Betreff
Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/16/139
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag zu a):

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Beantragung von Fördermitteln des Bundes und Landes zur Erschließung der Haushalte (nebst privater und öffentlicher Einrichtungen) in den skalierten Gebieten des Landkreises mit Breitbandübertragungsraten von mehr als 50 Mbit/s wird zugestimmt. Für die Ausbaumaßnahme wird bis 2018 ein kreiseigener Anteil in Höhe von 1,9 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die auf dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell* basierende Breitbandstrategie des Landkreises Cloppenburg enthält zwei Säulen

 

a)      die Erschließung der Haushalte (nebst privater und öffentlicher Einrichtungen) in den sog. weißen Flecken mit Übertragungsraten von > 50 MBit/s unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesmitteln

b)      die Erschließung von Gewerbegebieten und gewerblichen Einzellagen mit Glasfaser unter Einsatz der KIP-Mittel

 

*Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Der Landkreis beauftragt nach Ausschreibung ein Telekommunikationsunternehmen mit der Aufrüstung des Breitbandnetzes in den wirtschaftlich unattraktiven Gebieten und übernimmt die Differenz zwischen den Einnahmen und Kosten des Netzaufbaus und –betriebs. Die Differenz wird als Wirtschaftlichkeitslücke bezeichnet und ist Grundlage für Förderanträge.

Das alternative Betreibermodell, bei dem der Landkreis selbst den Netzausbau vornehmen würde und anschließend an einen privatwirtschaftlichen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze verpachtet, stellt sich nach den vom Planungsbüro Seim & Partner angestellten Berechnungen als nicht tragfähig dar.

 

Zu a) Erschließung der Haushalte (nebst privater und öffentlicher Einrichtungen)

 

Aus förderrechtlicher Sicht muss die Erschließung der Haushalte bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Da zu den vorgegebenen Antragsfristen ein extrem hoher Wettbewerbsdruck erwartet wird, hat der Landkreis vorsorglich zu den frühesten Antragsfristen (15.04.2016 – Land und 29.04.2016 – Bund) Förderanträge bei Bund und Land gestellt.

 

Die erforderlichen Vorverfahren (Planungsgrundlagen, Markterkundungsverfahren, Interessensbekundungsverfahren, Kooperationsvereinbarungen, etc.) sind im Vorfeld erfolgreich abgeschlossen worden.

 

Die Anträge wurden inhaltlich (Erschließungsumfang, betroffene Anschlussnehmer, finanzielle Beteiligung, etc.) mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt. Alle Städte und Gemeinden werden berücksichtigt.

Antragsinhalte:

-          Erschließung von rd. 3.500 Anschlussnehmern (Haushalte) mit mind. 50 MBit/s in den von den Städten und Gemeinden zugeschnittenen weißen Flecken

-          Ertüchtigung der vorhandenen 69 Kaberverzweiger (KVz) und die Errichtung von 97 zusätzlichen KVz

-          Für einen Teil der Anschlussnehmer wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch eine direkte Glasfaseranbindung errichtet.

-          In den zugeschnittenen (skalierten) Gebieten

o       werden für mehr als 95% der Anschlussnehmer mind. 30 MBit/s Übertragungsrate erreicht

o       werden für mehr als 85% der Anschlussnehmer mind. 50 MBit/s Übertragungsrate erreicht.

-          In den angrenzenden Gebieten werden je nach Leitungslänge ebenfalls deutlich höhere Übertragungsraten als bisher erreicht.

-          Interesse am Ausbau haben nach dem Interessensbekundungsverfahren die Telekom, die EWE und die Fa. KOMNEXX (Bakum, Lüsche) gezeigt.

-          Zu der vom Planungsbüro ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke wurde eine 50%ige Bundesförderung und die auf 2 Mio. € gedeckelte Förderung des Landes beantragt.

 

Die Benennung der Investitionssummen und Wirtschaftlichkeitslücken ist aufgrund von Vertraulichkeitserklärungen und der Gefahr der Beeinflussung des Ausschreibungsergebnisses nicht für eine öffentliche Sitzung geeignet.

 

Der finanzielle Anteil des Landkreises am Ausbau würde unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel und der gemeindlichen Anteile (50% gem. Kooperationsvereinbarung) rd. 1,9 Mio. € betragen.

 

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500056

 

 

Zu b) Erschließung von Gewerbegebieten und –flächen mit KIP-Mitteln

 

Der Kreistag hat bereits am 17.12.2015 den Einsatz der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (rd. 2,3 Mio. €) für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich beschlossen. Die kreisangehörigen Kommunen haben eine Kofinanzierung in gleicher Höhe zugesagt.

 

Aktuell wird der Umfang der zu erschließenden Gewerbegebiete und gewerbliche Einzellagen mit Glasfaser bis zum Gebäude mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden endabgestimmt.

 

Da eine Fördermittelbeantragung nach KIP nicht erforderlich ist, wird nach Festlegung des endgültigen Erschließungsumfangs und Erstellung der entsprechenden Planunterlagen die EU-weite Ausschreibung veranlasst.

 

Der Beginn der Umsetzung des Vorhabens ist für Herbst 2016 geplant.

 

Der Ausschuss wird über den Stand der Angelegenheit informiert.