Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Michael Jäger
Vorlage
V-KT/16/042
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistagsabgeordnete Herr Josef Dobelmann ist am 10. März 2016 verstorben. Gemäß § 44 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG – hier: § 38 Abs. 2, da Personenwahl – auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses de Kommunalwahl vom 16.09.2011 ist die nächste Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlbereich Nr. 6 mit 241 Stimmen

Herr Michael Jäger

Grafiker

Sonnenblumenstraße 19

49661 Cloppenburg

 

Die Festlegung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Jäger übergehrt, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 der Nieders. Wahlordnung (NKWO) ist Herr Jäger als Ersatzperson mit Schreiben vom 26.04.2016 entsprechend informiert worden. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine anders lautende Erklärung abgibt. Herr Jäger hat keine Erklärung abgegeben, daher gilt die Wahl als angenommen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist im Mai 2016 erfolgt.

 

Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Jäger wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.