Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Erhöhung des für 2010 gewährten Zuschusses sowie auf Gewährung eines ebenfalls erhöhten Zuschusses für 2011 für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/10/006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stiftung Edith Stein beantragt mit Schreiben vom 18.02.2010 für das Jahr 2010 aufgrund des Umzugs der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention zum 01.06.2010 die Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von monatlich 1.370,00 €. Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbetrag für 2010 in Höhe von 9.590,00 €. Der bis dahin bestehende Mietvertrag mit dem St.-Josefs-Hospital wurde der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention aufgrund krankenhausinterner Umstrukturierungspläne zum 31.05.2010 gekündigt. Die Büroräume hatten eine Fläche von ca. 260 m2 bei einem monatlichen Mietpreis einschl. Nebenkosten von ca. 1.000,00 €. Angemietet wurden zum 01.06.2010 Büroräume in der Langen Str. 39 mit einer Fläche von ca. 270 m2 und einem monatlichen Mietpreis von 1.800,00 € zuzüglich Nebenkosten von monatlich ca. 570,00 €. Bei dem sich daraus ergebenen Mietpreis pro m2 von 6,66 € handelt es sich nach Auskunft der Stadt Cloppenburg um einen durchaus angemessenen Mietpreis bei gewerblicher Nutzung.

 

Mit Schreiben vom 29.07.2010 beantragt die Stiftung Edith Stein für das Haushaltsjahr 2011 für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 249.380,00 €. Aus dem beigefügtem Wirtschaftsplan für 2011 ergibt sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 neben den gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten außerdem eine Erhöhung der Personalkosten von insgesamt 13.750,00 €. Dabei handelt es sich um angenommene tarifliche Erhöhungen, die zur Zeit noch vom Landescaritasverband verhandelt werden.

 

Der Stiftung Edith Stein wurde lt. Beschluss des Kreistages vom 18.10.2007 für den Betrieb der Suchtberatungsstellen im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 200.000,00 € als Festbetrag bewilligt. Aufgrund der in 2008 erfolgten Tariferhöhungen des Deutschen Caritasverbandes und eines entsprechenden Antrages der Stiftung Edith Stein beschloss der Kreistag am 18.12.2008 eine Erhöhung des Zuschusses für 2008 auf 209.300,00 € sowie für die Hauhaltsjahre 2009 und 2010 auf jeweils 220.000,00 €.

 

Laut Vertrag vom 15.08.2003 übernimmt die Stiftung Edith Stein für den Bereich des Landkreises Cloppenburg die Aufgaben einer Fachstelle für Sucht und Suchtprävention. Es handelt sich dabei um eine Pflichtaufgabe des Landkreises.

Der Stiftung Edith Stein obliegt im Rahmen der Aufgabenübertragung die Prävention und Präventionsberatung, die Beratung/Betreuung, Therapie und Rehabilitation und die Nachsorge/Integrationshilfe von Betroffenen und Mitbetroffenen. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

 

Eine zahlenmäßige Auswertung der Jahresberichte aus 2006 – 2009 ist als Anlage beigefügt. Daraus sind keine gravierenden Änderungen der Klientenzahlen ersichtlich.

 

Im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) werden ab 01.01.2011 die sogenannten kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Suchtberatung gehört, für Arbeitslosengeld II Empfänger kraft Gesetzes auf die künftige gemeinsame Einrichtung (Jobcenter = Nachfolgeorganisation der ARGE) übertragen.

In § 44 b SGB II neue Fassung ist geregelt, dass die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch die Träger wahrnehmen lassen kann. Die Entscheidung über die Aufgaben(rück)übertragung trifft innerhalb der gemeinsamen Einrichtung die paritätisch besetzte Trägerversammlung.

 

Die mit der Agentur für Arbeit angelaufenen Gespräche über das neue Jobcenter haben gezeigt, dass es hinsichtlich der kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II ab 2011 bei der bisherigen Regelung bleiben kann. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung in der konstituierenden Sitzung im Januar 2011 auch die Suchtberatung nach SGB II auf den Landkreis (zurück-) übertragen wird.

 

Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein erfolgt durch:

 

·        Zuschuss des Landkreises Cloppenburg

·        Fallbezogene Abrechnungen durch die Sozialversicherungsträger

·        Zuschuss durch das Land Niedersachsen

·        Eigenmittel, d.h. Zuschuss durch den Landescaritasverband Oldenburg (LCV)

 

In der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith Stein ist geregelt, dass der Landkreis verpflichtet ist, einen Zuschuss als Festbetrag zu zahlen. Die Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.

 

Aus den mir vorliegenden Jahresprüfungsberichten der Rechnungsjahre 2001 bis 2008 ergibt sich aus den Gewinn- und Verlustberechnungen der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention insgesamt ein Überschuss in Höhe von 4.793,61 €. Aus der bisher jedoch noch ungeprüften Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2009 kommt ein Überschussbetrag von 4.155,19 € hinzu. Insgesamt ergibt sich daraus für die Rechnungsjahre 2001 bis 2009 für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ein Überschussbetrag von 8.948,80 €.

 

Als Anlage beigefügt ist ein Vergleich der Zuwendungshöhen für die Suchtberatung in den Städten/Landkreisen aus dem Weser-Ems-Gebiet als Ergebnis aus einer Abfrage des Landkreises Emslandes aus September 2008. Daraus ist ersichtlich, dass der Landkreis Cloppenburg vergleichbar zu den anderen Flächenlandkreisen bereits in 2008 hohe Zuschüsse je Einwohner für die Suchtberatung zahlte. Darin ist noch nicht die Erhöhung der Zuschüsse ab 2008 aufgrund der Tariferhöhungen des Deutschen Caritasverbandes enthalten. Unter Berücksichtigung der daraufhin erfolgten Erhöhung des Zuschussbetrages ergibt sich für den Landkreis Cloppenburg ein Zuschussbetrag für die Suchtberatung von 1,97 € pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der beantragen Erhöhung des Zuschusses ergäben sich 2,16 € pro Einwohner. Eine Abfrage bei den entsprechenden Kommunen hatte das Ergebnis, dass seit der Abfrage aus September 2008 dort keine Erhöhungen der Zuwendungen erfolgten und auch aktuell bzw. in nächster Zukunft keine Änderungen erfolgen werden.

 

 

Es ist zu beraten, ob der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein

 

 

§         für das Haushaltsjahr 2010 aufgrund der gestiegenen Mietkosten ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 9.590,00 € gewährt werden soll

§         für das Haushaltsjahr 2011 ein erhöhter Kreiszuschuss in Höhe der beantragten 249.380,00 € gewährt werden soll

§         der Zuschuss zunächst nur für das Haushaltsjahr 2011 oder bereits für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 als Festbetrag bewilligt werden soll


Finanzierung:

 

Entsprechend dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass für den zusätzlichen Zuschuss für 2010 keine überplanmäßige Ausgabe beantragt werden müsste, da eine Zahlung aus dem Budget des Gesundheitsamtes möglich wäre. Für die Haushaltsplanung 2011 ist der von der Stiftung Edith Stein beantragte erhöhte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt:: P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen


Anlagenverzeichnis:

 

§         Anträge der Stiftung Edith Stein vom 18.02.2010 und vom 29.07.2010 einschl. der Wirtschaftspläne für 2010 und 2011

§         Auswertung Jahresberichte der Stiftung Edith Stein 2006 – 2009

§         Kennzahlenvergleich des Landkreises Emsland aus September 2008