfähigen Frauen (45,5%).

Da die Angebote der Koordinierungsstelle überwiegend von nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden, leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale im Rahmen der Fachkräftesicherung. 

 

Für die Fortführung der bestehenden Koordinierungsstellen will das Land auch künftig EU- und Landesmittel zur Verfügung stellen. Der Antrag für die künftige zunächst auf 2 Jahre begrenzte Förderperiode vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 muss zum 30.09.2016 gestellt werden.

Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 155.000 Euro jährlich. 85% werden aus ESF- und Landesmittel in Aussicht gestellt. Von den Trägern der Koordinierungsstellen (Landkreise) wird ein Eigenanteil von 15% d.h. mindestens 23.350 € gefordert. Das bedeutet pro Landkreis jährlich 11.625 €.

Da künftig jedoch aufgrund umgestellter Berechnungsgrundlagen nicht mehr alle bisherigen Sach- und Personalkosten förderfähig sein werden, müssten für den Ausgleich weitere Mittel durch die Träger der Koordinierungsstelle vorgehalten werden. Die KO-Stelle hat daher gebeten, die bisherige Unterstützung der Landkreise in Höhe von jeweils 19.375,00 € jährlich beizubehalten, um auch die nicht förderfähigen Kosten zu decken. Die beiden Landkreise zusammen würden damit einen Anteil von 25% an den Gesamtkosten tragen.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.571000.100 SK 431881