Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt und des Landes-Caritasverbandes auf Zuschüsse zur Schuldnerberatung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013
Vorlage
V-SOZ/10/007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schuldnerberatungsstellen des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. und des Landes - Caritasverbandes für Oldenburg e.V. werden vom Landkreis Cloppenburg mit einem jährlichen pauschalen Zuschuss unterstützt. Die bisherige Zuschussgewährung umfasste die Jahre 2008 bis einschließlich 2010.

 

Das Diakonische Werk, die Arbeiterwohlfahrt und der Landes -Caritasverband beantragen nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus

§ 11 Abs. 5 SGB XII und dem § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II alte Fassung (a.F.) / § 16 a Nr. 2 SGB II neue Fassung (n.F.). Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.

 

Zuständig sind hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt dies ab 2011 weiterhin uneingeschränkt.

 

Im SGB II werden allerdings ab 01.01.2011 die sog. kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung gehört, für ALG II – Empfänger kraft Gesetzes auf die künftige gemeinsame Einrichtung („Jobcenter“ = Nachfolgeorganisation der ARGE) übertragen.

 

In § 44 b SGB II n.F. ist geregelt, dass „die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch die Träger wahrnehmen lassen“ kann. Die Entscheidung über die Aufgaben(rück)übertragung trifft innerhalb der gemeinsamen Einrichtung die paritätisch besetzte Trägerversammlung.

Die mit der Agentur für Arbeit angelaufenen Gespräche über das neue Jobcenter haben gezeigt, dass es hinsichtlich der kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II ab 2011 bei der bisherigen Regelung bleiben kann.

 

Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung in der konstituierenden Sitzung im Jan. 2011  die Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände (zurück-) übertragen wird. Damit wäre weiterhin gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und auch Arbeitslosengeld II – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt werden kann. 

 

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung also entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. 

 

Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanzielle Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.

Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern, der ARGE und sonstigen Beratungsstellen.

 

Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz  nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus finanzieller Sicht und aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus - von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

 

Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und der jeweilige Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen. 

 

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Zu den Anträgen der Schuldnerberatungsstellen:

 

a) Beantragt werden vom Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis Cloppenburg) 28.500 Euro jeweils für die Jahre 2011 bis 2013 (Anlage A, Seite 1 – 7).

 

Bislang wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro gezahlt.

Die Diakonie geht davon aus, in den kommenden drei Jahren mit einem um 1.500 € reduzierten Zuschuss eine gesicherte Finanzierung zu haben (s. Wirtschaftsplan des Antrages)

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2007: 305 Fälle                                 2008: 340 Fälle                              2009: 372 Fälle

 

Dem beigefügten Auszug aus dem Jahresbericht 2009 sind beispielhaft die Beratungsfälle in 2009 sowie weitere Angaben zur Beratungssituation zu entnehmen.

 

Beratungen finden in Cloppenburg und Löningen statt und bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

 

 

 

 

b) Beantragt werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 28.500 Euro jeweils für die Jahre 2011 bis 2013 (Anlage B, Seite 1 – 6).

 

Der bisherige Zuschuss betrug ebenfalls 28.500 Euro.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2007: 198 Fälle                              2008:  167 Fälle                                  2009: 226 Fälle

 

Auch hier sind aus dem beigefügten Auszug aus dem Jahresbericht 2009 die Beratungsfälle in 2009 sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 

Die Beratungen finden seit dem Umzug der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt zum 01.07.2010 in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.

 

 

 

 

c) Vom Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. wird für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 28.500 Euro beantragt (Anlage C, Seite 1 – 11).

 

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 18.500 Euro jährlich gewährt.

 

Der Caritasverband hat in den kommenden drei Jahren auf der Einnahmenseite unter der Position „Eigenmittel, inkl. Spenden“ eine Reduzierung um rd. 20.000 € eingeplant.

