Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln
Vorlage
V-PLA/10/019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Gemeinde Bösel – Gewerbegebiet Petersdorf

 

Die Gemeinde Bösel hat mit Schreiben vom 21.12.2009 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Erweiterung des Gewerbegebietes in Petersdorf zur Verfügung zu stellen.

 

Im vorhandenen Gewerbegebiet Petersdorf sind alle Gewerbegrundstücke veräußert bzw. vorgemerkt. Daher plant die Gemeinde die Erweiterung des Gewerbegebietes westlich der Baumstraße und südlich der K 149 in westlicher Richtung zur Größe von 4,2 ha. Die Daimlerstraße soll um 95 m verlängert und eine neue Stichstraße zur Länge von 110 m in bituminöser Bauweise ausgebaut werden. Ferner erfolgt die Verlegung eines Regenwasser- kanals mit einer Leitungslänge von 210 m. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes können adäquate Flächen – teilweise mit direkter guter Sicht auf die K 149 – für weitere gewerbliche Entwicklungen in Petersdorf erschlossen werden. Es haben bereits ansiedlungswillige Gewerbebetriebe Interesse an den Grundstücken bekundet. So steht die Gemeinde in konkreten Verhandlungen mit einem Dienstleister und einem Mietwagenunternehmen, die beabsichtigen, sich in dem Gewerbegebiet anzusiedeln. Darüber hinaus liegen Anfragen von zwei weiteren Unternehmen vor.

 

Der Ausbau soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Im ersten Bauabschnitt 2010 soll die Verlängerung der Daimlerstraße einschl. Anlegung der neuen Stichstraße sowie die Verlegung des Regenwasserkanals erfolgen. Die veranschlagten Kosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 127.191,37 Euro. Der Endausbau der Daimlerstraße mit einer Breite von 6,30 m soll in 2011 in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Je nach Ausschreibungsergebnis ist optional vorgesehen, den zweiten Bauabschnitt bereits in 2010 vorzuziehen. Für diesen Bauabschnitt werden Kosten in Höhe von 67.173,72 Euro veranschlagt. Die Herstellung der Straßenbeleuchtung für das gesamte Gewerbegebiet ist für 2012 geplant. Optional ist vorgesehen, diese Maßnahme in 2011 durchzuführen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 50.103,76 Euro.

 

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 244.468,85 Euro.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der neuen Zuwendungsregelung des Landkreises für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen.

 

Investives PSP-Element:

I1.500002.525

 

 

 

  1. Stadt Friesoythe – Gewerbegebiet Böseler Straße / Blaue Straße

 

Die Stadt Friesoythe hat beantragt, für die weitere Erschließung des Gewerbegebietes Bebauungsplan Nr. 142 „Böseler Straße/Genossenschaftsweg Blaue Straße“  Wirtschafts-förderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Aufgrund der teilweise erforderlichen kleinräumigen Parzellierung der Grundstücke ist eine weitere Erschließungsstraße (Verlängerung der Werner-von-Siemens-Straße) im Bereich des Bebauungsplans erforderlich.

 

Geplant ist eine Stichstraße als bituminöse Baustraße mit einem Grün-/Versorgungsstreifen  einschließlich Schmutzwasserkanalisation zur Länge von ca. 218,50  m und einer Ausbau-breite von ca. 5,50 m. Das anfallende Oberflächenwasser wird über den Seitensteifen/Räumstreifen in den vorhandenen Wasserzug eingeleitet bzw. auf den Grundstücken verrieselt. 

 

Durch die geplante Maßnahme wird eine Fläche von ca. 6.575 m² erschlossen, die in drei gleich große Grundstücke aufgeteilt werden soll. Es liegen konkrete Anfragen von ansiedlungswilligen Unternehmen vor. Es handelt sich dabei um ein Bauunternehmen und  eine Firma für Wartung und Instandsetzung von Blockheizkraftanlagen. Des weiteren plant die Friesoyther Eisenbahninfrastrukturgesellschaft (FEG) die Errichtung eine Bahnbetriebshofes. Das Erschließungsvorhaben soll kurzfristig noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Herstellung der neuen Erschließungsstraße belaufen sich auf 138.640,59 Euro.

 

Die Stadt Friesoythe beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der neuen Zuwendungsregelung des Landkreises für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen.

