Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der donum vitae und des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2011 - 2013
Vorlage
V-SOZ/10/005
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes des Ev.–Luth. Kirchenkreises Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein Cloppenburg wurden vom Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 18.12.2007 mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

 

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

 

Zusätzlich ist in Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz für Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.

 

Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren – und Schwangerschafts-konfliktberatungstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.

 

Die Beratungsstellen erhalten vom Land Niedersachsen jeweils eine 80 %-ige Förderung der anerkannten Personalstellen sowie zusätzlich eine Sachkostenpauschale.

 

Für die Beratungsstellen ergeben sich für das Jahr 2009 folgende statistische Zahlen:

 

 

                                                            SKF                 Diakonie                   donum vitae

Schwangerenberatung               690                     398                                160

Konfliktberatung                                    ---                     130                                  84

Präventionsveranstaltungen                    184                       47                                  49

Personalstellen                          2,5                     1,15                                   1,1

 

Ein Vergleich der Beratungszahlen sowie der durchgeführten Präventionsveranstaltungen mit den Jahren 2007 und 2008 zeigt keine gravierenden Änderungen.

 

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

 

 

a.) Mit Schreiben vom 16.08.2010 beantragte das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2011 – 2013 in Höhe von bis zu 15.120,00 €. Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs wurde die anliegende Kalkulation für 2011 sowie ein Stellenplan und eine Personalkalkulation für 2011 vorgelegt.


Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle, die personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterinnen (zusammen 1,1 Stelle) besetzt ist. Vom Land Niedersachsen wird 1,1 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 18.12.2007 wurde dem Diakonischen Werk für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 jeweils ein Zuschuss von bis zu 9.970,00 € als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 begründet die Diakonie mit gestiegenen Kosten. Entsprechend der vorgelegten Kalkulation benötigt die Diakonie vom Landkreis Cloppenburg für 2011 einen Zuschuss in Höhe von 13.590,00 €, für 2012 in Höhe von 14.320,00 € sowie für 2013 in Höhe von 15.120,00 €.

Aus der Kalkulation ergeben sich neben einer Steigerung der  Personalkosten weitere Kostenerhöhungen bei den Sachkosten, wie z.B. bei den Prüfungskosten, dem Verwaltungsentgelt sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Tatsächlich benötigte die Diakonie für die Schwangeren- und Schwangerschafts-konfliktberatung in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 9.970,00 €.

 

 

b.) Mit Schreiben vom 13.08.2010 beantragte der Verein donum vitae für die Beratungsstelle in Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2011 bis 2013 von bis zu 9.800,00 € und für die Beratungsstelle in Barßel von bis zu 8.000,00 €. Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legte der Verein die Finanzierungspläne für 2011 vor.

 

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,6 Stelle in CLP und 0,5 Stelle in Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,1 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 18.12.2007 wurde dem Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 für die Beratungsstelle in Cloppenburg ein Zuschuss von bis zu 9.800 € als Defizitausgleich und für die Beratungsstelle in Barßel ein Zuschuss von bis zu 8.000,00 € ebenfalls als Defizitausgleich bewilligt. Insofern ergibt sich aus dem Antrag für den Landkreis Cloppenburg keine Änderung der Zuschusssituation.

Tatsächlich erhielt der Verein donum vitae für die Beratungsstelle in Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 9.800,00 € sowie für die Beratungsstelle in Barßel in 2008 einen Zuschuss in Höhe von 4.150,00 € und in 2009 in Höhe von 3.750,00 €.

 

 

 

 

c.) Mit Schreiben vom 27.07.2010 beantragte der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2011 – 2013 in Höhe von jeweils 7.828,20 €. Auch dazu liegt zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs ein Finanzierungsplan für 2011 bei.

 

Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg, wobei seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausgestellt werden. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Der vorgelegte Finanzierungsplan bezieht sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen. In dem Haushaltsentwurf 2011 sind jedoch sämtliche Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF aufgeführt.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 18.12.2007 wurde dem Verein Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 jeweils ein Zuschuss von bis zu 7.840,00 € als Defizitausgleich bewilligt. Insofern ergibt sich aus dem Antrag für den Landkreis Cloppenburg keine wesentliche Änderung der Zuschusssituation.

Tatsächlich erhielt der SkF in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 7.840,00 €.

 

 

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

 

§         ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe und

§         der jeweilige Zuschuss nur für das Haushaltsjahr 2011 oder bereits für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 bewilligt und

§         der jeweilige Zuschuss wie bisher als Defizitausgleich oder als Festbetrag

 

gewährt werden soll.

 

 


Finanzierung:

 

Für die Haushaltsplanung 2011 sind die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt: P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Finanzierungspläne