Hierzu verweist der Caritasverband darauf, dass Personalkosten in dieser Höhe aus bis Ende 2010 zur Verfügung stehenden Projektmitteln des Landes- Caritasverbandes finanziert wurden, diese aber künftig entfallen. Um die Finanzierung der Schuldnerberatung im bisherigen Umfang zu sichern, sei es einerseits notwendig die InsO-Beratung und damit die Gebührenabrechnung mit dem Land weiter auszubauen. Andererseits sei aber auch eine Aufstockung des Kreiszuschusses unabdingbar.

 

Die Beratungen finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.

 

Ergänzend zur sozialen Schuldnerberatung hat lt. Antrag die Caritas in den vergangenen Jahren die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und ausgebaut.

Wie bei den Schuldnerberatungsstellen der AWO und der Diakonie tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung erheblich zu den Einnahmen bei.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2007: 118 Fälle                            2008: 177 Fälle                             2009: 305 Fälle

 

 

Aus dem beigefügten Auszug aus dem Jahresbericht 2009 sind die Beratungsfälle in 2009 sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 


Prüfungsauftrag nach dem Haushaltssicherungskonzept 2010

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 11.02.2010 ein Haushaltssicherungskonzept beschließen müssen.

 

Eine Einzelmaßnahme im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ist der Auftrag, zu prüfen, ob ab 2011 eine Reduzierung der Aufwendungen für die Schuldnerberatung erfolgen kann, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw.

 

In diesen Prüfauftrag wurden die Wohlfahrtsverbande einbezogen.

 

 

Vor dem Hintergrund steigender Beratungsfälle und damit verbundener steigender Kosten erscheint eine Reduzierung der Kosten insgesamt nicht möglich, wenn der Umfang des Angebotes nicht eingeschränkt werden soll.

 

Es bleibt allenfalls die Möglichkeit, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben ( Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.).

Die Diakonie und AWO planen auf der Einnahmeseite in den kommenden drei Jahren  erhebliche entsprechende Mittel ein. Dem Caritasverband ist es bislang nicht gelungen, eine Förderung durch das Land bzw. seitens des Sparkassen- und Giroverbandes zu realisieren.

 

Die Ausführungen in den Antragsschreiben zeigen, dass die Wohlfahrtsverbände bemüht sind, Einnahmen von dritter Seiten einzuwerben und auch in den nächsten Jahren in ihren Anstrengungen nicht nachlassen werden.

 

Eine Umfrage bei verschiedenen Nachbarlandkreisen ergab unterschiedliche Modelle der Schuldnerberatung bzw. deren Finanzierung. Überwiegend werden pauschale Zuschüsse bewilligt. Daneben gibt es aber auch Kommunen, die statt eines allgemeinen Zuschusses eine Fallpauschale für jede nachgewiesene Beratung vereinbart haben. So wird im Landkreis Wesermarsch auf der Basis von bis zu 200 Fällen und einer Fallpauschale von 415 € ein Budget von 83.000 € eingeplant.

 

Während die Landkreise Ammerland und Vechta in diesem Jahr  rd. 50.000 €  bzw. rd. 53.000 € an Zuschüssen einplanen, wird vom Landkreis Oldenburg ein Zuschuss von bis zu 115.000 € bewilligt.

 

Eine eigene Schuldnerberatung wird noch vom Landkreis Wittmund vorgehalten. Die Stadt Osnabrück löst die städtische Schuldnerberatungsstelle sukzessive auf.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, sich aus Sicht der Kreisverwaltung überaus bewährt hat. 

 

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Unter der Voraussetzung, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem.  § 44 b SGB II ab 2011 die Schuldnerberatung nach § 16 a Nr. 2 SGB II n.F. auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände (zurück-)überträgt,

ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu entscheiden, ob

 

a)      die Zuschüsse den Antragstellern in der beantragten Höhe als Festbetrag und

b)      für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen,

c)      die Überprüfung des Zuschusses im Rahmen der Haushaltskonsolidierung als abgeschlossen angesehen werden kann.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anträge der Schuldnerberatungsstellen