 

 

PSP- Element (Produkt)

I1.500002.525

 

 

  1. Gemeinde Garrel – Gewerbegebiet Dieselstraße

 

Die Gemeinde Garrel hat beantragt, für die Herstellung einer neuen Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Dieselstraße“ Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das Gewerbegebiet „Dieselstraße“ erstreckt sich von der nördlich gelegenen Straße „Eichkamp“ bis zur südlich verlaufenden Straße „Koppelweg“. Die östlich der Dieselstraße gelegenen Gewerbe- und Industriegrundstücke verfügen über eine Grundstückstiefe von ca. 160 m. Da von Unternehmen vorwiegend Grundstücke mit einer Größe von 4.000 qm gewünscht werden, würde sich die Straßenfront lediglich auf 25 m belaufen. Ein solcher Grundstückszuschnitt ermöglicht jedoch keine Nutzung für gewerbliche Ansiedlungen. Des weiteren können in der Gemeinde Garrel aktuell keine Grundstücke in  der gewünschten Größenordnung angeboten werden, da die Gewerbeflächen westlich der Dieselstraße  vollständig veräußert sind. Um auch weiterhin Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung stellen zu können, ist eine Aufteilung der 160 m tiefen Grundstücke erforderlich. Daher ist die Anlegung einer neuen Erschließungsstraße in östlicher Richtung, abgehend von der Dieselstraße, geplant. Dadurch wird die Ansiedlung von vier Unternehmen ermöglicht. Es liegen bereits feste Zusagen von ansiedlungswilligen Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um einen Anlagenbauer, ein Personenbeförderungsunternehmen, ein Bauunternehmen sowie ein Ausstallungsunternehmen.

 

Die geplante Stichstraße ist nicht im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 79 „Koppelweg“ als Verkehrsfläche festgesetzt, dieses ist jedoch auch nicht erforderlich, da bauplanungsrechtlich der rechtskräftige Bebauungsplan ausreichend ist.

 

Als erster Bauabschnitt ist die Herstellung der Stichstraße als bituminöse Baustraße einschließlich Regen- und Schmutzwasserkanalisation zur Länge von ca. 117 m und einer Ausbaubreite von ca. 4,50 m vorgesehen. Der Endausbau der Straße mit Anlegung der Nebenanlagen (Parkstreifen, Gehweg, Grünanlagen, Straßenbeleuchtung) soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die Gemeinde Garrel wird hierfür zu gegebener Zeit einen neuen Antrag stellen.

 

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Erschließungsstraße belaufen sich auf 90.819,94  Euro. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten für Hausanschlüsse in Höhe von 3.968,69 Euro  verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 86.851,25 Euro.

 

Die Gemeinde Garrel beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der neuen Zuwendungsregelung des Landkreises für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen.

 

 

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500002.525

 

 

  1. Gemeinde Emstek – Gewerbegebiet Schneiderkrug

 

Die Gemeinde Emstek hat mit Schreiben vom 12.03.2010 beantragt, für die Herstellung einer neuen Regenwasserkanalisation und die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens im Bebauungsplan 112 im Gewerbegebiet Schneiderkrug Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Fa. Nordfrost Kühl- und Lagerhaus GmbH & Co. KG erweitert derzeit auf dem Betriebsgelände Emsteker Straße 4-6 in Schneiderkrug den vorhandenen Betrieb um mehrere Gebäudeteile (Tiefkühllager, Frischelager, Büro- und Sozialräume).

 

Die durch die erhebliche Neuversiegelung anfallenden Wassermengen der Oberflächenentwässerung können nur zu einem geringen Teil auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten werden. Der überwiegende Teil des anfallenden Wassers wird den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt. Bei den vorhandenen Entwässerungsanlagen handelt es sich im wesentlichen um Straßenentwässerungseinrichtungen und Grabenverrohrungen, die mit den Straßenbaumaßnahmen des Bundes sukzessive angelegt wurden. Da diese zur ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung unzureichend sind, wurde die Gemeinde Emstek im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Ansiedlung der Fa. Nordfrost verpflichtet, Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Regenwasserbeseitigung zu planen und umzusetzen.

 

Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entwässerung ist die Anlegung eines  Regenrückhaltebecken mit den entsprechenden Zu- und Ableitungen erforderlich.

 

Neben den zu versiegelnden Flächen für das Ansiedlungsvorhaben Nordfrost werden durch die Maßnahme noch weitere Gewerbeflächen sowie sonstige Flächen der Gemeinde Emstek entwässert. Bei den gewerblichen Flächen handelt es sich u.a. um das Betriebsgelände der Firma GS agri eG.

 

Für die Herstellung der Entwässerungsleitungen einschl. der Anlage des Regenrückhaltesystems sind Gesamtkosten in Höhe von 524.230,00 Euro veranschlagt. Der auf die gewerblich genutzten Flächen entfallende Kostenanteil beläuft sich auf 286.200,00 Euro. 

Die Gemeinde Emstek beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der neuen Zuwendungsregelung des Landkreises für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen.

 

 

Investives PSP-Element:

I1.500002.525