Betreff
Antrag der Fraktion UBF im Kreistag auf Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-KUL/16/072
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Unabhängige Bürgerfraktion (UBF) hat mit Schreiben vom 08.04.2016 (siehe Anlage) beantragt, im Landkreis Cloppenburg die Niedersächsische Ehrenamtskarte einzuführen. Zudem soll die Kreisverwaltung die Koordinierungsaufgaben zur Einführung der Ehrenamtskarte übernehmen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte aufzeigen. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Bereits im Jahr 2010 hat die UBF den Antrag gestellt, die Ehrenamtskarte im Landkreis Cloppenburg einzuführen. Dieser Antrag wurde im Herbst d. J. von den politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg mehrheitlich abgelehnt

 

Die Ehrenamtskarte wurde 2007 von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung ins Leben gerufen. Mit ihr soll überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement gewürdigt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Karte ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr und eine mindestens dreijährige Dauer dieser Tätigkeit.

 

Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Kooperationspartner das Projekt unterstützen. Über den symbolischen Wert hinaus hängt der materielle Wert der Ehrenamtskarte deshalb davon ab, inwieweit die Kommunen Vergünstigungen für gemeindliche Einrichtungen gewähren und zusätzlich private Sponsoren gewinnen.

 

Die Kreisverwaltung selbst sieht hier derzeit keine Möglichkeiten, direkt Rabatte oder andere Vergünstigungen für Karteninhaber zu gewähren. Diese Spielräume werden jedoch direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden, wie z. B. bei Bädern oder Veranstaltungsräumen, erkannt. Die räumliche Nähe erhöht dort auch die Chance, private Unternehmen erfolgreich in das Sponsoring für die Ehrenamtskarte einzubinden.

 

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass im Landkreis Cloppenburg bereits für das Schutzengelprojekt Vergünstigungen für die Inhaber des Schutzengelausweises eingeworben werden. Ob insbesondere in der Geschäftswelt kreisweit die Bereitschaft besteht, auch die Ehrenamtskarte mit weiteren Rabatten zu unterstützen, ist zumindest fraglich.

 

Bisher wird ehrenamtliches Engagement im Landkreis Cloppenburg insbesondere auf gemeindlicher Ebene von den Städten und Gemeinden gewürdigt. Eigene Ehrungen durch den Landkreis gibt es zwar nicht, aber Persönlichkeiten mit herausragendem ehrenamtlichem Engagement werden für öffentliche Ehrungen, wie z. B. den Tag der Ehrenamtlichen oder das Bürgerfest des Bundespräsidenten, den Niedersächsischen Integrationspreis, den Engagementpreis sowie für die staatlichen Verdienstorden vorgeschlagen.

Hier werden auch regelmäßig Teilnehmer aus dem Landkreis Cloppenburg berücksichtigt.

 

Im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems haben 5 Landkreise die Ehrenamtskarte eingeführt (Emsland, Aurich, Grafschaft Bentheim, Osnabrück und Oldenburg – läuft hier jedoch auf „Sparflamme“), in 5 Landkreisen gibt es sie nicht (Vechta, Ammerland, Friesland, Leer und Wittmund). Im Landkreis Wesermarsch gibt es nur noch Verlängerungen, keine Neuanträge mehr. Die Ehrenamtskarte läuft dort nach politischem Beschluss aufgrund mangelnden Interesses aus.

 

 

 

 

Aus Sicht der Kreisverwaltung sollte die Entscheidung für die Unterstützung und Einführung, Begleitung und Ausgabe der Ehrenamtskarte vor Ort in den Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit verbleiben. Diese freiwillige Leistung weist einen direkten Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten auf und lebt zudem vom direkten Kontakt mit Vereinen, Verbänden und den Angeboten der örtlichen Geschäftswelt. Die Übernahme dieser Aufgabe durch die Kreisverwaltung, gegebenenfalls auch nur für einen kleinen Teil mitmachender Städte und Gemeinden, wird als nicht zielführend und notwendig erachtet.